Rechtliche Frage (DVD erstellen)

  • Und zwar:


    Wie der ein oder andere schon mitbekommen hat, habe ich ein Konzert aufgenommen und bastele daraus gerade ein paar DVDs (bzw. Videokassetten).


    Nun ist das ja immer so ein zweischneidiges Schwert mit der GEMA.


    Die DVDs sollen nur an die Sängerinnen und Sänger des Chors verteilt werden. Aber wer weiß, ob die nicht eine Kopie davon machen.


    Auf der anderen Seite möchte ich ein paar Euro verlangen - und zwar genau so viel, dass ich meine Kosten wieder drinnen habe. Sprich: Ich möchte die Kosten für die DVDs und die DVD-Hüllen umlegen. Mehr nicht.


    Allerdings möchte ich natürlich keinerlei rechtlichen Risiken eingehen. Welche Möglichkeiten der "Absicherung" gibt es denn da?


    Reicht ein Hinweis auf der Hülle und im Vorspann aus? Also bspw. "Diese DVD ist nur für den privaten Gebrauch der Mitglieder des Chors bestimmt. Verfielfältigungen jeglicher Art sind verboten."


    Kennt sich da jemand aus?

  • Hallo Großes Grinsen,


    du hast das Geschehen schon von vorne weg falsch angegangen!


    Die Frage ist nämlich die, daß du VOR dem ganzen Dreh die Genehmigung benötigst, nicht erst jetzt fragen, was los ist!


    Andererseits, ... kennst du du die Leute gut?


    Wenn ja, dann ist das (rein rechtlich gesehen sind die folgenden Worte bedenklich) simpel:
    Frag dir pro Ausgabe ein bisschen was und gut ist!
    Muß doch nicht breitgetreten werden!

  • Ich bin selbst förderndes Mitglied des Chors. Kein Thema. Mir geht es nicht um rechtliche Belange gegenüber dem Verein sondern gegenüber der GEMA.


    Was passiert, wenn ein Chormitglied das Teil einem Freund kopiert. Der kopiert es weiter und irgendwann sieht die GEMA ein Video, wo mein Name druntersteht...

  • ... in diesem Fall wäre es wohl besser, sich an die GEMA zu wenden, bevor sie es umgekehrt tut.
    Ich hatte ein ähnliches Problem mit einer Tanzaufführung unseres Clubs. Damals wurden 45 Casstetten von den Clubmitgliedeern angefordert. Da ich die nicht selbst kopieren wollte, hab' ich's über eine Anstalt gemacht und die hat's der GEMA gemeldet. Die haben nicht lange gefackelt uns sofort eine Rechnung geschickt ( das doppelte der Kopiergebühr ).
    Hat einen elenden Hickhack gegeben, der sich über ein Jahr hinzog, letztendlich haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, das war's.
    Ich bin mir sicher, dass die Bänder noch desöfteren kopiert wurden. Von der GEMA habe ich allerdings nie wieder etwas gehört.


    E.Z.

  • Zitat

    Original von E.Z.
    Ich hatte ein ähnliches Problem mit einer Tanzaufführung unseres Clubs. Damals wurden 45 Casstetten von den Clubmitgliedeern angefordert. Da ich die nicht selbst kopieren wollte, hab' ich's über eine Anstalt gemacht und die hat's der GEMA gemeldet. Die haben nicht lange gefackelt uns sofort eine Rechnung geschickt ( das doppelte der Kopiergebühr ).


    Hallo E.Z.,


    ich muss dieses Thema nochmal aufgreifen. Mir ist schon klar, dass die Kopierwerke wohl verpflichtet sind, sich die Sachen, die sie kopieren, etwas anzuschauen, und beim Verdacht auf Verstösse die GEMA zu informieren. Aber bei einer Auflage von 45 Stück??? Ich dachte immer, das geht erst bei Auflagen ab 1000 los. Verrätst Du uns, welches Kopierwerk das war?
    Und wie ist das bei DVDs? Hat jemand schon Erfahrungen in dieser Hinsicht? Die werden doch wohl einfach so gebrannt, oder sehen die sich die etwa vorher an?
    Nicht dass ich was Illegales vorhätte, ich frage nur mal so aus Interesse...


    Olaf

  • Ist schon 'ne Weile her. Das Kopierwerk lag in Duisburg. Die genauen Daten habe ich nicht mehr, nur noch den Schriftverkehr mit der GEMA.
    Auf Nachfrage haben die mir übrigens damals gesagt, dass jede Kopie der GEMA gemeldet wird. Sie würden den Inhalt nicht prüfen.


    E.Z.

  • Hallo Ecki,


    Zitat

    dass jede Kopie der GEMA gemeldet wird. Sie würden den Inhalt nicht prüfen.


    das kenne ich auch nicht anders. Es ist nicht abhängig von der Anzahl der Kopien, die Kopieranstalten sind angeblich dazu verpflichtet.

    Gruß
    Udo :hallo:
    __________________________________________________________________________
    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
    (Hermann Hesse)
    https://youtube.com/c/udoheinl

  • Ja aber muss echt jedes Kopierwerk jeden Datenträger, der vervielfältigt wird, an die GEMA schicken und sitzen dort 1000 Leute, die sich das alles ansehen? Oder machen die Stichproben?
    Und war nicht bei jedem verkauften Rohling irgendwie ein Anteil dabei, der sowieso an die GEMA ging?


    GEMA-freie Grüße
    Olaf

  • Das machen die sich viel einfacher :


    Du bekommst einen Brief mit Sinngemäß folgendem Inhalt : Wie wir erfahren haben .... haben Sie Medienträger mit geschütztem Inhalt kopiert. In der Anlage finden Sie eine Tabelle, in der Sie die verwendeten, kopiergeschützten Titel nach Anzahl und Dauer zwecks genauer Berechnung eintragen können. Für das Kopieren kopiergeschützter Inhalte erheben wir pauschal .... blablabla Euro, wenn die Inhalte nicht spezifiziert werden.


    Der Rest des Textes ist Rechtsbelehrung ( Hätten sie sich sparen können. " Wir dürfen alles, Sie nix" hätte gereicht ).


    Du kannst dich dagegen wehren, indem Du schriftlich protestierst. Bei mir ist der Betrag nach jedem Protestbrief gesunken.


    E.Z.

  • Hallo


    Zitat

    Ja aber muss echt jedes Kopierwerk jeden Datenträger, der vervielfältigt wird, an die GEMA schicken und sitzen....


    Also das werden die Kopierwerke sicher nicht machen, denn dies wäre rechtlich gesehen sehr bedenklich, aber eine Auskunftpflicht haben sie:


    Werden in einem Kopierwerk, in dem im Auftrag Dritter Kopien von Videofilmen hergestellt werden, Werke aus dem GEMA-Repertoire vervielfältigt, steht der GEMA gegenüber dem Betreiber ein Anspruch auf Erteilung einer Grundauskunft zu; eine rechtsverletzende Nutzung ist nicht Voraussetzung des Auskunftanspruchs. (Fundstellen: BB 88,1353; CR 88,661; GRUR 88,604; NJW 89,389)


    Die Auskunft wird mittels eines Formulares der Gema erhoben, und da der Auftraggeber des Kopierwerkes dieses Formular unterschreibt ist er dann für den Inhalt verantwortlich. Allerdings wird auch bei Verwendung Gemafreier Musik eine Auskunft verlangt und hierbei ist dann die Freigabebescheinigung des Uhrhebers dieser Musik mit beizulegen.

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Ja klar, als Auftraggeber muss man so einen Zettel unterschreiben, dass da nichts Gsechütztes drauf ist, was man kopieren lässt. Damit ist das Kopierwerk abgesichert. Aber falls man nun doch AUS VERSEHEN ein kleines Stück nicht selbst komponierter Musik als Hintergrund für ein Video verwendet hat, wie könnte das denn herauskommen? Durch Stichproben?


    Olaf

  • Hey


    Also wie so etwas rauskommen kann ist natürlich sehr unterschiedlich - da gibt es zig Möglichkeiten. Ich denke einmal bei einer kleinen Auflage (100 -200 St.) wird dies kaum passieren - aber wenn z.B. die DVD öffentlich verkauft wird .......


    Allerdings muss man beachten das die Strafe dann beträchtlich sein kann - ich denke ein Vorsatz wird dann sicherlich unterstellt.

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Das erinnert mich an unseren Film "Kommunikation mit Pferden".


    Hier hatten wir uns eine Kiste CD's von einer Firma kommen lassen (die ausschließlich eigene Werke auf den CD's hat), die uns auch bei der Auswahl der Titel beraten hatte.


    Denen hatten wir dann die verwendeten Titel und die Laufzeiten gemeldet und dann bei denen auf Basis der kopierten Menge bezahlt.


    Irgendwann kam dann Post von der GEMA (so wie in obigem Posting).


    Ich hatte denen dann das haarklein auseinander gesetzt, das wir an Firma XY die Europa-Rechte erworben hätten für Titel X + Z und auch bezahlt hätten.


    Seither habe ich nie wieder von der GEMA gehört.


    Aber mal die Gegenfrage:
    Die Aufzeichnung innerhalb eines Vereines auch bei einer öffentlichen Aufführung dürfte in keiner Weise das Problem darstellen, wenn der Dreh an sich vom Verein genehmigt war und den teilnehmenden Künstlern.
    Auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis bzw. Aufwandsentschädigung ohne Gewinnabsicht innerhalb einer mehr oder weniger geschlossenen Gruppe (Vereinsmitglieder) ist unproblematisch. Was die dann mit ihren Kopien veranstalten, steht auf einem anderen Blatt.


    Die Frage ist, ob die aufgeführten Stücke bei der GEMA ggf. zu melden gewesen wären (wenn sie denn bei der GEMA überhaupt geführt werden) bzw. bei der VG Wort (wie öffentlich war die Aufführung?)


    Wenn die Lehrer verknacken können, der Kinderlieder für die Klasse kopiert hat, damit alle die Noten und den Text haben, könnte das in Eurem Fall auch ein Risiko darstellen.


    Was hat sich die Zypresse da nur für einen Schwachsinn von den Lobbyisten einflüstern lassen.

  • Ich hatte für einen Verein gefilmt und die Kopien waren ausschliesslich für Mitglieder bestimmt. Die Band hatte den Aufnahmen zugestimmt. Leider jedoch nicht die Autoren des Repertoires der Band.
    Somit : Zahlemann und Söhne.


    E.Z.

  • Zitat

    Original von E.Z.
    Ich hatte für einen Verein gefilmt und die Kopien waren ausschliesslich für Mitglieder bestimmt. Die Band hatte den Aufnahmen zugestimmt. Leider jedoch nicht die Autoren des Repertoires der Band.
    Somit : Zahlemann und Söhne.


    E.Z.


    OK, dann verstehe ich das jetzt. Die Autoren haben Dich offensichtlich angezeigt. Dumm gelaufen eben. Ich wollte nur nicht glauben, dass die Kopierwerke alles kontrollieren und melden, ausser bei einem begründeten Verdacht.


    Und wurde wirklich mal ein Lehrer verknackt wegen der Kinderlieder? Wenn es nicht so traurig wäre könnte man ja darüber lachen...


    Gute Nacht Deutschland.
    Olaf

  • und im Endeffekt läuft der ganze Mist dann darauf hinaus, daß man eine "anonyme" DVD am heimischen (oder Vereins-) Brenner brutzelt (geht ja auch in geringer Stückzahl zumindest) oder man läßt es einfach aufgrund der bürokratischen Korinthenkackerei sein und hält sich aus der Geschichte ganz raus. Kein Film, keine DVD, keine Gema, kein Streß, kein Ärger. Welcome to Germany! :heul:

    mit einem Cocktail in der Hand werden selbstgedrehte Filme besser ;)

  • Neee, Olaf, das hast Du falsch verstanden.
    In Formular der GEMA war einzutragen, welche Titel wie lange gespielt wurden ( natürlich nur die, die auf dem Band sind ). Danach wurde dann die GEMA-Gebühr berechnet.
    Bei mir war es sogar noch schwieriger, weil es auch Musikstücke waren, die jemand aus Argentinien direkt vom Autor bekommen hatte, genau wie dessen Zustimmung, sie zu verwenden. Es waren TangoStücke, die in Eigenpressung hergestellt worden waren. Nutzte nichts. Der Streitwert war hinterher zu gering, als dass man sich weiter streiten wollte.


    Nur der veranschlagte Preis pro Kassette war dann doch etwas gering und ich konnte die GEMA-Gebühren nicht umlegen, weil ich den Preis bereis festgemacht hatte. Insgesamt also ein Verlustgeschäft.
    Aber man hat es ja gerne gemacht, und ich schau' mir den Film immer noch gerne an.


    E.Z.

  • Zitat

    Original von E.Z.
    Neee, Olaf, das hast Du falsch verstanden.
    In Formular der GEMA war einzutragen, welche Titel wie lange gespielt wurden ( natürlich nur die, die auf dem Band sind ). Danach wurde dann die GEMA-Gebühr berechnet.


    OK, ich hoffe ich nerve nicht mit der dauernden Nachfragerei. Aber ich will es jetzt mal wissen.
    Also Du hast von vornherein der GEMA gemeldet, dass Du da was Geschütztes kopierst? Wenn Du gleich behauptet hättest, dass da nur private Sachen drauf sind, dann wäre nichts passiert? Das ist es was ich wissen will, also ob die Ehrlichen manchmal die Dummen sind (ist jetzt nicht persönlich gemeint).


    Olaf

  • Zitat

    Die Aufzeichnung innerhalb eines Vereines auch bei einer öffentlichen Aufführung dürfte in keiner Weise das Problem darstellen, wenn der Dreh an sich vom Verein genehmigt war und den teilnehmenden Künstlern.Auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis bzw. Aufwandsentschädigung ohne Gewinnabsicht innerhalb einer mehr oder weniger geschlossenen Gruppe (Vereinsmitglieder) ist unproblematisch. Was die dann mit ihren Kopien veranstalten, steht auf einem anderen Blatt


    Das habe ich mir auch gedacht, ich wollte nämlich bei uns im Verein auch mal diverse Wettkampfaufnahmen zum Selbstkostenpreis auf DVD brennen, nur wie ist da Selbstkostenpreis definiert. Ich brauch Brenner, Software, Rohlinge, Drucker, Cover, Hüllen, Kamera usw. da könnte ich das Teil ja zum Selbstkostenpreis von 30€ verkloppen. Ich habe für mich persönlich festgelegt, kopiert wird selbst, Musik wird keine verwendet und wenn die Hymne bei der Siegerehrung ein Problem sein sollte dann können die mich mal am A....


    Schöne Grüße
    Christian

    Und Gott fragte die Steine: "Steine, warum studiert ihr keine Elektrotechnik ?"
    Die Steine antworteten:"Weil wir nicht hart genug sind !"

  • Also, nochmal zum Mitschreiben ( steht ja alles bereits weiter oben ) :


    Die Kopieranstalten melden jede Kopie !JEDE! . Sie würden sich ja strafbar machen, wenn sie mal eine übersähen und da wäre was drauf, was hätte gemeldet werden müssen ( Konjunktiv Germanicus ). Die GEMA schreibt scheinbar jeden an !JEDEN! ( meine Erfahrungen beziehen sich aber nur auf meinen eigenen Fall ). Der Angeschriebene darf dann erklären, warum er die Kopien gemacht hat und mit welchem Inhalt.
    Wenn die GEMA ihm glaubt, hört er nie wieder etwas von ihr, genauso ist es, wenn er den im Anschreiben stehenden Betrag überweist.


    Also bleibt für den privaten Vervielfältiger nur der eigene PC oder Recorder.


    ** Aber wenn ihr einen Vor- oder Nachspann mit Namen habt, habt ihr auch dann verloren **


    E.Z.