VHS Kopierschutz WIN XP vs WIN Me

  • Hi,


    Habe die "dankbare" Aufgabe erhalten, Kaufvideos auf DVD zu übertragen.
    Der Inhaber hat mittlerweole alle seiner 120 VHs Cassetten über seinen DVD Videorecorder
    digitalisiert. Bis auf 4 Stück, alle von Touchstone. Aufgrund meiner Erfahrungen in der
    Vergangenheit hab ich diese 4 Stück achselzuckend mitgenommen, ein leise gemurmeltes " kriegste am Wochende wieder" zurücklassend.
    Weit gefehlt, mit keiner der mir zur Verfügung stehenden Capturemöglichkeiten ist das Video auf die Platte zu bekommen. Nach 5 Frames kommt nur noch grau. Im Capturefenster läuft alles wie gewohnt.
    Ungläubig die gleiche Prozedur auf meinem Altrechner, WIN Me, AP 6.02 Matrox RT 2000:
    siehe da, alles wie gewohnt, problemloses Kopieren auf Platte möglich.Ein capturen hier ist wegen ausgebauter Videoplatten z Zt allerdings nicht möglich.
    Was mich interssiert ist jedoch: Hat WIN XP das Kopieren unmöglich gemacht, was ist der Grund fürs graue Bild?
    fragt Jörg

  • Jörg:


    Vermutlich eliminiert die RT2000 den Macrovision Kopierschutz, der, falls von den Capturekarten ungefiltert durchgelassen, von XP erkannt wird.


    Tipp Kopierschutzfilter zwischenschalten oder im Netzt unter Macrovision suchen, vieleicht gibt es irgendeine Soft, die XP dazu überredet trotzdem zu capturen....



    Hoffentlich verstossen wir jetzt nicht gegen die Boardregeln....

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater

  • Hi,
    naja, der Altrechner captured über die Matrox, der neue über Canopus
    Storm.
    Habe das eben auf einem 3. Rechner, XP Scenalyzer live probiert, auch hier ist der Kopierschutz wirksam.
    Ich werde da keine großen Maßnahmen ergreifen, die Videos sind für wenig Geld mittlerweile auf DVD zu haben, interessant war allein der Umstand,
    alt kriegts hin, neu nicht.
    Schmeißt nur die Alten nicht zum Eisen....
    Gruß Jörg

  • Mich hat es trotzdem interessiert. Hatte einen Panasonic Digitalmischer aus dem vorigen Jahrzehnt geschenkt bekommen der ein TBC eingebaut hat. Den habe ich einfach in die S-Video Leitung eingeschleift und siehe da... Kopierschutz von einer VHS Kaufkass. wurde restlos aufgehoben, weil die Bilder in einen Speicher geschrieben und digital aufbereitet werden. Scheinbar werden dabei auch die Synchronimpulse - die ja bei MacroVision künstlich verschliffen werden- neu aufbereitetet und dadurch MacroVision - als Nebeneffekt- restlos entfernt.


    D.h. im Klartext:


    Jeder ( zukünftige ) Kopierschutz kann mit diesem Digitalmischer ausgehebelt werden, denn solange ein Bild auf dem TV erscheint, kann ich dieses hochwertige S-Video Signal auch capturen und anschließend auf DVD brennen!

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater

    Einmal editiert, zuletzt von Callboy ()

  • Hallo,


    das Thema Kopierschutz hatten wir ja hier vor kurzem schön genüge.


    Ein Gerät heut zu tage zu verkaufen das einen Kopierschutz umgeht ist sehr bedenklich. Denn, das umgehen von einem Kopierschutz (auch für den privaten Gebrauch) ist nach neuem Recht strafbar.


    Zitat

    Schmeißt nur die Alten nicht zum Eisen....


    Darum haben ältere Karten noch die Möglichkeit und neuere Karten (DVStorm) nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel

    Einmal editiert, zuletzt von CanopusSK ()

  • Guten Morgen,
    ja, das ist die Antwort, die ich brauchte. Es ist also die Hardware, nicht das OS, welches das Aufnehmen verhindert.
    Dank und Gruß
    Jörg

  • Hi,
    den Trick mit dem Panasonic Trickmischer oder einer TBC hätte ich auch vorgeschlagen.
    Gruß
    thos-Berlin

    Gruß
    thos-Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von thos ()

  • @CanonpusSK:


    Zitat

    Ein Gerät heut zu tage zu verkaufen das einen Kopierschutz umgeht ist sehr bedenklich.


    Zitat

    Darum haben ältere Karten noch die Möglichkeit und neuere Karten (DVStorm) nicht mehr.


    Letztere Aussage dürfte den Wert der älteren Karten steigern zu ungunsten der neuen, die ja auch verkauft werden sollen.


    Zumindest sollte ein Firmware-Update im Umlauf sein -evtl. von einer ausländischen Version, wo das Thema Kopierschutz nicht so dilletantisch gehandhabt wird wie bei uns- um dem User die Möglichkeit zu geben sich bewusst strafbar zu machen. :feixen:


    Diese Politik wird übrigens von verschiedenen Softwarefirmen erfolgreich angewandt, die sich mit dem Thema DVD kopieren etc. beschäftigen. Die nötigen Programmteile gibt es halt ( offiziell ) von einem Server der in irgendeinem Bananenland steht. :feixen:


    Also, mein Tipp an die Canopen:


    Nicht päpstlicher als der Papst sein und dem User die Möglichkeit geben mit seiner Hardware machen zu können was er selbst für richtg hält!!!

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
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    Johann Kaspar Lavater

  • Moin,
    eigentlich hatte ich vor die Matrox auszubauen und zu verschenken.
    Bei dem Sachverhalt bleibt sie natürlich drin. Wär weiß, welche lustigen Sachen in Zukunft noch auf uns zu kommen.
    Gruß Jörg

  • Zitat

    Wär weiß, welche lustigen Sachen in Zukunft noch auf uns zu kommen.


    Da hast Du wohl recht! Vielleicht kleben die uns demnächst die Nasenlöcher zu, weil man vergessen hat Luftsteuer zu bezahlen.


    Auf jeden Fall halte ich es für verkehrt wenn wegen dem dämlichen Kopierschutz, der eh nur eine Farce ist, sauteure Hardware verschandelt und eingeschränkt wird.
    Jeder von den Usern weiß wie man solch überflüssigen Shit aushebelt, notfalls halt mit externen Vorschaltgeräten oder ähnlichem Zeug. ( Sogar mein 12 Jahre alter Neffe weiss das, aber nicht von mir :feixen: ).


    Canopus möchte ich nur mitteilen, dass ich derartige HW bestimmt nicht in Deutschland kaufen würde! Anscheinend bewegen sich die HW Hersteller dieser HW Componenten in einer vermeintlichen Grauzone und reagieren halt mal darauf, egal ob richtig oder falsch.


    Es stellt sich nur die Frage, wer sich strafbar macht, der Anwender, der das offene Feature nutzt oder der Hersteller ( der dazu noch Umsatz einbüsst ) weil er nicht vorsorglich die Nasenlöcher zugeklebt hat?

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater

  • Zitat

    Original von Callboy


    Es stellt sich nur die Frage, wer sich strafbar macht, der Anwender, der das offene Feature nutzt oder der Hersteller ( der dazu noch Umsatz einbüsst ) weil er nicht vorsorglich die Nasenlöcher zugeklebt hat?


    Also zunächst einmal macht sich der Anwender strafbar, da er mit der Umgehung des Kopierschutzes gegen das Urheberrecht verstößt. Zugleich kann es aber auch für den Hersteller problematisch werden. Unbestritten ist, dass es nicht zulässig ist, Hard- oder Software zu vertreiben, die darauf gerichtet ist, einen Kopierschutz zu umgehen. Ob dies ein Straftatbestand ist habe ich nicht geprüft, so etwas zu tun ist jedenfalls wettbewerbswidrig und eröffnet Abmahnungen Tor und Tür. Problematischer sieht es mit Hard- und Software aus, die zwar einen Kopierschutz umgehen kann, aber deren Einsatzzweck nicht darauf gerichtet ist. Als Beispiel fallen mir hier die Programme ein, die virtuelle CD-Laufwerke einrichten oder wohl auch der oben genannte Mischer. Hier liegt eine Grauzone vor und der Hersteller läuft ggf. in das Risiko, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden.


    Grüße
    Thomas

  • Interessanter finde ich hierbei einfach die Frage, wie die Benutzung von seit langem vorhandenem Equipment im privaten Bereich beim Umkopieren auf ein anderes Medium (also nicht im Sinne einer Vervielfältigung, z.B. von VHS auf ein zeitgemäßeres Medium wie eine DVD) ausschaut.


    Die bei mir seit Jahren benutzte Hardware kümmert sich einen Dreck um z.B. Macrovision, seien es nun die S-VHS-Recorder oder die Capture-Karten.


    Da die Daten sowieso über den Rechner geschaufelt werden, um die eine oder andere Korrektur bei Ton und Bild zu machen (wenn mal so ein Bedarf auftritt, ein - bis zweimal im Jahr), sehe ich hier eigentlich keinerlei rechtliches Problem, da hier vorhandenes Equipment genutzt wird, das im täglichen Gebrauch ist und auch nicht speziell zur Umgehung angeschafft wurde.

  • Tja Martin, so sehe ich das auch.


    Eine Storm wird doch bestimmt nicht ausschliesslich zum kopieren gekauft. Billigere Capturelösungen haben ja auch keine Sperre eingebaut, soviel ich weiß und wenn doch, gibt es wieder Gerätchen die das wieder aushebeln. Dann müssten die doch längst vom Markt verschwunden sein... aus Wettbewerbsgründen versteht sich. :shake:


    Nun ja mir kann es ja egal sein mit meinem Digitalmischer mit TBC.


    Die Disskussion habe ich eh nur neu angefacht damit dem letzten klar wird, was für ein SCHXXX beschlossen wird -von den aufgeweichten Bürohengsten mit den aufgenähten Lederherzchen an den Ärmeln- den der Endgbraucher letztendlich ausbaden darf. Am liebsten würde ich die Brüder.... na lassen wir das! Grrrrr!


    :kotz::kotz::kotz:

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater

    Einmal editiert, zuletzt von Callboy ()

  • Videomartin,


    auf das Alter Deiner Ausrüstung kommt es nicht an. Nach dem Inkrafttreten des UHG ist es nicht mehr erlaubt, einen Kopierschutz zu umgehen. Dass Deine Hard- und Software das kann, ist dabei unerheblich. Es kommt nicht darauf an, wann Du die Hard- oder Software zum Umgehen des Kopierschutzes angeschafft hast, sondern wann Du die Tat begehst. Ich will mal versuchen, einen Vergleich zu finden (obwohl ich darin nicht sonderlich gut bin): Es ist nicht verboten, ein Blaulicht (so wie es die Polizei hat) zu erwerben und sagen wir mal in Deinem Partykeller zu installieren und auch bei Feiern in Betrieb zu nehmen. Allerdings darfst Du das regulär erworbene Blaulich nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuführen, d.h. auf Dein Auto schrauben und in Betrieb nehmen.


    Soweit Du vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Kopierschutz umgangen hast, ist das strafrechtlich unerheblich (Keine Bestrafung ohne Gesetz).


    Viele Grüße
    Thomas

  • Hi Thobie,


    jetzt mal von vorne.


    Ich bin ein unbedarfter Anwender der zum Teil 8 Jahre alte Hardware sein eigen nennt (AVMaster) und der z.B. mit einem S-VHS Recorder ein von ihm rechtmässig erworbenes Kaufvideo für sich auf den Rechner überspielt, um sich eine DVD davon zu brennen.


    Wenn ich es nicht (als nicht ganz so Dummer) wüßte, würde ich als unbedarfter Anwender überhaupt nichts davon merken, daß überhaupt ein Kopierschutz vorhanden ist, weil der bei dieser Gerätekombination in keiner Weise in Erscheinung treten kann.


    Somit kann der unbedarfte Anwender auch nichts umgehen - er hat schon immer so mal eine Gelegenheitskopie gemacht oder auf ein anderes Medium überspielt, das besser in seine aktuelle Umgebung paßt.


    Wenn mein rechtmässig für normalen häuslichen Gebrauch erworbenes Equipment einen wie auch immer gearteten "Kopierschutz" einfach nicht zur Kenntnis nimmt, "umgehe" ich damit auch nichts.


    Hier sehe ich weder einen Vorsatz zur Umgehung noch eine digitale Kopie.


    Renne ich aber jetzt los und beschaffe mir heutzutage bewußt solche Hardware, eben um solche kranken Mechanismen auszuhebeln, ist das nach meiner Auffassung ganz was anderes.


    Zielrichtung dieser durch massiven Lobbyismus hervorgerufenen blödsinnigen Gesetzgebung sind doch zum einen die gewerbsmässigen Kopierer und zum anderen die Kids, die zusammenlegen und 1 CD/DVD kaufen oder leihen und dazu 2 Kartons Rohlinge. Ohne die Kopiermöglicheit hätten die aber wahrscheinlich nicht mal die eine CD gekauft.

  • Hi Martin,


    jetzt wird es in der Tat schwierig.


    Wenn Du die Kopie anfertigst und nicht weißt, dass das Werk kopiergeschützt ist, befindest Du Dich wohl in einem Verbotsirrtum, der dazu führt, dass Du straffrei ausgehst (hinsichtlich der Art des Irrtums bin ich mir nicht ganz sicher - kommt aus dem Strafrecht und damit habe ich mich das letzte Mal vor ca. 15 Jahren im Studium beschäftigt - hinsichtlich der Rechtsfolge bin ich mir schon sicher). Allerdings gilt auch hier, dass Du glaubhaft machen musst, nichts von dem Kopierschutz gewusst zu haben.


    Was ich vorhin noch übersehen habe (Urheberrecht ist eben nicht mein Spezialgebiet): Straffrei bleibt wohl auch, wer ausschließlich Kopien zum privaten Gebrauch oder für persönlich verbundene Personen herstellt. Der Gesetzgeber wollte wohl die Strafjustiz nicht mit einer Vielzahl von Bagatelldelikten eindecken.


    Allerdings könnte ggf. der Urheberrechtsinhaber gegen Dich privatrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Ausgang des Verfahrens wird dann letztlich davon abhängen, ob der Richter Dir glaubt, dass Du nicht wusstes, dass das Werk mittels Kopierschutz geschützt war. Hier gilt dann der Spruch: Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich. Der Fachmann nennt es schlichtweg "freie richterliche Beweiswürdigung".


    Das sind allerdings nur theoretische Betrachtungen. Rein praktisch wird dies alles keine Bedeutung erlangen. Denn schon der Volksmund wusste: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Du also Deine geschützte Videokassette auf DVD überspielst und die nur für den Eigenbedarf nutzt, also nicht weitergibst, besteht wohl auch für den Rechteinhaber keine Möglichkeit Deine "Tat" zu erkennen. Doch selbst wenn, würde sich immer noch die Frage nach dem Schaden stellen, da wohl nach aller Lebenserfahrung kaum davon auszugehen sein wird, dass sich jemand ein Werk zweimal kauft.


    Gewerbsmäßige Kopierer müssen allerdings damit rechnen, dass es ihnen an den Kragen geht. Das kann dann auch einmal einen der Kids aus Deinem Beispiel treffen. Gestattet sei mir noch der Hinweis, das ein zivilrechtliches Verfahren auch ganz schön ins Geld gehen kann. Der Unterlegene zahlt dann neben dem Schadensersatz auch die Anwaltskosten (undzwar von beiden Seiten) und die Gerichtskosten. Da können schnell einige Tausend Euro zusammenkommen.


    Gestattet mir alle zum Schluss noch ein kurzes Statement: Das ist innerhalb von ca. 3 Wochen schon das zweite Mal, dass ich mich mit Fragen des Urheberrechts auseinander setzen muss. Lasst uns doch lieber weiter schöne Filme schneiden. Das macht doch viel mehr Spass. :bia:


    Viele Grüße aus Detmold
    Thomas

  • Bei meinen vielen Auslandaufenthalten stellte ich früher schon fest, was wir doch für ein "perfektes" System haben zu Hause in Deutschland. Zwischenzeitlich wurde dieses System noch weiter ausgebaut. Ich glaube, lieber thobie, dass Du mit Deinem "Studium der Rechtslage" schneller fertig bist, wenn Du dich nur um die Dinge kümmern müsstest, die nicht verboten bzw. reglementiert sind. :feixen:


    Im Ernst, es kam einmal ein Bericht im TV, in dem behauptet wurde dass alleine die neuen Gesetze und Verordnungen der EU einen 40 Tonner LKW füllen würden und kein Schwein mehr richtig durchblicken würde. Selbst wenn jemand glaubt "up to Date" zu sein kann er sich niemals sicher sein, dass das wirklich so ist. Die ganze Kacke lähmt also unser Wirtschaftsystem, anstatt dass es selbigem helfen könnte. SK schrieb wohl deshalb von "bedenklich" und nicht von "verboten"!


    Selbst bin ich Gebietsverkaufsleiter bei einem sehr grossen deutschen Elektrokonzern und habe nur am Rande erfahren wie gross unser Rechtsabteilung nun ist.... Tendenz steigend, Beschäftigung: Tendenz stark fallend!!! Armes Deutschland!!!


    Es lebe der Kopierschutz und die damit verbundene Rechtslage, die Otto Normali - genauso wie die prof. Raubkopierer - einen Dreck interressiert. Hauptsache es haben sich wieder ein paar Idioten, selbstverständlich auf unsere Kosten, ein Denkmal gesetzt.

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater

  • Hi Callboy,


    in gewisser Weise muss ich Dir ja recht geben. Im Ausland wurde mal der Spruch geprägt: Ihr Deutschen braucht für alles ein Gesetz. Wenn ihr könntet, würdet ihr auch den Lauf von Sonne, Mond und Sternen durch Gesetz regeln." Nun ganz soooo schlimm ist es nicht. Allerdings kleine Anmerkung am Rande: Es gibt tatsächlich ein Zeitgesetz, in dem festgelegt ist, was die gesetzliche Zeit ist.


    Es ist sicherlich so, dass der angelsächsische Bereich und insbesondere auch die USA mit weniger Gesetzen auskommen. Ob das im Einzelfall immer soviel günstiger ist, steht keineswegs fest.


    Gerade in Amerika hast Du das Case-Law, was letztlich dazu führt, dass nur große Anwaltskanzleien eine gute Vertretung von Clienten hinbekommen, die die es sich leisten können, einen ganzen Stab von Mitarbeitern nur nach Präzidenzfällen fahnden zu lassen. Folge ist, dass solche Anwälte dann auch teuer sind und ein weniger Begüteter kaum eine Möglichkeit hat, sein Recht zu verfolgen. Und was die juristischen Abteilungen von Firmen angeht, so dürften diese genauso große oder sogar größer als bei vergleichbaren Firmen in Deutschland sein. In Deutschland neigt man dazu alles per Gesetz oder Verordnung festzuschreiben und Zulassungssysteme einzuführen. Dies wird auf der anderen Seite des großen Teiches lockerer gehandhabt. Allerdings wenn etwas schief geht, dann blutet das Unternehmen in dem dann stattfindenden Schadensersatzprozess. Die Summen sind dort sehr viel höher als in Deutschland. Ich glaube persönlich nicht, dass die deutsche Industrie solche Verhältnisse wirklich wünscht (auch in Einzelfällen Schadensersatzsummen in der Höhe mehrerer Hundert Millionen Dollar).


    Darum denke ich, dass man beim Urheberrecht mal schauen muss, wie die Rechtsprechung mit den neuen Bestimmungen umgeht. Und ich denke mal, dass angesichts des Umfangs der Tauschbörsen schon härtere Regelungen notwendig waren. Ob die Industrie allerdings soviel Umsatz mehr machen wird, wie sie sich erhofft, steht dann allerdings auf einem ganz anderen Blatt.


    Ich denke mal: Alles wird gut. :D


    Viele Grüße aus Detmold
    Thomas

  • Zitat

    Folge ist, dass solche Anwälte dann auch teuer sind und ein weniger Begüteter kaum eine Möglichkeit hat, sein Recht zu verfolgen.


    Ja, thobie, um ein wenig abzudriften vom Thema:


    Unsere Tochter ist mit Ihrem Moped voriges Jahr von einem betrunkenen Radfahrer ( 1,8 Promille ) heruntergefahren worden und wurde am Knie verletzt. Das Moped wurde stark beschädigt. Verfahren eingestellt, weil die Polizei geschlampert hatte ( Fotos sind verschwunden ). Politesse und Radfahrer stammen zufällig aus dem selben Landkreis in Sachsen. Es ist nun nur mehr der Weg einer Zivilklage möglich, was aber von mir selbst finanziert werden muß. Soviel zum oben zitierten Satz.


    Trotzdem ist es immer wieder schön, einen Optimisten wie Dich zu treffen. Ich mit meinen 47 Lenzen tue mich immer schwerer damit zu glauben, das alles gut wird in Deutschland. Alleine schon wegen der Tatsache, dass wir ein ganzes Heer von irgenwelchen Abgeordneten, Beamten und sonstigen Steuerfressern beschäftigen, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben sich selbst zu beschäftigen und andere dabei in den Abrgrund zu reiten.


    Zitat

    Ich denke mal: Alles wird gut.


    Dein Wort in Gottes Ohr!

    Grüsse vom
    Laird of John O´Groats
    Ernst :headbanger:
    Zu erkennen, dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
    Johann Kaspar Lavater