Frage --> Legal?

  • Hallo eine Frage, ich habe folgendes Problem:


    Es glaubt mir jemand nicht, dass es legal ist im TV Filme aufzuzeichnen, ganz konventionell mit VHS Kassetten.
    Ne das soll nicht irgendeine Fang-Frage nach gesaugten Filmen werden, mich würde einfach nur die Antwort interessieren.


    Ist es legal, Filme auf VHS aufzuzeichnen die im Fernsehen kommen? Weil der Sender zahlt ja schon eine Lizenz in der der Wertverlust des Filmes quasi mitinbegriffen ist. Oder ist es trotzdem illegal da was mitzuschneiden?


    Das selbe bei Radio und mit Kassette. Beweise wären mir am liebsten :p

  • Murdoc:


    Aufzeichnen für den eigenen Gebrauch ist in der von Dir beschriebenen Weise in Ordnung. Dafür werden schließlich für jeden Datenträger, den Du kaufst eine Pauschalgebühr erhoben und an eine Verwertungsgesellschaft abgeführt. Auch das neue Urheberrecht lässt noch die Privatkopie zu. Voraussetzung ist, dass dabei kein Kopierschutz umgangen wird, was regelmäßig dazu führt, dass insbesondere bei Musik-CDs das Recht auf die Privatkopie leerläuft. Soweit ich weiß, ist aber auch das Kopieren einer geschützten CD möglich - nur nicht auf direktem Wege und mit mehr Aufwand. Dazu CD in den CD-Player legen und dann Audio-out der Stereoanlage mit Audio-in der Soundkarte verbinden. Soll funktionieren, habe ich aber selber noch nicht ausprobiert.


    M.E. nicht vom Recht auf Privatkopie erfasst ist die Veräußerung solcher Kopien. Auch das Einstellen in Tauschbörsen ist nicht erlaubt, da der Rechteinhaber hierzu keine Genehmigung erteilt hat.


    :richter: Ach ja, bevor ich es vergesse: Bei Software gibt es kein Recht auf Privatkopie. Solche Kopien sind immer illegal.


    Grüße
    Thomas

  • Hi, Thobi !


    Ich mache mir Kopien meiner SW, sofern sie nicht kopiergeschützt ist. Wenn ein Kopierschutz vorhanden ist, wird sie nur angeschafft, wenn der der Händler den kostenlosen Austausch defekter CD's zusichert. Allerdings erhalte ich zu jeder SW eine Lizenz. Und die ( und nur die ) darf ich m.E. nicht kopieren ( resp. mehrfach verwenden ).


    E.Z.

  • Hallo E.Z.,


    ich merke, ich habe mich mal wieder nicht präzise ausgedrückt. Eine Sicherungskopie, wie Du sie anlegst geht bei Software natürlich in Ordnung. Diese Kopie ist völlig legal, sofern Du auch eine Lizenz für das Programm hast. Bei der Software kommt es vielmehr darauf an, dass die Benutzung nur innerhalb der Lizenz erfolgt. Ach ja, was die Mehrfachverwendung einer Lizenz angeht, hängt dies auch von den Lizenzbestimmungen ab. Früher gestattete es Borland bei seinen Programmiersprachen z.B. dass die zu einer Lizenz gehörende Version auf mehreren Rechnern installiert werden durfte, wenn sichergestellt wird, dass immer nur eine Version gleichzeitig benutzt wird (wie bei einem Buch, das zur gleichen Zeit im Regelfall auch nur eine Peson lesen kann).


    Bei sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, beispielsweise einer Musik-CD ist es nach dem Urheberrecht zulässig, sich zum privaten Gebrauch eine Kopie zu ziehen. Also wir kennen uns gut, Du hast Dir eine CD gekauft und mir geliehen und ich darf mir zum Eigengebrauch eine Kopie ziehen, sofern ich dabei keinen Kopierschutz umgehe. Diese Kopie ist dann insoweit auch legal. Dies trifft aber nicht auf Software zu. Ich habe dort kein Recht auf eine solche Privatkopie, da ich keine Lizenz habe, die mir den Einsatz der Software erlaubt.


    Grüße
    Thomas

  • Zitat

    Du hast Dir eine CD gekauft und mir geliehen und ich darf mir zum Eigengebrauch eine Kopie ziehen, sofern ich dabei keinen Kopierschutz umgehe


    Das glaube ich nicht !
    Versetz' Dich doch mal in die Lage des CD-Herstellers.
    Meinst Du, der wäre begeistert, wenn sich jeder eine aus der Videothek geliehene DVD oder CD für den privatgebrauch kopiert ?
    Ich denke eher, dass das Urheberrecht sog. Multiplikatoren ausschalten will, und der Verleiher einer CD fiele darunter.


    MfG E.Z.

  • E.Z.


    Zitat

    Meinst Du, der wäre begeistert, wenn sich jeder eine aus der Videothek geliehene DVD oder CD für den privatgebrauch kopiert ? Ich denke eher, dass das Urheberrecht sog. Multiplikatoren ausschalten will, und der Verleiher einer CD fiele darunter.


    Begeistert wird der Hersteller sicher nicht sein. Aber soweit ich die Urheberrechtsnovelle verstanden habe, spricht nichts dagegen, dass Du Dir die CD für den Eigengebrauch kopierst. Den Interessen des Künstlers und des Verlages wird allerdings über einen anderen Mechanismus Rechnung getragen. Jedesmal, wenn Du Dir einen Datenträger kaufst, ist im Kaufpreis eine Urheberrechtsabgabe enthalten, die an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt wird. Die Urheberrechtsinhaber erhalten am Jahresende dann einen Anteil daran. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies auch bei Zeitschriftenartikeln Funktioniert. Man muss seine Ansprüche dabei bei der VG Wort anmelden. Abgesehen davon, der Videothek-Betreiber muss für die Tatsache, dass er CD's verleiht ebenfalls eine besondere Gebühr (ich meine an die GEMA, bin mir aber bei der Organisation nicht ganz sicher) zahlen. Allerdings können die Hersteller der Privatkopie einen Riegel vorschieben: Indem sie die CD kopierschützen. Dann müsstest Du zum Anfertigen der Kopie einen Kopierschutz umgehen, was nach dem neuen Urheberrecht nicht mehr zulässig ist. Auf diesem Weg kann das Recht auf Privatkopie ziemlich leer laufen. Anmerkung hier: Ich könnte auch mit der Abschaffung des Rechts auf Privatkopie leben, wenn dafür die Urheberrechtsabgabe auf Datenträger entfällte, was dann in dem Bereich zu Preissenkungen führen dürften.


    Grüße
    Thomas

  • ..... und wer würde dann beweisen müssen, dass er die CD, deren Kopie er besitzt, wirklich besessen hat ?
    So einfach ist das nicht. Es leben eine Menge Anwälte davon, eBay und Co abzugrasen und dubiose Angebote einzukaufen. Die Trefferquote ist sehr hoch und gewährleistet den Anwälten ein angenehmes Leben und dicke Autos. Eine Sicherungskopie bedingt das Vorhandensein eines Kaufbelegs. Ist der nicht vorhanden, ist es illegal. Punkt.


    MfG E.Z.


    P.S.: Ich schreibe das hier bewusst so krass, weil immer wieder versucht wird, sich in einschlägigen Foren Argumente zu beschaffen, die derartiges Vorgehen vordergründig legitimieren oder moralisch erscheinen lassen. Leider halten im Ernstfall die Richter überhaupt nichts von solchen Foren. Die lesen lieber im Gesetz nach, und da steht es anders.
    Selbst, wenn Du mit einer Buße wegkämst : Du hättest die Anwaltskosten des generischen Anwalts und die Forderungen des Klägers zu bezahlen. Da die sich nach dem Streitwert richten, wird auch gerne mal der Firmenumsatz zitiert. So kommen schnell fünfstellige Summen zusammen. Dabei ist es so einfach : Man braucht nur die Seiten der GEMA aufzurufen, statt in Foren zu diskutieren.

  • @ E.Z.


    Damit Du mir glaubst, anbei § 53 I UrhG in der z.Zt. geltenden Fassung:


    Zitat aus dem Gesetz:
    § 53
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


    Ende Zitat.


    Gestatte mir bitte ein Bemerkung: Du hast meine Fallgestaltung abgewandelt, indem Du davon ausgingst, dass ich praktisch eine illegale Kopie eingekauft habe. Um noch einmal meine Fallgestaltung klar zu machen: Du kauft eine Musik-CD und ich leihe mir diese aus. Dann mache ich mir zu meinem persönlichen Gebrauch eine Kopie und gebe Dir das Original zurück. Soweit alles legal (s. § 53 I UrhG). Ein Hinweis noch: Auch bei mir war der Blick ins Gesetz förderlich für die Rechtsfindung. Das habe ich bereits im Studium gelernt. Selbst wenn Du mir die Kopie der Musik-CD unentgeltlich angefertigt hättest, wäre es noch legal. Und jetzt die illegale Variante: Ich verkaufe die Kopie von Deiner Musik-CD bei E-Bay. Oder ich weiß, dass Du bereits eine nicht legale Kopie erworben hast. Dann darf ich davon keine Kopie mehr herstellen.


    Übrigens noch einmal zur Klarstellung: § 53 I UrhG gilt nicht bei Software. Hier gibt es keine Privatkopie.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Um hier keine Haarspaltereien aufkommen zu lassen :


    Man lese nach :


    Urheberrecht



    Da steht u.A. : ... § 53 Abs.1 UrhG jedoch, dass es untersagt ist, zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage zu verwenden.


    Mit "Rechtswidrig hergestellte Vorlage" meint der Gesetzgeber Raubkopien. Mit der Weitergabe einer Privatkopie wird die Kopie aber automatisch rechtswidrig, weil das kopieren nur dem Eigentümer des Originals erlaubt ist.
    Im Übrigen hat sich die EU nun auch diesem Thema angenommen und bereitet ein EU_Gesetz vor.


    Guckst Du hier


    Die Triggerwörter sind dabei "rechtswidrig erlangte Vorlagen".
    Und darunter fallen eben auch Kopien vom Nachbarn ( weil er sie Dir überhaupt nicht geben durfte ).
    Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass man eine rechtswirksam erlangte Kopie ( auch SW, weil das nicht mehr explizit erwähnt wird ) zum Privatgebrauch kopieren kann. Hoffen wir das Beste.


    MfG E.Z.


    P.S.: Es ist unerheblich, wie Du das Gesetz interpretierst, was zählt ist, wie der Richter des Gesetz auslegt.
    Soll ich dir sagen wie's ausgeht ?.
    Ganz einfach : Schau' auf die Tafel vor dem Verhandlungssaal ! Wenn da steht : " Sony/BMG gegen thobie ", sollte der Ausgang voraussagbar sein, oder ?

  • E.Z.,


    glaube mir bitte, dass ich aufgrund meiner Ausbildung ein ganz klein wenig von juristischer Methodenlehre verstehe, da dies die Grundlage aller Rechtsanwendung ist.


    Du legst den Begriff rechtswidrig hergestellte Vorlage nicht richtig aus. Der von Dir zitierte Artikel der Kanzlei Siebert legt das in zutreffender Weise dar. Rechtswidrig hergestellt ist eine Vorlage jedenfalls dann, wenn sich zum allgemeinen Download in einer Tauschbörse eingestellt ist und der Rechteinhaber nicht zugestimmt hat. Anders sieht die Sache aus, wenn ich mir für den privaten Gebrauch eine Kopie von dem Originaldatenträger (Original-Musik-CD) ziehe. Hier greift - wie im Artikel dargestellt - das Privileg des § 53 I UrhG. Und es ist dabei sehr wohl ein Unterschied, ob es sich um Software oder sonstig urheberrechtlich geschützte Dateien - z.B. Musikstücke - handelt.


    Unterstellt, ich würde vom Recht der Privatkopie bei Musik-CD's Gebrauch machen, kann ich Dir jetzt schon sagen, wie ein etwaiges Verfahren ausgeht. Der Tenor dürfte lauten: Die Klage wird abgewiesen. Dann wird die Kostenlastenscheidung zu Lasten des Klägers ergehen. Denn ich halte mich schließlich an das Urheberrecht. Abgesehen davon, dass ich bislang von diesem Recht noch keinen Gebrauch gemacht habe, da ich meine Musik-CD's bislang noch immer in einem Fachgeschäft käuflich erworben habe und mir der Kopieraufwand schlicht zu hoch ist; abgesehen davon, dass ich dann immer noch nicht das original cover hätte.


    An dieser Stelle vielleicht auch der Hinweis, dass es das Urheberrecht auch nicht zulässt, ein geschütztes Werk ohne Zustimmung des Rechteinhabers in einem Film z.B. als Hintergrundmusik einzubauen, jedenfalls dann nicht, wenn der Film dann öffentlich vorgeführt wird. Und dieser Tatbestand ist nach meiner Kenntnis bereits erfüllt, wenn jemand den Film z.B. in einem Videoclub vorführt. Legalisieren kann man das im Regelfall durch die Zahlung einer GEMA-Gebühr.


    Abgesehen davon, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, auf das Recht auf Privatkopie zu verzichten. Rein praktisch wird dies in den nächsten Jahren allein schon dadurch leerlaufen, dass fast alle neuen CD's mit einem Kopierschutz versehen werden. Und der darf nicht umgangen werden, ansonsten wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Ich hoffe allerdings, dass der Gesetzgeber im Gegenzug dann die Urheberrechtsabgaben auf Datenträger und betroffene IT-Geräte senkt bzw. streicht.


    Grüße
    Thomas

  • Hi,
    Thomas schrieb:

    Zitat

    Und dieser Tatbestand ist nach meiner Kenntnis bereits erfüllt, wenn jemand den Film z.B. in einem Videoclub vorführt.


    Dies trifft nicht auf Videoclubs zu, die dem BDFA angeschlossen sind. Hier gibt es eine gesonderte Vereinbarung mit der GEMA. Hier ist außerdem geregelt, das auch die öffentliche Aufführung z.B. bei Wettbewerben erlaubt ist.

  • Zitat

    Anders sieht die Sache aus, wenn ich mir für den privaten Gebrauch eine Kopie von dem Originaldatenträger (Original-Musik-CD) ziehe. Hier greift - wie im Artikel dargestellt - das Privileg des § 53 I UrhG. Und es ist dabei sehr wohl ein Unterschied, ob es sich um Software oder sonstig urheberrechtlich geschützte Dateien - z.B. Musikstücke - handelt.


    Da muß ich doch mal kurz nachfragen. Für wen sind den im MediaMarkt die ganzen CD's zum kaufen die ich da immer sehe?


    Alle nur für mein Nachbarn? Ach so.. Da kann ich mir ja dann ne private Kopie machen. :D


    Also hier hat E.Z. 100% recht. Die Auslegung von Tobie sind die typischen Aussagen aus allen Foren im WWW.


    Tobie.. Schön wär es! Aber deine Musik CD must du dir schon selbst kaufen.
    Ich weiß ja, das tust Du ja auch..Ist ja nur theoretisch...

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel

  • Hi,


    @ thobie: auch ich bin juristisch vorgebildet. Deshalb darf ich deinen Blick noch einmal auf den entsprechenden Satz im Gesetz lenken:

    Zitat

    Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht


    Da steht nicht, dass der "andere" (in dem von Dir gewählten Fall also Du selber) die Kopie behalten darf.
    Das ist der "jumping point"!!



    Gruß vom
    Tom

  • @all:


    Lest bitte auch einmal diesen Artikel durch: Hier.


    Hier sind die Grenzen des Urheberrechts recht gut erklärt. Und bitte nicht vergessen: Für das Recht auf Privatkopie zahlen wir alle bei Kauf von CD-/DVD-Brennern und auch Rohlingen eine entsprechende Abgabe, die schon im Kaufpreis erhalten ist. Ärgerlich ist aus meiner Sicht dabei allerdings, dass in den nächsten Jahren dies grundsätzlich bestehende Recht durch Verwendung von Kopierschutz leerlaufen wird, da es nicht legal ist, einen vorhandenen Kopierschutz zu umgehen.


    Für meinen Teil möchte ich an dieser Stelle die Diskussion beenden. Ich stelle fest, dass ich euch wohl nicht überzeugen werde. Das ist auch nicht weiter tragisch, da ich die geltende Rechtslage richtig einschätze. Ein juristisches Gutachten werde ich ganz sicher nicht anfertigen. Das ist mir einfach zuviel Arbeit. Und eure Auslegung richtet keinen Schaden an. Daher solls das gewesen sein.


    Gruß
    Thomas

  • Aber ich möchte die Diskussion hier nicht beenden !
    Sonst kommen wir noch in den Verruf unzulässiger Rechtsberatung.
    Ich möchte hier ganz klar rausstellen, dass es sich um eine Diskussion über ein Gesetz resp. anstehender Gesetze handelt und nicht um Rechtsberatung im üblichen Sinne.
    Das zum Einen, zum Anderen sollte man schon durch die tägliche Praxis sehen können, dass etwas so nicht geht. Diesen Grenzfall zuendegedacht würde bedeuten, dass im Extremfall eine einzige Person eine CD anschafft und jeder, der dann in den Besitz der CD gelangt, eine Kopie davon ziehen darf. Auf diese Weise wäre eine Kleinstadt innerhalb einer Woche mit Kopien gesättigt; gekauft worden wäre aber nur eine einzige CD. Hier wird - wie so oft - Eigentum und Besitz durcheinandergebracht.
    Nur der Eigentümer darf von eine CD, in dessen Besitz er ist eine Kopie anfertigen ( lassen ) . Dieses Recht gilt nicht für Besitzer, also z.B. den Ausleiher einer CD.


    Was den Link von thobie angeht, so empfehle ich, den letzten Satz zu lesen und eine persönliche Anmerkung nachschieben : Selten lag die ct' so falsch !


    Es waren nicht die Richter, die Fakten geschaffen haben, sondern die Abmahnanwälte.


    MfG E.Z.

  • Leute,


    ihr könnt es drehen und wenden, wie ihr wollt - Thobie hat, zumindest was die Kopie von AudioCDs angeht - vollumfänglich recht! Auch wenn gleich wieder die Besserwisser aller Lager aufbrüllen werden - lest einfach mal, so wie Thobie es gemacht hat, das neue Urheberrecht genau durch. Da steht eindeutig, daß lediglich das Knacken von Kopierschützen strafbar ist. Damit ist eindeutig die Verwendung von Programmen und Tools untersagt, die eine verlustfreie Digitalkopie einer kopiergeschützten AudioCD ermöglichen.


    Nach wie vor ist es aber definitiv nicht verboten, von einer von mir selbst ordnungsgemäß erworbenen AudioCD eine oder mehrere digitale Kopien zu ziehen. Ob dies sinnvoll ist, mag dahingestellt sein. Auf jeden Fall erfüllt auch die Anfertigung einer MP3-Kopie für meinen Autoradioplayer den Tatbestand einer digitalen Kopie - und die kann mir niemand, solange es sich bei der Quelle um eine ungeschützte AudioCD handelt, verbieten. Im Gegenteil, mit meinem Erwerb habe ich das volle Nutzungsrecht erworben. Dieses schließt auch die o.g. Anfertigung von Kopien für Privatzwecke mit ein. Zumal, wie Thobie schon richtig ausgeführt hat, genau zu diesem Zweck der pauschale Aufschlag auf leere Datenträger und auf Geräte, die zur Kopie geeignet sind, erhoben wird.


    Selbstverständlich darf ich von diesen Kopien aber keinerlei kommerziellen Nutzen ziehen. Ein Weiterverkauf bzw. eine Versteigerung sind demzufolge strikt verboten.


    Mit der Einführung kopiergeschützter CDs ist ein neuer Tatbestand ins Spiel gekommen. Über die Fragwürdigkeit des vollständigen Nutzungsverbots eines rechtmäßig erworbenen Gutes (und das ist u.a. das Verbot der digitalen Kopie!), welches dadurch komplett in meinen Besitz übergegangen ist, möchte ich hier gar nicht rechten. In logischer Konsequenz müßte nämlich damit umgehend der Einzug der Urheberabgabe auf die leeren Datenträger und Kopiergeräte aufgehoben werden.


    Die einzige 'Rechtfertigung' für diese (bezogen auf kopiergeschützte CDs doppelte) klammheimliche Abzockerei, ist der nach wie vor vorhandene riesenhafte Pool an nicht kopiergeschützten Medien, die - wie oben erwähnt - selbstverständlich weiterhin kopiert werden dürfen.


    Also, noch mal: Lediglich die Ausschaltung eines Kopierschutzes ist strafbewehrt! Es ist skurrilerweise noch nicht einmal verboten, den Kopierschutz derartiger UnCDs auf analogem Wege zu umgehen! Es ist völlig legal, diese CDs in meinem CD-Player abzuspielen (soweit dies bei diesen nicht spezifikationskonformen CDs überhaupt noch möglich ist) und den Output gleichzeitig analog aufzunehmen, um ihn anschließend wieder zu digitalisieren. Dabei habe ich den vorhandenen Kopierschutz nicht ausgehebelt! Und ich nehme mir lediglich das Recht, mein rechtmäßig erworbenes Eigentum bspw. als MP3-Datei im Autoplayer genießen zu können.


    Viel bedeutender scheint mir fast die Frage zu sein, ob es legitim ist, daß die Industrie mir für teures Geld nur noch eingeschränkt lauffähige Datenträger andreht, bei denen es sich definitv nicht mehr um standardisierte AudioCDs handelt. Hier liegt nämlich eine unzulässige Nutzungseinschränkung meines Eigentums vor, wenn diese UnCDs in meinem Autoplayer oder auf meinem PC-Laufwerk (in Einzelfällen sogar auf reglären CD-Playern!) nicht mehr abspielbar sind.


    Solange also nicht kopiergeschützte AudioCDs von mir kopiert werden dürfen,werde ich dies auch weiterhin mit dem besten Gewissen der Welt tun. Gerade heute habe ich MP3-CD Vol. Nr. 19 und 20 für meinen Autoplayer mit den Daten meiner in den letzten zwei Jahren neu erworbenen (ungeschützten) AudioCDs ihrer Bestimmung übergeben :D.


    Gewissenruhige Grüße von


    ikarus

    • Offizieller Beitrag

    Hi Freunde


    Die Konsequenz wäre demzufolge, keine kopiergeschützten CDs oder DVDs mehr zu kaufen. :headbanger:


    Würde mich seeehr interessieren, wie schnell die mit dem kopierschützten der Medien wieder aufhören würden.


    Der Konsument hätte es in den eigenen Händen.


    Übrigens, wie Ike, kopiere auch ich meine CDs, und zwar für meinen 12fach CD Wechsler im Auto, und hatte dabei überhaupt noch nie ein schlechtes Gewissen.


    Mit freundlichem Gruss
    Edi

  • Hallo, Edi:


    Auf "den Konsumenten" kannst Du nicht zählen.


    Es gibt sicher ein paar Konsumenten die über solche Dinge nachdenken und die Konsequenzen ziehen! Vorzugsweise diejenigen, die sich öffentlich Gedanken darüber machen und diese auch artikulieren können. Die Masse aber wird kaufen was ihr die Fernsehwerbung vorgaukelt, und wenn es in Dosen verpackter Hühnerdreck ist. Oder glaubst Du ernsthaft daß ein Publikum, das für dümmliche Handymelodien Millionen und Abermilionen abdrückt, sich Gedanken über die Einschränkung der eigenen Rechte durch einen Kopierschutz macht?


    Nein, tut mir leid, für so intelligent halte ich "die blöde Masse" nicht!


    Pessimistische Grüße
    vom Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Peter,


    mit Deiner Einschätzung liegst Du völlig richtig. Leider ist es im Regelfall nicht möglich, eine genügend große Anzahl Verbraucher unter einen Hut zu bekommen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn ich mich richtig entsinne, wollt Shell vor ein paar Jahren eine Bohrplattform im Meer versenken. Greenpeace hat die Sache publik gemacht. Shell hatte damals erheblich Umsatzeinbußen zu verzeichnen und ist schließlich unter dem öffentlichen Druck eingeknick. Aber ich denke, dass dies ein Einzelfall bleiben wird. Dazu kommt, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Urheberrecht wohl eher nicht versteht und sich deshalb auch keine Sorgen über die Frage nach einer legalen Privatkopie macht.


    Grüße
    Thomas