Mal wieder GEMA, DVDs von Sportveranstaltung bei der Musik fester Bestandteil der Sportart ist

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mir mal die Beiträge zum Thema GEMA durchgelesen, auch per Google und auf der GEMA-Website habe ich nach meinem Problem gesucht.


    Ich möchte eine Sportveranstaltung filmen und anschließend DVDs davon produzieren.
    Es handelt sich dabei um die Sportart Voltigieren, bei der grundsätzlich Musik verwendet wird für die Wettkämpfe.
    Die Musik wird von den Gruppen und Teilnehmern selber zusammengeschnitten und bunt gemischt.
    Für die Veranstaltungen selber gibt es einen Pauschalvertrag zwischen dem Sportbund und der Gema, damit Veranstaltungen mit unter 1000 Zuschauern nicht jedesmal gesondert bei der GEMA angemeldet werden müssen.
    Ich gehe davon aus dass diese Regelung auf Videoaufnahmen oder DVDs von der jeweiligen Veranstaltung nicht anzuwenden ist und daher entsprechend zu produzierende DVDs oder Videos bei der GEMA angemeldet werden müssen.
    Ist dies korrekt?


    Wenn ich Musik nachträglich hinein vertone (für Abspann oder Intro), kann ich diese natürlich beim Namen nennen, aber wie wird verfahren, wenn man bei der GEMA-Anmeldung nicht weiss, welche Musikstücke in dem Band verwendet werden, da es hunderte verschiedene Titel sind die auf dem Turnier zu hören sind?


    Oder müssen die Werke doch nicht angemeldet werden, wenn die Musik lediglich im Hintergrund läuft und die turnerischen Darbietungen begleitet und ich auch keine Musik nachträglich hinein vertone?


    Auf der GEMA-Website konnte ich nur Fälle finden in der Art "Herstellung von Musik-Videos" oder "Verwendung von Musikstücken zur Herstellung einer DVD", nicht aber irgendwelche Fälle in denen es um Videos von Sportveranstaltungen geht, in denen Musik fester Bestandteil der Sportart ist (wie z.B. Voltigieren, Rhythmische Sportgymnastik etc.).


    Kennt sich in dieser Hinsicht hier jemand aus? Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)


    Liebe Grüße!
    Marc

  • Zitat

    Es handelt sich dabei um die Sportart Voltigieren, bei der grundsätzlich Musik verwendet wird für die Wettkämpfe.....


    Muss neu angemeldet werden - allerdings müßtest Du auch die gefilmten Sportler um deren Erlaubniss fragen, wenn Du die DVD verkaufen willst - die haben ein Recht am eigenem Bild.


    Außerdem reicht eine alleinige Gema Anmeldung für Dein Projekt nicht aus, denn Du brauchst dafür erst einmal die Freigabe des Musikinhaberrechte.


    Hier findest Du Infos dazu


    Bildtonträger bei denen Musik im Hintergrund.....

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Zitat

    Original von Hoefo
    allerdings müßtest Du auch die gefilmten Sportler um deren Erlaubniss fragen, wenn Du die DVD verkaufen willst - die haben ein Recht am eigenem Bild.


    Nein, nicht wenn es sich um einen Sportwettkampf handelt, da werden die gezeigten Personen automatisch "Personen des öffentlichen Interesses" (wenn auch nur für die Dauer der Veranstaltung), und es braucht keine Genehmigung seitens der Sportler.
    Wohl aber die Genehmigung des Veranstalters, und die habe ich auch.


    Zitat

    Außerdem reicht eine alleinige Gema Anmeldung für Dein Projekt nicht aus, denn Du brauchst dafür erst einmal die Freigabe des Musikinhaberrechte.


    Das ist absolut nicht realisierbar... 80 Teilnehmer sind dort, jeder hat seine eigene Musik mitgebracht und alles ist zusammengeschnitten aus mehreren Stücken. Es ist unmöglich alle Titel zu wissen.


    Zitat


    Die kenne ich schon in und auswendig ;)


    Nutzt wohl alles nix, ich ruf mal bei der GEMA an...

  • Da es für diverse Fälle Pauschalregelungen gibt, denke ich, daß Du dich mit der Gema in Deinm Fall auch auf eine pauschale Abgabe einigen kannst. Der Anruf bei der Gema wird sicher die beste Lösung sein. Poste mal, was dabei herausgekommen ist.


    Gruß
    thos-berlin

  • Nun da stellt sich ersteinmal die Frage was für eine DVD Produktion nun gemacht werden soll.
    Wenn es sich hierbei um eine Reportage der Sportveranstaltung handelt, so benötigt man sicher keine Freigabe des Musikinhaberrechte und Personen.


    Aber wenn die Produktion z.B. eher in Richtung Sportartvorstellung, Werbung dafür oder sogar als Unterhaltungsfilm oder Lehrfilm geht, dann bleibt es dabei was ich weiter oben schrieb.

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Zitat

    Original von thos
    Der Anruf bei der Gema wird sicher die beste Lösung sein. Poste mal, was dabei herausgekommen ist.


    Hab dort angerufen und meinen Fall geschildert... hatte allerdings nicht das Gefühl als ob die Dame mir wirklich helfen wollte, ich hatte den Eindruck sie wollte mich nur schnell wieder abwimmeln.
    Sie meinte "Das ist egal ob die Musik nur aus dem Hintergrund kommt, sie benötigen die Genehmigung von allen Komponisten deren Musik vorkommt."
    Ich hab ihr dann näher erläutert dass es mir unmöglich ist die Komponisten herauszufinden, weil die Musik aus bestimmt 150 Stücken zusammengeschnitten ist, aber sie meinte dann "Wir können jetzt noch 10 Minuten weiter darüber reden, aber wenn sie das nicht herausfinden können, dann können Sie auch keine DVDs davon machen".


    Naja, das bei einer Auflage von vielleicht 150 - 200 Stück...


    Zitat

    Original von Hoefo
    Wenn es sich hierbei um eine Reportage der Sportveranstaltung handelt, so benötigt man sicher keine Freigabe des Musikinhaberrechte und Personen.


    Ja, es ist eine Reportage. Das gesamte Turnier wird von mir gefilmt mit allen Wettbewerben (Gruppen, Einzel mit Pflichten und Küren) und das ganze wird auf 9 DVDs aufgeteilt.
    Z.B.:
    DVD1 Junior-Teams Pflicht (Vorrunde)
    DVD2 Senior-Teams Pflicht (Vorrunde)
    DVD3 Einzel Pflicht+Kür (Vorrunde)
    etc. etc.


    So dass man halt nachher das gesamte Turnier nochmal ansehen kann am heimischen Fernseher.


    Zitat

    Aber wenn die Produktion z.B. eher in Richtung Sportartvorstellung, Werbung dafür oder sogar als Unterhaltungsfilm oder Lehrfilm geht, dann bleibt es dabei was ich weiter oben schrieb.


    Nein, das wird es auf keinen Fall.


    Woher hast du die Information dass man bei einer Reportage keine Freigabe der Musikinhaberrechte benötigt?
    Gibts da Quellen für?


    Liebe Grüße!
    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Moin Moin,


    zunächst einmal:
    Auch Hintergrundmusik ist Gemapflichtig (Quelle: Gema)
    Demzufolge ist derjenige, der die Musik verwertet, und das ist der Filmproduzent, verpflichtet, die einzelnen Stücke mit genauer Länge bei der Gema anzumelden, dazu gibt es die entsprechenden Formulare, die bei der Gema runterladbar sind. Also ist Detektivarbeit angesagt :wink: .
    Es ist unerheblich, ob es sich um eine Reportage, Werbung, Unterhaltungs- oder Lehrfilm handelt, der Gema ist das egal (selbst gewerblich oder nicht interessiert z.T. nicht, genausowenig wie kostenlos oder gegen Entgelt, es geht hier allein um die Verwertung und ggf. öffentliche Aufführung. Allein Privatpersonen bei privater Nutzung sind ausgenommen).
    Davon abgesehen nimmt die Gema lt. ihrer Gebührenordnung gerade mal 5,25% des Verkaufspreises an Lizenzgebühren, im Vergleich zu dem, was man einem Händler abgeben muss gerade mal Peanuts,... aber das ist hier wohl eher uninteressant.


    Viel schwieriger aber ist es, die Gemafreigabe überhaupt zu bekommen, denn vorher müssen ganz andere Rechte abgeklärt und vor Allem abgegolten sein.
    Das sind die sog. Herstellungs, bzw Synchronisationsrechte und die Leistungsschutzrechte, die dem Verleger und dem Plattenlabel zustehen und dort abzugelten sind.
    Und da wirds dann richtig teuer. Allein die BMG Music Group z.B. nimmt pro Titel, je nach Aktualität und Popularität 3- bis 5-stellige Eurosummen,.... das wars dann meistens....
    Es ist also nicht nur auf jeden Fall ratsam, bei der Gema anzurufen und dort genaueres zu erfahren (was ich allerdings aus eigener Erfahrung für nicht sehr wahrscheinlich halte :wink: ), sondern ich persönlich würde in einem solchen Fall raten, auch eine Beratung bei einem Fachanwalt für Medienrecht einzuholen, der meist genau sagen kann, wie hier zu verfahren und wer anzusprechen ist.


    Wie soll denn mit der fertigen DVD verfahren werden? Verkauf an Interessierte oder ist sie nur für Mitwirkende als Erinnerung gedacht?


    Dann zum Thema Recht am eigenen Bild:
    Das ist nämlich auch wieder so eine Sache. Sicher, da wäre zum Einen das Argument der Personen des öffentliches Interesses, die entsprechend dem §24 des Kunsturhebergesetzes eine Ausnahme bilden würden. Evl greift hier auch §23, der Personen bei Veranstaltungen, ausnimmt, bzw. Personen als Beiwerk.
    Allerdings führen die Teilnehmer eine Darbietung vor, die aufgrund ihrer Eigenarten bereits als "Werk" eingestuft werden können, womit sie Urheberrechte an ihrer Vorstellung haben und somit wäre eine Einwilligung von nöten.
    Alles nicht so einfach gell?
    Also mein Tipp: Solange es nicht wirklich absolut privat ist, Fachanwalt befragen und beraten lassen oder Finger weg von so etwas.
    Oder, falls ein Auftrageber exisitiert, diesem die Abgeltung sämtlicher Rechte anheim legen ;)
    Der Ordnung halber muss ich hier noch bemerken, dass dieses Posting keine Rechtsberatung darstellt!
    Meine Informationen stammen direkt von der Gema, der BMG und von anderen fachkundigen Stellen, Fehler und Irrtümer sind aber natürlich nicht auszuschliessen, just a human being :wink: !


    Viele Grüße,
    Marcus (der es nach langem stillen Mitlesen nun endlich mal geschafft hat, sich anzumelden und mitzuschreiben ;) ...und ja,... ich habe irgendwie ein Talent für solche Romane,... sorry.. :rolleyes: )

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot:

    Einmal editiert, zuletzt von its-magic ()

  • Ja, Marcus hat recht.
    Ich habe mal ein Tanzturnier aufgenommen und bin auch auf die Schn... geflogen.
    Unwissenheit schützt vor GEMA nicht.
    Ich weiss, daß das frustrierend ist, aber so ist es nun mal.
    Du könntest ja eine Scheinfirma auf den niederländischen Antillen aufmachen und von dort aus operieren.
    Würd' mich interessieren, ob sowas wirklich geht ...


    E.Z.

  • Zitat

    Original von E.Z.
    Ich habe mal ein Tanzturnier aufgenommen und bin auch auf die Schn... geflogen.


    Den Fall hab ich gelesen hier im Forum. Aber du hast nicht konkret gesagt was die GEMA dann für Beträge von dir gefordert hat. Könntest du mir etwas mehr dazu erzählen, von mir aus auch per PN wenn du es nicht öffentlich berichten möchtest :)


    Zitat

    Ich weiss, daß das frustrierend ist, aber so ist es nun mal.


    Du triffst den Nagel auf den Kopf... hätt ich doch bloß Fotografieren als Hobby ausgewählt...


    Zitat

    Du könntest ja eine Scheinfirma auf den niederländischen Antillen aufmachen und von dort aus operieren.


    Du, das ist wirklich keine gute Alternative ;)

  • Vom offenen Kanal Berlin weiß ich, daß die ein Pauschalabkommen mit der GEMA haben, damit die Anbieter von Hörfunk und Fernsehsendungen von dieser Musikstückdokumentierei verschont bleiben. Von der Vereinbarung mit dem Sportbund hat Marc ja berichtet. Also sind Pauschalvergütungen prinzipiell möglich.


    Für mich sieht es auch ein bischen nach fehlendem "good will" bei der Sachbearbeiterin aus (Vielleicht hättest Du nicht Freitagmittag anrufen sollen) :wink: Die war wohl schon auf Wochenende eingestellt.....


    Man sollte sich vielleicht mal mit dem nächsthöheren Vorgesetzten in Verbindung setzen. Der Anwalt für Medienrecht ist natürlich auch eine gute Wahl.


    Aber das ist das Kreuz. Mann will praktisch zum Selbstkostenpreis den Teilnehmern eine Erinnerung verschaffen, ist sogar gewillt sich mit anfallenden Gebühren anzufreunden, aber dann wird man mit bürokratischen Hürden derart überfrachtet, daß man als Amateur entweder aufgibt oder in die Illegalität abwandern muß.

    Gruß
    thos-Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von thos ()

  • @ Marc


    Hier einmal ein gekürzter Auszug aus den Sportinfos des BLSV (für Bayern zuständig):


    Ab dem 1. Juli 1999 ist zwischen dem Deutschen Sportbund und der GEMA eine neue Pauschalvereinbarung geschlossen worden,
    durch die folgende Musiknutzungen im Bereich der Amateursportvereine abgegolten sind:

    i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei
    Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1000 Besuchern.

    Mir ist nicht bekannt, das bei dieser Regelung eine Aufstellung nach Musikern-Urhebern gemacht werden muss. Daraus ergibt sich für mich das es hier auch für Deinen Fall eine Sonderregelung geben muss, da Du ja gar nicht die Möglichkeit hast alle Urheber der Musikstücke herauszusuchen.


    Aber ein Fachmann bin ich in diesem Thema auch nicht - ich weiss nur das bei der Gema hin und wieder unterschiedliche Aussagen getroffen werden und ich bisher z.B. bei Tanzveranstaltungen mit Musikern z.B. auch nie die geforderte Titelangabe abgegeben habe - und dies wurde bis jetzt auch noch nie beanstandet, obwohl es in der Rechnung jedesmal extra angefordert wurde.

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Hallo,


    ich kenne solche Veranstaltungen, weil meine Töchter auch voltigieren...
    Ich habe da auch schon manchmal gefilmt, aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, irgendwas für die Musikrechte unternehmen zu müssen. Das muss doch Sache des Veranstalters oder der Teilnehmer sein. Es ist doch im Video keine Hintergrundmusik, sondern etwas, das eben so in der Wirklichkeit gewesen ist und ich habe es so aufgezeichnet. Hintergrundmusik ist für mich, wenn ich nachträglich Musik von CDs dazumixe.
    Aber - ich bin (leider) kein Anwalt und das hier ist nur mal so meine private Meinung, sozusagen das "gesunde Rechtsbewusstsein". Aber wahrscheinlich macht man sich schon immer beim Einschalten der Kamera strafbar. Was ist, wenn ich draussen irgenwas filme, und ein Auto fährt vorbei mit runtergelassener Scheibe und lauter Musik ... muss ich dann erst den Komponisten dieser Musik herausfinden? Schlimme Zustände sind das.


    Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    also wenn Du in der Aula die Schulklasse Deiner Kinder filmst die zu einem Ghetto Blaster tanzen und Du filmst das und verteilt anschließend 30 DVD's zum Selbstkostenpreis, sagen wir mal 5 Euro, an die Eltern der übrigen Kinder, dann kostet das GEMA.
    Schwachsinn aber Wirklichkeit. Und das dollste, rufste da an und willst das anmelden, dann haben die noch nicht mal Bock diesen Pieselfall zu bearbeiten.
    Gruß
    Ulrich

  • Ja aber wo liegt denn da die Grenze? Ich habe gerade heute eine Anfrage bekommen, ob ich eine Pferde-Showveranstaltung filme und dann DVDs mache. Solche Veranstaltungen haben Volksfestcharakter, und da dudelt überall verschiedene Musik aus den Lautsprechern. Meist Blas- oder Volksmusik oder Schlager. Eigentlich müssten die DJs das ja auch angemeldet haben, oder? Und wenn ich da filme, muss ich da echt erst die GEMA fragen? Ab welchem Pegel? Am besten ich nehme auf der fertigen DVD komplett den O-Ton weg und lege gemafreies Zeug drunter.
    Also - weiss jemand ab welcher Lautstärke da die Grenze liegt?


    Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    also vorweg: Rechtberatungen ist das hier keine, das darf man nämlich auch nicht. :shake:
    Der Pegel ist auch egal, daher mein Ghetto Blaster Beispiel.
    Du hast das gleiche Problem wie die Hochzeitsfilmer. Bei Verwendung von O-Ton stehen die auch mit einem Bein im Knast. :D Nur die können sie damit eventuell schwammig absichern, indem sie nur das Filmen berechnen und im Kundenauftrag schneiden, Lohnarbeit. Das Verteilen der DVD an die Hochzeitsgäste macht dann ja der Kunde.
    Der DJ führt eventuell, macht auch nicht jeder, an ie GEMA pauschal ab. Das nützt Dir aber nix. Du bist aus dem Schneider wenn Du ähnlich verfährst und der Schwarze Peter landet beim Kunden, wenn er die DVD's verkauft.
    Nicht desto trotz: Rechtsverbindliche Auskünfte kann Dir nur die GEMA bieten, oder ein Medien Anwalt.
    Gruß
    Ulrich

  • Hi,


    stellt Euch mal vor, ihr filmt auf dem Canstatter Wasen oder dem Oktoberfest.
    Wenn ihr da in der Nähe von mehreren Fahrgeschäften seit, gibt es einen Musikmix, der sich gewaschen hat.
    Das dann anschließend aufdröseln??


    Happy Formularausfülling vom
    Tom

  • Macht es doch einfach so:


    filmt, schneidet, produziert DVD und verteilt. Wenn alles gut geht: ok. Wenn nicht, wird die Gema schon sagen, wie viel sie haben will. Dann kann man immer noch einen Anwalt einschalten.


    Gruß
    KDS

  • Zitat

    Macht es doch einfach so:


    filmt, schneidet, produziert DVD und verteilt. Wenn alles gut geht: ok. Wenn nicht, wird die Gema schon sagen, wie viel sie haben will. Dann kann man immer noch einen Anwalt einschalten.


    Das kann aber nach hinten losgehen, frag doch mal E.Z. . Du wirst nachträglich kaum die "normalen" Gebühren bezahlen sondern eher noch eine Strafe aufgebrummt bekommen.


    Gruß
    Christian

    Und Gott fragte die Steine: "Steine, warum studiert ihr keine Elektrotechnik ?"
    Die Steine antworteten:"Weil wir nicht hart genug sind !"

  • Also, ich glaube, meine Sache war schon ein Sonderfall, weil wir die Erlaubnis des Künstlers hatten und der in Argentinien wohnt .....


    Andererseits hatte ich schon einige Zeit mit Briefe schreiben verbracht .....


    E.Z.