Sync Rechte - die Abzocke

  • Hallo Freunde!


    Synch Rechte? Nicht gewusst was das ist? Ich auch nicht!
    Also:
    Wir sind im BDFA (Bund Deutscher Videoautoren) organisiert. Der BDFA zahlt an die GEMA eine Pauschale, durch die die Aufführungssrechte für Filme unserer Mitglieder bei BDFA-Veranstaltungen abgedeckt sind. Die Nutzungsrechte muss sich aber jeder Autor für jedes, im Film verwendetes, nicht gemafreies Musikstück selbst einholen.


    Und jetzt kommt's:
    Wir erstellen mit dem ganzen Videoclub eine Doku über eine (musiklose) Veranstaltungsreihe der Stadt Bobingen. Eine Veranstaltung war aber ein Livekonzert einer Amateur-Big Band. Wir haben uns das bekannte Stück "In the Mood" ausgesucht und mit 3 Cams gedreht und zusammen dann mit edius den Multikam-Schnitt durchgeführt. Tolle Sache übrigens. Der fertige Film soll dann vor großem Publikum in der Stadthalle gezeigt werden - als BDFA-Veranstaltung wegen der GEMA.


    Jetzt gibt es aber außer der GEMA noch die Verwendungsrechte für Musikstücke, die meistens exclusiv bei irgend einer Agentur liegen, die Synch-Rechte. Bei "In the Mood" liegen sie beim Verlag "Musik der Welt".
    Alles bitten und betteln beim Lizenzmanager des Verlages Herrn Hans Mai half nichts: wir wollen das Stück in einen Film einbauen und dazu sind die Synch- Rechte erforderlich und für die will die Agentur 7€50 pro Sekunde das sind immerhin runde 1300 € für das Liedchen. Auch von uns, die wir ja unentgeltlich arbeiten und der Film ein einziges mal gezeigt wird, bei freiem Eintritt.


    Warum ich Euch das schreibe? Möchte Euch nur warnen vor ähnlichen Aktionen. Erst recht vor Musikstücken die nicht nur öffentlich vorgeführt, sondern ins Internet gestellt werden. Wehe, wenn die GEMA oder (und) so ein Musikverlag davon Wind bekommen (Presse). Die haben ihre Spitzel überall denn das ist leicht verdiente Knete!


    Aber nicht nur Musik ist das Problem. Ich weiss von einem Fall, da hatte einer auf seiner privaten Homepage ein Bild von seinem Wohnzimmer mit Designer-Möbeln. 10000 € Strafe!!

    Gruß!
    Georg_________________________________________
    Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen:
    Hilft er bei der Lösung des Problems oder gehört er mit zum Problem?

    Einmal editiert, zuletzt von Georg Merz ()

    • Offizieller Beitrag

    Moin Georg,


    Zitat

    Original von Georg Merz
    Synch Rechte? Nicht gewusst was das ist? Ich auch nicht!


    doch natürlich, .... aber von einem gewerblichen Anbieter sollte man das auch erwarten können. :wink:
    Scherz beiseite


    Es ist in der Tat so und offengestanden sehe ich darin keine, oder nur bedingt eine Abzocke, denn die Gema verwaltet nicht alle Rechte, die an einem Stück hängen.
    Es gibt nun mal die Urheber- Herstellungs- u. Leistungsschutzrechte.
    (Wobei die Leistungsschutzrechte hier keine Rolle spielen dürften, da dies die Rechte des Tonträgerherstellers sind und Ihr ja keinen Tonträger benutzt habt, sondern die Performance einer Live-Band aufgezeichnet habt)


    Aus gutem Grund, denn zum Einen ist da ein Urheber der das Werk zunächst mal in die Welt gesetzt, also geschrieben, genauer: geschaffen hat, dann gibt es einen Verlag, der das Werk realisiert und natürlich eine Plattenfirma, die den Tonträger produziert. Und natürlich hat üblicherweise noch Jemand das Musikstück gespielt und evl. gesungen.
    Auch die Interpreten haben Rechte an dem Stück.
    Insgesamt also ein gewaltig großer Haufen an Rechten.
    Für den Privatfilmer kein Problem, für den gewerblichen und den, der öffentliche Aufführungen plant, schon.


    Der BDFA deckt über seine Pauschale allerdings nur die Gemagebühr ab.
    Die Gema verwaltet nicht alle Rechte.
    Da gibt es neben der Gema auch die IFPI und die GVL .


    Ja, es ist kompliziert für den Privatmann genauso wie für den gewerblichen Produzenten.
    Aber andererseits haben nun mal mehrere Parteien an dem Stück mitgewirkt und ihre Arbeitsleistung und Geld in das Projekt investiert und somit auch ein legitimes Recht, an dessen Verwertung zu profitieren.


    Darüberhinaus hat ein Urheber das Recht, zu entscheiden, ob und in welcher Weise sein Werk überhaupt in einem Film verwertet werden darf.
    Vielleicht will er gar nicht, dass sein Werk mit dem Filminhalt oder den Filmemachern in Verbindung gebracht wird.
    Dann greift dann dieses besagte Synchronisationsrecht.
    Wer sich die Hintergründe und die einzelnen Rechte genauer antun will, dem empfehle ich diese Seiten der Filmfibel.
    Dort ist das Ganze Chaos recht gut erklärt wie ich finde.


    Ich gebe Dir natürlich Recht, das Alles ist ein unfassbarer Wust an Kosten und Verwaltungsaufwand etc.
    Andererseits sehe ich aber auch, dass es eben viele Beteiligte gibt, die berechtigterweise ein Wort mitzureden und das recht mitzuverdienen haben.
    Das gilt natürlich auch, wenn die Musik unentgeltlich genutzt wird und kein Profit daraus gezogen wird.
    Die Nutzung des Musikstückes ist ausschlaggebend, nicht eine Gewinnerzielungsabsicht. Und eine öffentliche Vorführung ist lizenzpflichtig.
    Wobei die da schon hätten überlegen können, ob man für sowas nicht eine Ausnahme gegen einen Credit im Abspann oder eine Werbung etc. hätte machen können. Aber wer nicht will, der hat eben schon.


    Verwirrend? Ja.
    Abzocke? Kann man drüber streiten. Die Lizenzgebühren sind schon schmerzlich, wobei ich Dir versichern kann, dass €7,50 pro Sekunde durchaus im unteren Bereich liegen....


    Zitat


    Aber nicht nur Musik ist das Problem. Ich weiss von einem Fall, da hatte einer auf seiner privaten Homepage ein Bild von seinem Wohnzimmer mit Designer-Möbeln. 10000 € Strafe!!


    DAS allerdings interessiert mich sehr!!
    Weißt Du darüber mehr? Welche Rahmenbedingungen, was genau da abgelaufen ist etc?
    Wenn dem so wie geschildert wäre, das wäre ein ziemlicher Hammer.


    Viele Grüße
    Marcus


    (Vielleicht sollte ich abschließend noch erwähnen, dass ich hier nur mein persönliches, nach bestem Wissen und Gewissen erworbenes Wissen weitergebe, dies keine Rechtsberatung ist und ich natürlich auch Irrtümer nicht ausschließen kann, also keine Gewähr übernehme.)

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot:

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    dann mal sehr dumm gefragt: Warum dann BDFA?
    Der einzige Vorteil schien mir immer das machen so wollen was immer man möchte um es im Rahmen der BDFA aufzuführen, wie im heimischen Wohnzimmer. Wenn nur im Rahmen des BDFA GEMA abgedeckt ist, aber keine Nutzungs-, und was auch immer Rechte, jomei, was soll das dann? das eine geht nicht ohne das andere, also brauchst Ihre alle Rechte und dann brauch ich auch kein BDFA, es sei denn ich möcht micht öffentlich zur Schau stellen.
    Nur warum zahlens dann GEMA?!?!?
    Gruß
    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    Tja, .... gute Frage.
    Die Gema deckt die Rechte zur Veröffentlichung ab.
    Das klärt aber nun mal nicht die anderen Rechte.
    Das gleiche gilt übrigens AFAIK für den Hype, der um Youtube und den Pauschalvertrag mit der Gema gemacht wurde.
    Schön, dass die die Gemarechte haben, alle anderen Rechte bleiben davon aber meines Wissens unberührt und sind weiterhin einzuholen.


    Ich sag ja immer wieder: Alle schimpfen auf die Gema, ... aber nur, weil sie die anderen nicht kennen :wink:


    EDIT:

    Zitat

    Original von WeiZen
    Der einzige Vorteil schien mir immer das machen so wollen was immer man möchte um es im Rahmen der BDFA aufzuführen, wie im heimischen Wohnzimmer.


    Das ist ja auch so zutreffend.
    Aufführen darfst Du es dann ja auch :wink:
    Würde mich aber mal interessieren, ob auf sowas überhaupt seitens der Gema und des BDFA hingewiesen wird?


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
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    .
    :pilot:

    Einmal editiert, zuletzt von its-magic ()

  • Hallo zusammen!


    @Ulrich: verschieben ist schon o.k. Außer dem Multi-Cam-Schnitt nix edius!


    Zitat

    Für den Privatfilmer kein Problem


    Marcus, ich schreibe ja diesmal nicht als Gewerblicher , sondern als Clubleiter eines Amateur-Filmclubs, der mit einem Film seiner Schützlinge allerdings an die Öffentlichkeit geht. Wir dürfen bei BDFA-Veranstaltungen lediglich die sonst übliche GEMA-Prozetur umgehen (Aufführungsrechte). Die Sych- und ggf. die GVL-Rechte müssen immer noch von jeder Autor selbst einhgeolt werden. Das war schon immer so.
    Bei Auftragsproduktionen die ich über meine Firma abwickle zahlt ja der Kunde und zwar alles , von GEMA bis GVL. Iss mir also Wurscht!


    Bin nur deshalb entäuscht und deshalb bleibe ich bei Abzocke, dass die Herren bei dieser Agentur zu keinem Kompromiss bereit waren. Von "Hobbyfilmern" und noch dazu für nur eine Aufführung genau so abzukassieren wie von proffessionellen Firmen die dann auch noch mit Gewinnerzielungsabsichten in den Verkauf gehen, ist für mich 'ne Abzocke.


    Es geht aber auch anders: Bei einem Film über Musiktherapie mit Schwerstbehinderten bekam ich als Firma (!) für alle verwendeten Musikstücke die kostenlose Nutzungserlaubnis von allen Agenturen und musste "nur" die GEMA-Meldung für die öffentliche Aufführung (Schule machen.


    Wenn Komponisten, Textdichter und Musiker für ihre Arbeit Geld sehen wollen, geht das auch in Ordnung. Ebenso , wenn Agenturen eigene Broadcast-CD's produzieren und hierfür bei Verwendung Forderungen erheben. Aber in diesem und ähnlichen Fällen bereichern sich Leute, die vermutlich nicht mal Noten lesen können und mit den Werken absolut nichts zu tun haben. Na, wenn das keine Abzocke ist...? 1300€ für ein Liedchen - die Lizenz zum Gelddrucken.


    Zitat

    DAS allerdings interessiert mich sehr!!


    Kann dazu leider nicht mehr sagen, ich habe dies auf einem Workshop der Musikagentur SONOTON ,die mich mit Broadcast-CD's bemustert, erfahren.

    Gruß!
    Georg_________________________________________
    Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen:
    Hilft er bei der Lösung des Problems oder gehört er mit zum Problem?

  • Hi,
    also irgendwie verstehe ich das jetzt überhaupt nicht mehr.
    Wenn das mit dem BDFA wirklich so ist wie hier beschrieben, laufen wir BDFA-Mitglieder die mit ihren Filmen an Wettbewerben teilnehmen ja ständig Gefahr von irgendwelchen Rechteinhabern ganz gehörig zur Kasse gebeten zu werden.
    :birgit:
    Hier ist aber gewaltiger Aufklärungsbedarf.

    Grüße von wolfgang vom bodensee

    Einmal editiert, zuletzt von wok ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Georg Merz
    Bin nur deshalb entäuscht und deshalb bleibe ich bei Abzocke, dass die Herren bei dieser Agentur zu keinem Kompromiss bereit waren. Von "Hobbyfilmern" und noch dazu für nur eine Aufführung genau so abzukassieren wie von proffessionellen Firmen die dann auch noch mit Gewinnerzielungsabsichten in den Verkauf gehen, ist für mich 'ne Abzocke.


    Das kann ich natürlich wie gesagt, bedingt nachvollziehen.
    Auf der einen Seite können die na klar sagen, dass ihr Produkt nun mal seinen Preis hat und der eben auch zu zahlen ist.
    Einem Autohändler ist es letztlich auch egal, ob sein Fzg. privat oder gewerblich, mit Gewinnerzielungsabsicht etc. oder für einen guten Zweck gekauft wird.
    Der Preis der dransteht, ist der Preis, den es kostet.
    Insofern also nur das "bedingt nachvollziehen", denn es ist ihr gutes Recht, ihre Preise zu verlangen.
    Ich sehe es aber schon auch so wie Du, denn da hätte sich die Agentur auch keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man mal etwas entgegenkommend gewesen wäre


    Zitat


    Na, wenn das keine Abzocke ist...? 1300€ für ein Liedchen - die Lizenz zum Gelddrucken.


    Als ebenfalls Sonoton- Kunde sind Dir die Preise doch aber nicht unbekannt oder?
    Gut zugegeben, 7,50 schaffen die nicht und auch bei PlayKPM (In Deutschland durch Selected Sound vertreten) liegen die Preise eher bei 80 Cent bis €1,80, pro Sekunde, je nach Verwendungsgebiet.
    Aber wir wissen auch, dass mit zunehmender Popularität eines Stückes, sein Preis steigt.
    Da kenn ich noch ganz andere Preise.
    Mein Lieblingsbeispiel ist da immer noch daas Top Gun Anthem aus dem Sony-BMG-Verlag, welches ich für eine Produktion mal angefragt habe und mich dafür allein die Rechteklärung bereits eine 5-stellige Summe gekostet hätte. Nur die Klärung, damit ist noch keine einzige Lizenz erworben, sondern ich hätte erstmal gewusst, wer alles zu fragen ist.
    Ob es gerechtfertigt ist?
    Ich weiß es nicht.
    Mir wurde schon von einigen Seiten her einstimmig erklärt, welch gewaltiger Aufwand damit verbunden sei, besonders bei amerikanischen Produktionen, ... teilweise kann ich es nachvollziehen, zumeist, angesichts des Internet und zentralen Datenbanken etc., jedoch eher nicht.
    Die Verlage und Agenturen und auch die Verwertungsgesellschaften sind wohl noch nicht auf kleinere Produzenten eingestellt, die es aber jetzt nun mal zu hauf gibt, der technischen Entwicklung sei Dank.
    Die stehen offenbar immer auf dem Stand, als nur wenige große Produktionsfirmen existierten und über die alles abgewickelt wurde und das entsprechende Geld reinkommen musste.
    Ein wenig umdenken ist da langsam schon angesagt würde ich meinen.


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot:

  • Hallo Wolfgang!

    Zitat

    laufen wir BDFA-Mitglieder die mit ihren Filmen an Wettbewerben

    .
    Im Meldebogen musst Du mit Deiner Unterschrift auch bestätigen, dass Du keine Rechte Dritter verletzst. Genau das ist damit gemeint! Herr Rüdiger Teich (BDFA) hat hierzu ein interessantes Merkblatt verfasst. Mail ihm doch einfach mal (er macht ab heute Kurzurlaub). Er schickt es Dir bestimmt auch. Die meisten unserer BDFA'ler wissen das mit den Synch-Rechten leider nicht, obwohl vom BDFA immer wieder darauf hingewiesen wird (ich hab's auch verschlafen).
    Beim Clubabend ist das wieder eine andere Sache: da ist es nicht öffentlich (leider stimmt das auch nicht ganz, wird aber von der GEMA stillschweigend geduldet, weil wir ja löhnen).


    Für Wettbewerbe kann man also nur den Tipp geben, keine bekannten Werke als Backgroundmusik zu verwenden, denn das wird teuer. Meist ist die Musikuntermalung auch gar nicht soooo wichtig und wer will schon "In the Mood" im Film haben :huahua:

    Gruß!
    Georg_________________________________________
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    Hilft er bei der Lösung des Problems oder gehört er mit zum Problem?

  • Hi,

    Zitat

    Im Meldebogen musst Du mit Deiner Unterschrift auch bestätigen, dass Du keine Rechte Dritter verletzst.


    Und wer weiß um welche Rechte es hier geht. Ich wette nicht einmal die Hälfte der BDFAler. Und wenn Du nun schreibst, daß immer wieder darauf hingewiesen wurde, dann muß ich aber an diesen Stellen auch immer gewaltig geschlafen haben. Kannst Du mir 'mal einen Tipp geben, wann das zuletzt passiert ist?

  • Servus Wolfgang!


    Ich hab' mal in unserer Verbandszeitschrift was gelesen, aber wann das war???? Wie gesagt: gux Du "bdfa.de" > Referate und eines der Referate hat Herr Rüdiger Teich. Der kennt sich (wohl als einziger im BDFA) richtig aus. Ich habe mir auch vorgenommen, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist, ihn anzusprechen, damit wieder einmal eine Aufklärung rausgeht.


    Man sieht aber an der Problematik, wie komplex das Thema "Synch-Lizenz" ist, darüber kann sich niemand hinwegsetzen, nicht einmal so ein Verband wie der BDFA. Ich als Regionsleiter für Schwaben werde meine Clubs mit Rundschreiben informieren und auf das Merkblatt von Herrn Teich verweisen.

    Gruß!
    Georg_________________________________________
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    • Offizieller Beitrag

    Fazit, keine GEMA mehr pauschal zahlen, nützt eh nix wegen der anderen Rechte, nur noch GEMA freie Titel und somit Beiträge senken.
    Gut das mein Antrag noch zu Hause liegt.

  • Dann möchte ich doch auch noch etwas zum Thema GEMA beitragen.
    Ich hatte vor, in einem 3-minütigen Video 30 Sekunden Gemapflichtige Musik zu verwenden. Das Video sollte ausschließlich ins Internet gestellt werden, also keine CD oder DVD zum Verkauf.


    Von dem Verlag habe ich die Rechte dafür kostenlos erhalten.
    Die Anfrage bei der GEMA in Dortmund gestaltete sich für mich als GEMA-Nichtfachmann sehr schwierig.


    1. Dame - ich verbinde mit dem zuständigen Kollegen
    2. Dame - ich berbinde mit dem zuständigen Kollegen
    3. Jetzt erhielt ich die Antwort


    Musik im Internet, egal ob nur Musik oder im Video
    bis 10 Minuten und 10.000 Klicks /Monat 70 €


    Auf meinen Hinweis, nur 30 Sekunden und sicherlich nicht über 500 Klicks, Nein das ist der gleiche Preis!!!


    Vielleicht interessiert das ja den einen oder anderen.

    Gruß
    Udo :hallo:
    __________________________________________________________________________
    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
    (Hermann Hesse)
    https://youtube.com/c/udoheinl

  • > Das Video sollte ausschließlich ins Internet gestellt werden, also keine CD oder DVD zum Verkauf.


    eine Lösung wäre, auf Youtube stellen und auf Deiner Seite da hin verlinken.
    Dann bist Du den Ärger los.

    Glückauf aus Essen
    hannes

    Einmal editiert, zuletzt von hannes ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hannes
    eine Lösung wäre, auf Youtube stellen und auf Deiner Seite da hin verlinken.
    Dann bist Du den Ärger los.


    Wer erzählt denn sowas?
    Warum sollte man dann den Ärger los sein?


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot:

  • Zitat

    Warum sollte man dann den Ärger los sein?


    das glauben zumindest die meisten.


    Vielleicht zahlt Youtube ja auch einen Pauschalbetrag bei der GEMA.


    Meine Aussage möchte ich noch etwas ergänzen.


    70 € pro Monat für die Verwendung von 10 Minuten GEMA-pflichtiger Musik in einem Video und bis 10.000 Klicks/Monat ist ja eigentlich ok.


    Darunter scheint es momentan noch nichts zu geben. Vielleicht wird das ja noch ergänzt.

    Gruß
    Udo :hallo:
    __________________________________________________________________________
    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
    (Hermann Hesse)
    https://youtube.com/c/udoheinl

    Einmal editiert, zuletzt von Udo ()