Filmplakate und andere geschützte Sachen im Film

  • Es gibt ja fast keinen Bereich, in dem nicht irgendwas rechtlich geschützt ist ... :D


    In einer Filmszene sind leider an der Wand Teile von Filmplakaten zu sehen, natürlich fiel mir die Problematik damit erst später ein ... :heul:


    An wen wendet man sich denn in dem Fall für eine Erlaubnis, die Plakate im Film zu behalten? Wahrscheinlich an den Distributor des jeweiligen Landes, oder? (In dem Fall ein franz. Filmplakat zu Mulholland Dr. und ein dt.(?) zu In the Mood for Love)


    Wie sieht es eigentlich mit Kleidung aus? Braucht man da auch eine Erlaubnis, falls ein Modelabel eindeutig zu erkennen ist?

  • Soweit ich weiss, muss das dargestellte ein Rolle im Film spielen ( z.B.: Die Akteure schauen sich das Plakat an und beschliessen, in den Film zu gehen ).
    Man kann ja nun schlecht einen öffentlichen Platz vor dem Filmen räumen.
    Ähnlich sieht's mit Kleidung aus. Es werden ja such noch andere als Nacktfilme gedreht .... :D


    Ist aber ein interessantes Thema, deshalb möchte ich hier auch andere Meinungen lesen.


    E.Z.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Ecki


    Ich schliesse mich Deiner Meinung an.
    Lain könnte ja mal anfragen, was sie ihm zahlen, wenn er noch Reklame für ihre Schinken macht. :feixen:


    Mit freundlichem Gruss
    Edi

    Freundlichkeit ist ansteckend


    Wenn die Trümmer des Flugzeuges in der Pistenachse liegen und der Pilot aus eigener Kraft im Restaurant ein Bier bestellen kann, ist die Landung als gelungen zu betrachten. :feixen:

  • Ich würde mich da an der Rechtsprechung zum Veröffentlichen von Personenaufnahmen orientieren:
    Fotografiert man zB ein öffentliches Gebäude, darf man das Bild veröffentlichen, wenn zufällig gerade im Bildausschnitt befindliche Passanten nur "schmückendes Beiwerk" sind und nicht der Hauptbildinhalt. Picke ich zB eine besonders hübsche Passantin heraus und bringe sie formatfüllend ins Bild, ist es eine reine Personenaufnahme und eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung der abgelichteten Person, weil sonst das Persönlichkeitsrecht verletzt wäre.


    Da die Filmplakate wohl dem am Drehtag vorhandenen Umfeld zuzuschreiben sind, dürfte es da analog keine Probleme geben, Ich könnte mir nur vorstellen, daß man evtl eine Genehmigung bedarf, wenn das Plakat groß als Hauptmotiv abgebildet wird und das nicht nur eine halbe Sekunde, sondern länger. Dies ist aber nur eine persönliche Einschätzung.

    mit einem Cocktail in der Hand werden selbstgedrehte Filme besser ;)

  • Edi, das habe ich mich auch schon gefragt. Vor allem bei den vielen Beerdigungen in letzter Zeit, wo trauernde, andächtige, betende, etc. Personen in sehr persönlichen Situationen in Grossaufnahem gezeigt wurden. Verstösst das nicht gegen der Persönlichkeitsrecht?


    Gruss
    Merlin

  • ...... das wären dann ja "öffntliche" Personen. Da hat's ja vor kurzem Urteile gehagelt. Stell' Dir mal vor, jeder auf dem Petersplatz müsste seine Zustimmung geben.
    Wär' die Gruft heute noch nicht zu ...


    Man könnte es sogar noch auf die Spitze treiben : Hatten die Sendeanstalten vom Verblichenen sein Einverständnis eingeholt ?
    Und wenn nicht : Bei wem muss man das Einverständnis denn einholen ?
    Und was wäre, wenn er sich nicht geäussert hätte aber jemand käme, der behaptete, er wäre ihm erschienen und hätte ihn gedrängt, solche Aufnahmen zu fertigen. ?


    Eindeutige eine Frage der Beweislage.


    E.Z.

  • Filmplakate draußen sind glaube ich auch noch eine kleine Ecke etwas anderes als Filmplakate drinnen - wie schon geschrieben war: man kann ja schlecht ne ganze Stadt leerräumen ... :D


    Das Filmplakat ist allerdings leider in der Wohnung des Betreffenden wo wir gedreht hatten ... :shake:


    Was noch mal die Kleidung angeht: Ich habe nur deswegen danach gefragt, da ich in irgendeinem anderen Forum mal gelesen hatte (wenn ich blos wüßte, welches das war), daß dort jemand was zahlen mußte, damit er eine bestimmte Klamottenmarke verwenden durfte ...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man bezüglich Kleidung, mit dem GMV (gesundem Menschenverstand) urteilen würde, sähe dies folgendermassen aus:
    Wenn der Kollege/Schauspieler das Kleid käuflich erworben hat, hat er auch das Recht dieses zu tragen, und sogar darin gefilmt oder Fotografiert zu werden, basta.
    Desgleichen mit dem Film-Plakat: Wenn Dein Kollege dieses nicht geklaut hat, sollte es auch kein Problem darstellen, wenn dieses Plakat in Deinem Film erscheint, da es ja offensichtlich als Wohnungsschmuck dient.


    Mit freundlichem Gruss
    Edi

    Freundlichkeit ist ansteckend


    Wenn die Trümmer des Flugzeuges in der Pistenachse liegen und der Pilot aus eigener Kraft im Restaurant ein Bier bestellen kann, ist die Landung als gelungen zu betrachten. :feixen:

  • Hi,


    zur Kleidung: es ist geradezu pervers, wenn ein berühmter Sportler seine Visage in die Kamera hält, die Markennamen auf der Kopfbedeckung, dem Hemdkragen, dem Trikot etc. unübersehbar sind, er dafür Geld kassiert und wir uns hier fragen, ob wir eine bestimmte Kleidermarke im Film tragen dürfen, ohne die Erlaubnis zu haben :hail:


    Man sollte uns für die Werbung mit Geld belohnen :headbanger:


    Auch wenn 007 seine Utensilien (Armbanduhr, mini-PC, Handy oder gar sein Fortbewegungsmittel) formatfüllend herzeigt, lässt sich das die Produktionsfirma teuer bezahlen.
    Das heißt dann "product placement"


    Haarspaltenden Grüße vom
    Tom

  • Ebend !


    Und wenn ein Plakat in einer Wohnung hängt, kann nur der Wohnungsinhaber was dagegen haben. Ist ja schliesslich ein Dekorationsmittel wie 'ne Tapete oder der obligatorische 'röhrende Hirsch'.
    Das mit den Klamotten hast Du sicher falsch verstanden : Die Kleidungsfirmen zahlen dafür, dass sie in's Fernsehen kommen. Oder sie sponsoren Sendungen und Filme und sind dann dafür im Nachspann zu sehen.


    Ist 'ne schöne Diskussion geworden. Und obwohl hier viel GMV zu finden ist, trotzdem der obligatorische Hinweis, dass dieses Forum keine Rechtsberatung macht und auch nicht diesen Zweck verfolgt.


    Das nämlich wäre schon ein Grund zur Abmahnung.


    E.Z.