• Hallo,


    ich stehe vor einem Problem und weiß nicht ob ich es lösen kann/ soll.


    Ein Bekannter fragte mich ob ich einen Film für und über ihn drehe und dann das Ganze mit Ausschnitten aus Kinofilmen etc. mische. Das Ganze soll dann in 'rein privatem' Umfeld gezeigt werden.
    Kann ich mich auf so etwas einlassen oder verstoße ich gegen das Copyright der entsprechenden Produktionen?


    Danke und Gruß aus Hamburg
    Ingo

  • Hallo Ingo,


    so weit ich weiß kann man für nichtöffentliche Aufführungen bedenkenlos dieses Material einsetzen,vorausgesetzt man hat vorher die Rechte für den Privatgebrauch erworben.Also daß man Kauf- und keine Raubkopien verwendet hat. :richter:


    Viele Grüße Maik :hallo:

  • Hi Ingo,


    wenn Du das für den rein privaten Gebrauch machst, kannst Du ganz beruhigt sein: in der heimischen Stube ist alles erlaubt. Wenn es allerdings eine Art Promotion- oder Werbefilm für/über Deinen Bekannten ist, der mglw. weiterverteilt wird, dann darfst Du es nicht. Das heißt, Du darfst es schon, aber Dein Bekannter darf es nicht.


    Wichtig und ausschlaggebend bei möglichen Auseinandersetzungen dieser Art ist immer die Frage, ob irgendjemand das geschützte Eigentum anderer dazu benutzt, persönlichen Gewinn zu machen. Das dürfte in Euerem Fall jedoch nicht gegeben sein, denke ich. Auf der anderen Seite gibt es ja auch den Fall, daß Ihr mit "Kopien" dieser Art für den Eigentümer kostenlose Werbung macht - und dagegen kann ja keiner etwas haben . . .


    Gruss nach Hamburg
    vom Wiro

  • Hi Maik und Wiro,
    danke für die schnelle Antworten, ich komm garnicht hinterher.


    Mein Bekannter hat mir die ganzen Original-Kauf-Videos hergebracht. Somit habe ich dann damit kein Problem. Das Problem ist jetzt wie bekomme ich AV mit wenig Qulitätsverlust in den PC, aber das Thema gab es glaub ich schom im "alten" Forum. Werde dort mal suchen.


    Viele Grüße Ingo

  • Hallo zusammen,
    auch wenn das jetzt von uns "Kiddis" altklug klingen mag, wir würden aus eigener leidvoller Erfahrung von solchen Aktionen immer dann abraten, wenn man das Tape dann aus der Hand gibt. Wir haben auch mal jemandem so einen "Freundschaftsdienst" erwiesen, der - ohne sich einen Kopf zu machen - damit herumgezogen ist - und schon hatten wir die GEMA am Hals.
    Also Vorsicht!


    So, jetzt versuchen wir mal den genialen Grußformulierern ( wir sammeln das )"Konkurrenz" zu machen:


    Mit "fingerverbrannten" Grüßen
    SFK - Redaktion

  • Hallo, Büffelschwan :


    Ich kann SFK's Berichten nur zustimmen.
    Das Veröffentlichen beginnt bereits, wenn DU für Deine Freunde ( kann auch ein Club sein ) den Film kopieren lässt .
    Die Koieranstalten sind nämlich verpflichtet, die Inhalte an die GEMA weiterzugeben !
    Ich kann da ein Liedchen von singen.
    Seither lasse ich mir von denen, an die ich einen Film weitergebe schriftlich versichern, dass sie ihn nicht öffentlich aufführen und die durch ihr Handeln anfallenden GEMA-Gebühren entrichten.


    Die GEMA ist auch der Grund ( ausser Klamauk ), warum ich meinen Mist hier nicht zur Schau stelle.


    Noch'n Hinweis : Mit der GEMA kann man such über die Höhe der Gebühren verhandeln.


    MfG E.Z.