Meine Email an AIST !

  • Hallo !


    Hier eine Email an AIST, ich würde updatewillige MP4-pro Besitzer empfehlen, eine ÄHNLICHE Email zu verschicken, im eigenen Interesse:


    From:
    To:
    Willeitner Andreas <willeitner@aist.com>
    CC:
    support@aist.de, support@aist.com,
    Nuhanovic@aist.com


    Hallo !


    Ich besitze ein bislang unregistriertes MP4-Pro und überlege mir ein Update zu MP6 für 149 EUR vor dem 1.1.2003.


    Ein Neu-Käufer von MP6 teilte mir mit, dass Sie sich zu einer Software-Verdongelung des Programms auf eine Hardware entschieden haben.
    D.h. die Software ist nur lauffähig, wenn aufgrund eines Ihnen übermittelten hardware-und softwareabhängigen Schlüssels von Ihnen ein "endgültiger" Schlüssel verteilt wird.


    Ich fordere Sie hiermit auf, mir als Bestandskunden eine Update-Version MP4pro -> MP6 für 149 EUR zur Verfügung zu stellen, die OHNE diesen Zirkus auskommt, so daß die ich mit der mitgelieferten Seriennummer OHNE Interaktion mit Ihnen beliebig installieren kann. Ich möchte daran erinnern, daß Sie ja bei eXtreme-4 auch schon so eine "Sonderedition
    OHNE USB-Dongle und OHNE Software-Verdongelung" für einen beschränkten Kundenkreis, aber zum "normalen" Preis, herausgebracht haben. Ich bitte Sie darum, bei V6 das gleiche zu tun und mich diesem beschränkten Kundenkreis zuzuordnen.


    Insbesondere aufgrund der Pleite von AIST habe ich kein Vertrauen in Ihr Nachfolge-Unternehmen, das sich durch solche Registrierungs-Gängelung bestimmt nicht verbessert:


    a)Sie sind zum jetztigen Zeitpunkt ja noch nicht mal in der Lage, Demo-Downloads oder genaue Produkt-Infos auf Ihrer Website anzubieten anzubieten. Pfuiiii.. wenn's noch nicht mal für die Minimal-Bewerbung auf Ihrer EIGENEN Website reicht !!


    b)Ich hatte um eine Trial-Version von eXtreme-4 gebeten, um die Plugins zu beurteilen, die bei V6 mit dabei sind (Differential Keyer). Leider haben Sie mir eine UNGÜLTIGE Trial-Seriennummer mitgeteilt. D.h. Sie
    haben mir nicht mitgeteilt, zu welchem Zeitpunkt diese "gültig" ist. Jeder Versuch ( mit einem Partition-Backup, um überhaupt mehr als einen Versuch zu haben), eXtreme-4 zu unterschiedlichen Daten (dem Ankunftstag
    des Schlüssels z.B.) auf mehreren unterschiedlichen Rechnern zu installieren, schlägt fehl. Also an "dem einen vermurksten Windows" kann es nicht gelegen haben, dass es schiefläuft.
    > Date: Thu, 24 Oct 2002 10:04:37 +0200
    > From: Nuhanovic Alma <Nuhanovic@aist.com>
    > To: "'hemmerling@gmx.net'" <hemmerling@gmx.net>
    > Hier der Freischaltcode für Ihre Demo CD Movie eXtreme:
    > CD-Key:10460-901-xxxxxxxx
    (Key gelöscht)


    c) Ein Kunde berichtet, dass auch bei MP6 "falsche" Schlüssel beilagen:
    Thema "MP 6.0 Start mit Hindernissen"
    http://www.Videofreunde.de/Forum/board.php?boardid=12&sid=
    http://www.Videofreunde.de/For…ead.php?threadid=821&sid=
    .. das kommt bei Ihrer Politik aus, die ZAHLENDEN Kunden werden
    gegängelt und sind unzufrieden.


    Von der "Gunst" eines Nachfolgers eines pleite gegangenen Unternehmens, das es noch nicht mal hinbekommt, seinen Kunden gültige Trial-Schlüssel zu übermitteln oder mit Vollversionen gültige Vollversionsschlüssel mitzuliefern, möchte ich nicht abhängen.


    Ich will die nächsten Windows-Jahre aktuelle Versionen Moviepack einsetzen, ohne vom wirtschaftlichen Wohl von AIST abhängig zu sein, auch bei Hardware-Wechseln aufgrund von Hardware-Aufrüstung ect. Gerade WEIL ich vom Produkt überzeugt bin.


    Ich möchte bemerken, dass sich Adobe entschieden hat, AfterEffects 5.x
    OHNE Hardware-Dongle und OHNE Software-Verdongelung auszuliefern. Sie machen den umgekehrten Weg - in Ihren eigenen Ruin.


    Sie provouzieren doch bloß die Produktion eines "cracks", damit Besitzer der Vollversion die Gängelung durch Sie umgehen - mit dem Effekt, dass unbeteiligte Dritte auch OHNE Kauf/Lizenz mit Ihrem Produkt arbeiten können, wenn der Crack die Runde macht. Von MP4pro sind mir keine Cracks
    bekannt - weil sie z.B. für Besitzer der Vollversion auch nicht notwendig sind.


    Willeitner Andreas wrote:
    > MoviePack V6 ist immer noch MoviePack und nicht extreme.
    > Daher sind in der V6 von MoviePack auch nicht alle Features enthalten die in
    > extreme4.0 enthalten sind.
    > Als Bonus gibt es auch die Vollversion von Movie3D mit Handbuch dazu.
    Nochmal die Frage:
    Ist das 3DS-Import-Modul (von eXtreme) mit bei MP6 dabei ?
    Die Mitlieferung von Movie3D OHNE dass MP6 dieses Modul beinhaltet, erscheint mir kleinkariert und kurzsichtig. Das wäre so, als würde ein Auto ohne den Schlauch vom Benzintank zum Motor geliefert. Den teuren Extra-Erwerb des Moduls möchte ich mir schon ersparen !


    Warum gibt es keine konkrete Liste wie auf der früheren Seite "productchart_content.html", aus der der Effekt-, Filter- und Funktionsumfang jeder Version eindeutig hervorgeht ? Das muss doch in IHREM Interesse sein, so eine Übersicht, die haarklein erzählt, was so toll neues an Funktionen in MP6 ist.


    > Es gibt einige Neuerungen in der V6 wie z.B der neue MPEG Encoder mit
    > variabler Bitrate oder die schnelleren Renderzeiten.
    Ich habe einen Athlon XP2100.
    Wie ich von einem Kunden gehört habe, haben Sie den Encoder von MP6 "nur für Pentium 4" optimiert, ich als Athlon-XP Nutzer habe also viel weniger bis gar nix davon. Eine SCHLECHTE Entscheidung, wenn dem so ist.


    Ich warte auf ein Update-Angebot für eine nicht software-verdongelte Version von MP6 ( nur Eingabe einer mitgelieferten Seriennummer, ohne Hardware-Bezug).


    DiV
    Mfg
    Rolf Hemmerling

  • Eine version ohne Verdongelung ist mir nicht bekannt,
    es gibt jedoch die Möglichkeit eine Version mit Hardware Dongel zu erhalten.
    Dadurch sind Sie nicht mehr auf AIST angewiesen wenn Sie Ihren PC wechseln.
    Sie müssen nur noch den Dongel in den USB Port stecken und fertig.

  • Hi,


    >>Sie müssen nur noch den Dongel in den USB Port stecken und fertig<<


    und wenn alle Softwareschmieden das nachmachen, brauchen wir bald neue Rechner mit 20 USB-Ports.
    Hat dann schon etwas sehr futuristisches, so 'ne Dogel-Leiste.
    Oder wir stecken alle paar Minuten die Dongels um.


    Mist, wo ist jetzt bloß wieder der Dongel für MP4?
    Hier!
    Nein, dass ist der für xyz.
    Quatsch, das ist doch der für's Internet.....


    Gruß
    Tom

  • Auch wenn ich Euch jetzt widerspreche, finde ich halt, daß jedes Softwareunternehmen das Recht hat, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die mißbräuchliche bzw. unbefugte Verwendung seiner Software zu verhindern. Daß es früher oder später eine gecrackte Version gibt und der Schutz so umgangen wird, ist ein Argument ähnlich wie sein Auto unversperrt stehezulassen, weil Profiknacker es ohnehin in 10 Sekunden aufbekommen - ich würd es nicht tun.
    Ich war allerdings von den Hardware-Dongles, soweit sie ordnungsgemäß funktionieren, immer eher überzeugt als von dieser Software-Freischaltungsroutine mit dem Schlüssel-Hinundherschicken, weil ich mir da die Hardware unabhängig aussuchen und auch wechseln kann, ohne wieder einen neuen Code zu brauchen. Bei SonicFoundry haben wir diesen Softkey-Usus ja auch, allerdings bisher für mich ohne jegliche Komplikationen, das geht automatisch, blitzartig und auch mitten in der Nacht am Wochenende.
    Das Argument mit den vielen Dongles zieht nicht wirklich. Eher könnte es zu Problemen mit der IEEE1394-Schnittstelle kommen, wenn ein Programm ständig zwischendurch einen Schutz auf USB abfragt.
    An einem Rechner mit 6 USB-Schnittstellen würde sich der eine oder andere Dongle schon ausgehen.
    Der einzige Grund gegen eine Verdongelung der einen oder anderen Art ist, daß man mehrere Rechner mit derselben Lizenz betreiben will - da hätte der Hersteller eben gerne, daß man auch mehrere Lizenzen kauft, ist ihm nicht zu verdenken. Vielleicht gibt's ja Mengenrabatt.
    Gruß

  • Hallo Alex,


    diese Donglegeschichte ist doch schon ein alter Hut, wurde sie doch mit Xp zwangsverordnet und findet ihr Ende in Palladium und der TCPA.


    Und auch die Opensourcegemeinde wird Teile dieser Technik verwenden, dem wird sich keiner entziehen können und die Orwelschen Visionen werden sich manifestieren indem GünterN auf die Freigabe von BILLYBOY wartet ob er sich das Playmate des Jahres 2004 auf seinen Rechner betrachten darf.


    Meine Wahl, mag ich's nicht, kauf ich's nicht und aus. Diese langen Diskussionen über die bösen Buben und die bösen Firmen sind doch wertlos, heute hat das Teil einen Dongle, ein halbes Jahr später ist der Dongle Geschichte. Es ist wie die Katze die sich selbst in den Schwanz beist. Eine Serial via Key Freischalten ok, aber mit an die Hardware geknebelten Serial via Key Freischalten ist des Guten zu viel.


    Sie haben Namen und Nummer und das sollte genügen...


    GünterN

    Einmal editiert, zuletzt von Motiongroup ()

  • Das grundsätzliche Problem ist aber, dass man mit solchen Geschichten wie Verdongelung (und bereits schon mit der Seriennummer) immer nur die ehrlichen Käufer schädigt. Diejenigen, welche eine Kopie irgendwoher haben, die haben dann auch die Seriennummer und den für den Dongle passenden Crack dazu. Ich bin längst selbst dazu übergegangen, Software, die wir offiziell besitzen bei einer Neuinstallation nur noch mit abgespeicherten Seriennummern oder mit einer aus einem Keygenerator zu versehen. Und Verdongelungen - egal in welcher Form - werden generell gecrackt. Die unverschämteste Verdongelung hatte ich mal bei Lightwave: Seriennummer, Dongle, Seriennummer für Dongle und dann eine angezeigte Nummer einsenden, worauf man erst den richtigen Freischaltcode bekam. Dann hat mir glücklicherweise jemand erklärt, wie man das alles beseitigt. Für mich ist das legal, denn es vereinfacht alles. Diese Methode haben mir auch andere Anwender offizieller Software geschildert.


    Als Käufer wird man schon durch die Abfrage einer Seriennummer grundsätzlich kriminalisiert: Soso, Sie haben es gekauft? Na dann beweisen Sie es mal. Tippen Sie bitte folgende (möglichst umständliche) Nummer ein. Derjenige, gegen den sich das theoretisch richtet, macht kopieren und einfügen und ist auch bei der umständlichsten Nummer eher fertig.


    Ich habe noch keine Software erlebt, für die es nicht irgendwann einen Crack gab. Und aus meiner Erfahrung weiss ich, dass man als Käufer dann neidisch wurde auf die Nichtkäufer.


    Ich habe nicht vor, MP6 zu kaufen. Aber wenn ich das hier so lese, würde mich das als potentiellen Kunden nur abschrecken. Wahrscheinlich würde ich einen Kauf erst in Erwägung ziehen, wenn der erste Crack aufgetaucht ist.

  • Hallo Frank,


    ich hätte mit der Seriennummer an sich kein Problem und nicht mit einer Registrierung der Software, wenn da nicht der von der Maschine generierte FirstKey wäre der als Dongle fungiert.
    Eigentlich ist es egal aus welcher Nummer der GeräteID sich dieser Key generiert, er ist ein Geschwür, der sich bei der Installation neuer Hardwarekomponenten als bösartiges Karzinom entlarvt.


    Eine Fallstudie:


    Nehmen wir an, der Hersteller will mit diesem DingleDongle eine Mehrfachinstallation verhindern, gelingt ihm das???


    Nein!!!! Ein User könnte am Tag 10 mal um eine neue Nummer anfragen, da auf der vorherigen Installation Probleme auftraten und durch diese Inkompatibilität auf eine andere Konfiguration gewechselt werden musste.


    Kein User der sich diese Software real kauft und registriert, wird diese Software über den ESEL weitervertreiben.


    Registrierung beim Kauf.... und der Hersteller hat keine Probleme siehe in-sync..


    Mit deiner Aussage, dass du mit originalen Programmen Keymaker und Cracks verwendest, kann ich dir nicht recht geben. Bei einem Keymaker hätte ich noch ein Einsehen, aber bei einem Crack, verläst du den Pfad der EULA den du wie es mir scheint nicht richtig gelesen hast. Ein Crack stellt eine Veränderung des Programmcodes dar und stellt eine eindeutige Verletzung des Urheberechtes dar und ist in den meisten Fällen nicht nur schweineteuer, sonder auch existenzgefährdend da es nie ohne Gerichtsurteil ausgeht und dieser Eintrag im Strafregister hat nichts mit den Punkten in Flensburg zu tun.


    GünterN

  • Zitat

    aber bei einem Crack, verläst du den Pfad der EULA den du wie es mir scheint nicht richtig gelesen hast. Ein Crack stellt eine Veränderung des Programmcodes dar und stellt eine eindeutige Verletzung des Urheberechtes dar


    Ja, schon klar, aber es gibt Fälle, wo die Verdongelung an Frechheit grenzt, oder so nicht funktioniert: Das eine Beispiel war bei mir das erwähnte Lightwave. Das hatte einen Dongle am LPT-Anschluss. Dafür musste man im BIOS den LPT-Modus irgendwie speziell einstellen. Auf demselben Rechner wollten wir den Movie-Pack- Vorläufer Media Mania betreiben. Dieses Programm hatte ebenfalls einen LPT- Dongle, welcher einen anderen Modus im BIOS erforderte. Da wir eine öffentliche Einrichtung sind, kann ich doch nicht von den Anwendern verlangen, Spezialkenntnisse in der BIOS- Konfiguration zu haben, nur weil sie das Programm wechseln wollten. Außerdem würde ich da sowieso dagegen sein, dass jeder im BIOS herumpfuscht. Was sollte ich an der Stelle anderes machen? Etwa einen kompletten neuen Rechner kaufen?


    Oder: Wir haben eine ältere Ausgabe von Hollywood FX (natürlich mit Dongle). Eines Tages wollte mal wieder jemand was damit machen, allerdings hatte ich den ursprünglichen PC verändert und es nicht neu installiert. Bei der Installation wurde der Dongle nun permanent nicht akzeptiert. Beim Hersteller (inzwischen Pinnacle) sagte man mir, dass man mir nicht helfen könne, da der Support nach 2 Jahren beendet sei. Schönen Dank! Dank aber auch an KaZaA, wo ich Abhilfe fand.


    Oder: Wir haben ein Audioprogramm, welches nur läuft, wenn man die CD im Laufwerk liegen lässt. Wie gesagt - wir sind eine öffentliche Einrichtung. Es wurde zwar bisher noch nichts geklaut, aber man muss es nicht provozieren. Beim Hersteller (Steinberg) sagte man mir, da könne man mir auch nicht helfen... Ich habe mir dann aber anders geholfen.

  • Ich kann dich verstehen Frank, dies ist auch der Grund warum MP6 nicht auf unsere Rechner kommt.


    Die USB, Par- und Ser- Ports sind gesperrt und dein Beispiel-


    Zitat

    Beim Hersteller (inzwischen Pinnacle) sagte man mir, dass man mir nicht helfen könne, da der Support nach 2 Jahren beendet sei


    gibt uns recht. "Ist Aist Geschichte, kann man sich eine über 1500,-Teuro Software rektal implantieren.


    GünterN

  • Kennt jemand von Euch mp3? Die Studien der Musikindustrie besagen, dass unzählige Millionen in Cash verloren gehen wegen File Sharing-Börsen. Unabhängige Studien zeigen, dass dem nicht so ist, sondern die meisten Filesharer auch aktive, zahlende Konsumenten sind.


    Wird's nicht ähnlich sein bei Software? MS hat wohl noch nie soviele Betriebssysteme verkauft wie bei XP. Gleichzeitig wurden vermutlich auch noch nie soviele desselben gecrackt.


    Cracks wird's IMMER geben, und wenn einer einen Hardware-Dongle konstruiert, der alle Fliegen auf einen Schlag liquidiert :-).


    Gerade im Videoschnitt-Bereich werden wohl die meisten User die Software ehrlich erwerben. Wer heute crackt wird's auch morgen noch tun, Schutz hin oder her.


    Registrierung beim Kauf oder einmalige über Internet/Telefon halte ich noch am schlausten, meinetwegen mit Angabe von Name und Adresse.


    Hoffen wir, dass das Marktverhalten die praxisuntauglichkeit von Dongles aufzeigen wird.


    Gruss, Paddy

  • Zitat

    Registrierung beim Kauf oder einmalige über Internet/Telefon halte ich noch am schlausten, meinetwegen mit Angabe von Name und Adresse.


    Gratulation an Paddy der den Nagel auf den Kopf traf, und sie und wir hätten ein Problem weniger...


    GünterN :dafür: