Soeben halte ich die neu erstandene DVD mit Peter Jacksons "King Kong" in den Händen und lese voller Erstaunen den folgenden Hinweis, der unübersehbar auf der Rückseite des Covers prangt:
"DAS EMPIRE STATE BUILDING IST EIN WARENZEICHEN DER EMPIRE STATE BUILDING L.L.C UND WIRD MIT ERLAUBNIS GENUTZT"
Geht das - ein öffentlich weithin zu sehendes Gebäude als geschütztes Warenzeichen?
Wie ist denn die Lage bei uns in Deutschland? Können wir hier also nicht nach Belieben ein Affentheater z.B. auf dem Dach der Deutschen Bank inszenieren?
Ein Blick ins Urheberrechtsgesetz hilft vielleicht weiter. Da heißt es in § 59 UrhG:
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."
Dann können wir also doch wieder ruhig schlafen, nachdem wir die Linsen unserer Kameras auf die Meisterwerke der zeitgenössischen Architektur (natürlich nur von außen) gerichtet haben - oder?
fp