Moin,
schon gehört?
Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, kurz DNBG , wurde am 28.06.2006 veröffentlicht und verpflichtet jeden Webseitenbetreiber bei 10.000 Euro Strafe, eine stets aktuelle Kopie seiner Webseite unentgeltlich bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
PDF gibt es hier (auf Landtag NRW klicken):
http://www.rechtliches.de/info…e_Nationalbibliothek.html
oder ein bischen verdaulicher:
http://blog.koehntopp.de/archi…e-Nationalbibliothek.html
Aus obiger Quelle mal ein Zitat:
ZitatIn §14 definiert dieses Gesetz eines Ablieferungspflicht für Medienwerke, die nach §14 (3) auch Webseiten ("Medienwerke in unkörperlicher Form") erfaßt. §14 (4) legt fest, daß die Ablieferung binnen einer Woche zu erfolgen hat. §15 legt fest, daß der Ablieferungspflichtige derjenige ist, der berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, für dieses Blog also ich. §16 definiert, daß die Ablieferung unentgeltlich und auf eigene Kosten bei der Deutschen Nationalbibliothek zu erfolgen habe, wobei Medienwerke in unkörperlicher Form auch zur Abholung bereitgestellt werden können. Dann hat die Bereitstellung allerdings nach den Maßgaben der Bibliothek zu erfolgen.
§19 legt fest, daß es eine Ordnungswidrigkeit ist, das Medienwerk nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abzuliefern - bewehrt mit einer Geldbuße von bis zu €10000
In obigen Link findet sich auch ein Link auf einen netten ct Artikel!
Daraus ein treffender Auszug:
ZitatWelches Echo würde jemand finden, der öffentlich die Absicht bekundete, sämtliche Webzines, Wikis, Diskussionsforen, Newsticker, Ratgeber- und Nachschlage-Angebote des deutschen Internet komplett zu archivieren, und zwar mit all ihren wechselnden Inhalten? Wenn derjenige dann auch noch ernsthaft betonte, er lege es darauf an, dass all dies auf eine Zeitspanne von mindestens einhundert Jahren verfügbar sein solle, würden selbst Freunde verrückter Ideen ein Lachen kaum noch unterdrücken können.
Gruß
Ulrich