Auf meine Frage an das LBA bzgl. Lithium-Ionen-Akkus
im Flieger bekam ich nun eine verbindliche Auskunft.
1. Eingebaute Akkus bei elektronischen Gebrauchsgütern die zum
persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, sind unter Kontrolle und
somit gegen Kurzschlüsse gesichert. Die Größe spielt hierbei keine
Rolle.
2. Es wir hier zwischen a) Lithium - Metall oder Lithium -
Legierungsbatterien und b) Lithium - Ionen Batterien unterschieden.
a) Sind Im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck wenn nicht mehr als 2g
Lithium Gehalt als Ersatz erlaubt, alles was darüber liegt ist als
Gepäck nicht gestattet.
b) Sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck von nicht mehr als 8g
Lithium Gehalt als Ersatz erlaubt. Lithium - Ionen Batterien von mehr
als 8g aber nicht mehr als 25g dürfen nur im Handgepäck als Ersatz
transportiert werden; pro Person nur max zwei solcher Batterien, und
einzeln geschützt und verpackt um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Der Unterschied liegt in der "Art" des Gepäcks ( Handgepäck oder
aufgegebenes Gepäck ) und der Akku Typen wie, vereinfacht ausgedrückt,
Metall/Metalllegierung oder Ionen.
Wir hoffen Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
G.Closhen
Da wir in den Kameras ausschließlich LiIon-Akkus verwenden, ergibt sich für uns:
1 Stück in der Kamera, 2 Stück im Handgepäck, gegen Kurzschluß gesichert.
Weitere Akkus müssen wir demzufolgen der besseren Hälfte in die Tasche stecken (;-))
Alles klar?
Glückauf aus Essen
hannes