Zur Info:
ZitatAlles anzeigenHeise gegen Musikindustrie:
Medien dürfen über Kopiersoftware berichten /
Urteil im Berufungsverfahren
Die Berichterstattung von heise online über Kopiersoftware für DVDs hat
das Oberlandesgericht München (OLG) heute als legal eingestuft. Das
Setzen eines Links auf die Internetseite eines Herstellers dieser
Software allerdings gehe zu weit. Das sei "nicht mehr von der
Pressefreiheit gedeckt", schreibt Heise in einer heute verbreiteten
Presseinformation zum Urteil.
Der Link überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die "Verlinkung
eines Portals, wo Unrecht geschieht", zitiert der Heise Zeitschriften
Verlag das Gericht. Das habe in diesem Zusammenhang von einer
"Verwilderung der Pressesitten" gesprochen, "der entgegengewirkt werden
muss".
Das OLG München bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil, gegen das
beide Seiten Berufung eingelegt hatten.
Auslöser des Rechtsstreits war eine im Januar 2005 veröffentlichte
Meldung von heise online, die laut Verlag über eine Software berichtete,
"die nach Angaben des Herstellers in der Lage sein soll, verschiedene
Kopierschutzmechanismen auszuhebeln". Im Artikel befand sich auch der
jetzt vom Gericht untersagte Link.
Die Musikindustrie, vertreten durch acht Unternehmen, sah in Teilen des
Online-Artikels nicht nur "verbotene Werbung", sondern auch eine
Anleitung zum unerlaubten Raubkopieren. Mit einer schriftlichen
Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu rechnen.
Recherchetip: Dokumentation über das Verfahren inklusive den
Schriftsätzen beider Parteien und dem erstinstanzlichen Urteil
www.heise.de/heisevsmi/ an.
Pressekontakt: Anja Reupke, Telefon 0511/ 53 52-561, Fax - 563,
anja.reupke@heise-medien.de
Quelle: Jäckel Report
Gruß
Marwin