Softwarenutzung bei Insolvenzen und anderen Unfällen
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-06.03.03-009/
Passt doch irgendwie hierher:
Natürlich bekommen Normalo-Anwender bei Standardanwendungen keinen Quelltext, aber..
Bei Hardware-Verdongelung mit Softkey ist also eine VERTRAGLICHE Absicherung für einen Hardwareunabhängigen Schlüssel IM KAUFVERTRAG empfohlen:
Ein "Escrow Agreement" mit der Übergabe eines hardwareunabhängigen Schlüssels an einen Notar. Im Zweifelsfalle natürlich EIN Satz von xx.000 Schlüsseln für alle Nutzer gemeinsam auf Vorrat, um den Aufwand für den Hersteller in Grenzen zu halten. D.h. der Notar würde dann jedem Anwender einen individuellen Schlüssel zuordnen, der aber hardwareunabhängig wäre.
Ist ja nur so ne Anregung !