firma/steuern etc

  • hallo zusammen,


    wollte mal sehen wie ihr das geregelt habt...


    die konstellation von "einkauf teures equipment" und "produktion von filmen die dann dem auftraggeber (zumindest manchmal) in rechnung gestellt werden" fuehrt unweigerlich zu der ueberlegung, das ganze thema als firma abzubacken.


    schoen personengesellschaft gegruendet, kamera und computer abschreiben, mehrwertsteuer sparen und los gehts...


    macht ihr das so oder habt ihr das equipment auf den privaten account laufen und bekommt fuer auftragsfilme das cash "under-the-table"??? (ich hoffe es lesen keine finanzbeamten mit :engel3: )


    guenter

  • Brauchst dazu keine Personengesellschaft, Einzelunternehmer ist dafür absolut ausreichend. Nur nicht mehr bürokratische Arbeit aufhalsen, als unbedingt notwendig. Ich würde da mal ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.

  • Zitat

    Original von Avalon
    Brauchst dazu keine Personengesellschaft, Einzelunternehmer ist dafür absolut ausreichend. Nur nicht mehr bürokratische Arbeit aufhalsen, als unbedingt notwendig. Ich würde da mal ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.


    jo, personengesellschaft beinhaltet meines erachtens auch den einzelunternehmer, aber darum geht es ja nicht bei der frage, wenn's ganz dick kommt kann ich auch eine gmbh aufmachen...


    mir gehts darum wie ihr das umgesetzt habt, nicht die pros und cons vvom steuerberater, die kenn ich schon...


    guenter

  • Zitat

    mir gehts darum wie ihr das umgesetzt habt,


    Na so, wie oben erwähnt - als Einzelunternehmer.

  • Günter:


    Die Personengesellschaft beinhaltet nicht den Einzelunternehmer! Näheres über die Wahl der Unternehmensform kannst Du hier finden:


    Unternehmensformen


    Wichtig ist auch eine Abschätzung ob man unter die Buchführungspflicht fällt! Eine Hintergrundinformation dazu hier:


    Buchführungspflicht


    Ebenfalls wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibernder!


    Freiberufler?


    Nur zum Verständnis: Als Künstler wird man sicherlich nicht anerkannt wenn man Auftragsarbeiten annimmt. Das ist (so sehr sich das manche auch wünschen) keine Kunst!!
    -Ein Facharzt, der locker im Jahr 500.000,-€ Gewinn machen kann, muß keine doppelte Buchführung machen.
    -Ein Kleingewerbetreibender mit einem Flohmarktstand der ein Zwanzigstel verdient (25.000,-€) muß eine bilanzfähige, doppelte Buchhaltung vorweisen!


    Interessant für Selbstständige und solche die es werden wollen ist die Website Impulse. Speziell für Kleingewerbetreibende und Nebenerwerbstätige, die ja schließlich oft zu einer Existenzgründung führen, sind folgende Quellen interessant:


    http://www.impulse.de/gru/kap/159065.html


    http://www.impulse.de/gru/kap/166393.html


    Viele Grüße
    Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Steuer-Sparen-Wollende,


    bei allem Hin und Her zu einer möglichen Rechtsform sollte eines bedacht werden.
    Der Umfang des Gewerbes, d.h. also auch die Relation zwischen Investitionsbedarf/-summe und tätsächlich auf Sicht erzielten Umsätze, sprich Einnahmen aus dem Verkauf von eigenen Videoproduktionen und/oder Aufträgen muss in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Eichel-Truppe das Ganze als Liebhaberei auslegt und der ganze Aufwand umsonst war. Wenn von vornherein klar zu erkennen ist, dass das ganze nie einen Gewinn abwerfen wird, wird´s für das Finanzamt um so leichter das Vorhaben in die Spielecke zu stellen.


    Wer beruflich mit Präsentationen irgendwie in Verbindung gebracht werden kann, dürfte m.E. Teile seiner Investitionen als Arbeitsmittel absetzen können.


    Gruss aus der Stadt des Geldes


    Bert