Beiträge von thobie

    Zitat

    Original von Peter
    Was es kostet mußt Du selber ergoogeln, das ändert sich ständig. Meines Wissens lagen die letzten Angebote zwischen 150 und 180 Euro.


    Neuer Preis: 49,95 € auf der Ulead Web-Seite. Zusammen mit dem von Steff bestellten Bundle eine m.E. saugünstiger Komplettlösung. :headbanger:


    Viele Grüße
    Thomas

    Hallo,


    ich persönlich vertraue grundsätzlich nur einem dedizierten System, bei dem ich die Filterregeln selber definiert habe. Ist sicherlich nicht jedermanns Sache. Aber bei vielen Benutzern ist gerade die Desktopfirewall einfach eher ein Alibi. Das Problem an der Sache ist meistens, dass auch hier Konfigurationsarbeiten notwendig sind und der eher unbedarfte User schnell das ganze System öffnet wie ein Scheunentor. Eine schöne Sache sind Desktopfirewalls sicherlich als Ergänzung eines sorgsam konfigurierten Paketfilters. Ich fürchte nur, dass der Durchschnittsbenutzer nicht über genügend Kenntnisse verfügt, beides sicher zu konfigurieren.


    Grüße
    Thomas

    Hallo,


    ich habe mir die Vollversion von MSP 7.0 bei PC-Live bestellt. Die Firma kann ich nur weiterempfehlen. Am Montag telefonisch bestellt, am Mittwoch war die Ware da. Und das Schönste: Die Firma liefert Versandkostenfrei und lässt ich auf eine Lastschrift ein. So macht bestellen Spass.


    Ach ja, bevor ich es vergesse: Ulead hat es inzwischen sogar geschafft, seinen Webshop zu aktualisieren. Das Update von MSP 6.5 ist für 49,95 € zu erhalten. (Leider war ich zu ungeduldig. Ich besitze zwar MSP 6.5, aber am Sonntag wollte Ulead noch 198,-- € oder so für das Update haben :heul: ). Ungeduld muss eben bestraft werden; aber was solls, es wird mich schon nicht an den Bettelstab bringen. Wenn man das Hercules Action Pro - Bundle (wird inzwischen so um die 85,-- € gehandelt) und das Update kauft, so hat man für etwa 135,-- € doch eine tolle Lösung, die man jedem auch mit eher schmalem Geldbeutel empfehlen kann.


    Viele Grüße
    Thomas

    E.Z.,


    Deinen Vergleich mit dem Staubsauger finde ich gut. :headbanger: Leider fallen mir solchen Vergleiche meistens nicht oder viel zu spät ein.


    Was den Kopierschutz angeht: Nun ich denke einmal, wenn man die Tauschbörsen austrocknet - und da ist man im Moment durch entsprechende rechtliche Maßnahmen dabei - und nur noch kopiergeschützte CD's anbietet, dann reguliert sich der Markt von selbst. Die Leute werden dann auch die kopiergeschützten CD's kaufen. Und ob die Nichtabspielbarkeit einer CD einen Sachmangel, der zur Wandlung berechtigt, darstellt, wird die Rechtsprechung klären müssen. Ich persönlich würde vom Verkäufer in dieser Hinsicht Kulanz erwarten. Ist er dazu nicht bereit, würde ich wohl nicht klagen, sondern die CD über ebay mit erheblichen Verlust verkaufen und zukünftig meine CD's dort kaufen, wo man sich kulant zeigt. Allerdings gebe ich Dir auch in soweit recht, dass bei großen Anbietern nur selten mit Kulanz zu rechnen ist. Eine solche Bar ist sicherlich ein guter Anfang, aber auch ein Kaufhaus wie Saturn wird nicht alle CD-Player, die es am Markt gibt, vorrätig haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass gerade die teuren Geräte eher Probleme haben (anlog mit den Problemen bei VCD und SVCD; hier "fressen" die preiswerten Geräte fast alles, während zumindest in der Vergangenheit teurere Geräte oft Probleme hatten).


    Viele Grüße
    Thomas

    CanopusSK:


    Die Privatkopie war bislang für die Phonoindustrie kein großes Problem, auch wenn darum Krokodilstränen vergossen werden. Ein Ausgleich der Interessen findet über die Urheberabgabe auf Rohlinge und Geräte, die zum Kopieren eingesetzt werden können, statt. Ich glaube auch nicht, dass vor der Urheberrechtsnovelle und vor der Etablierung von Tauschbörsen auf jede gekaufte CD 7 Kopien kamen. Selbst im Freundes- und Verwandtenkreis kenne ich kaum jemanden, der nicht seine CD's kauft.


    Im übrigen bitte ich eines zu bedenken: Wenn ich mir von einer CD, die meiner Mutter gehört, eine Kopie zum eigenen Gebrauch ziehe, dann kann das keiner kontrollieren. Selbst wenn der Vorgang als solcher verboten und damit unter Strafe gestellt ist, würde der Staat einen Strafverfolgungsanspruch wohl kaum durchsetzen können. Es sei denn, man unterstellt, das bei jedem Käufer von Rohlingen ein hinreichender Tatverdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Dann könnte die objektivste Behörde der Welt - die Staatsanwaltschaft - einen Durchsuchungsbefehl erwirken. Ich denke mal, dass hier die Grenzen des Strafrechts offenkundig werden. Eben dafür gibt es auch die Urheberrechtsabgabe, die ohne Recht auf Privatkopie keinerlei Berechtigung hätte und abgeschafft gehörte.


    Problematisch sind allerdings die Tauschbörsen. Und hier greift die Urheberrechtsnovelle, da es sich eben nicht um einzelne Kopien handelt. Und hier entsteht der Unterhaltungsindustrie richtig Schaden.


    @Ulrich:


    Ich kann Deine Aversion verstehen, Original-CD's im Auto mitzuführen, insbesondere, nachdem ich mir meine CD fürs Navi ruiniert habe. Gut ich habe einen neuen Satz gekauft, da alle 2 Jahre ein Update schon ratsam ist, allerdings benutze ich dort nunmehr auch eine Kopie. Musik-CD's höre ich im Auto eher selten.


    Problematisch sind allerdings die CD's, die kopiergeschützt sind und in Deinem Autoradio nicht laufen. Das Umgehen des Kopierschutzes ist nicht legal. Ob es in einem Fall wie Deinem eine Art Selbsthilferecht gibt, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifel bleibt nichts anderes übrig, als die CD zurückzugeben und Wandlung zu erklären. Das ganze mag zwar nicht sonderlich logisch erscheinen, ist aber wohl Folge der gesetzlichen Regelung.


    Ich möcht aber abschließend noch einmal betonen, dass wir uns um Kaisers Bart streiten. Ich denke, die Industrie wird zukünftig nur noch kopiergeschützte CD's auf den Markt bringen. Dann wird das Recht auf Privatkopie infolge des Verbotes den Kopierschutz zu umgehen, leerlaufen.


    Was mich allerdings in der Tat immer wieder ärgert: Ich habe z.B. beim Kauf eines CD/DVD-Brenners die Urheberrechtsabgabe mitzuzahlen, obwohl ich vom Recht auf Privatkopie keinen Gebrauch mache.


    Viele Grüße
    Thomas

    E.Z.:


    Was die Daten-CD, also insbesondere Software, angeht, habe ich niemals etwas anderes behauptet. Hier gibt es schlichtweg kein Recht auf die Privatkopie.


    Hinsichtlich der Musik-CD macht Weiterdiskutieren keinen Sinn, da wir nicht auf einen Nenner kommen. Ein Hinweis noch: Dass eine Musik-CD selbst die Lizenz ist, ist jedenfalls aus dem Gesetz nicht ableitbar. Und weiterhin trete ich dem Vorwurf entgegen, ich hätte das Gesetz zerrissen. Ich habe es in den relevanten Teilen nur ausgelegt. Und die Methodik der Auslegung habe ich im ersten und zweiten Semester meines Studiums als Handwerkszeug gelernt. Ich schlage vor, wir warten einfach ab, was die Rechtsprechung in den nächsten Jahren ergeben wird. Lass mich bitte auch noch an dieser Stelle mit einem Irrtum aufräumen: Das Urheberrecht geht im Regelfall gerade nicht von einem Eigentumsübergang aus. Wäre das nämlich so, so würdest Du mit dem Erwerb einer Musik-CD das Eigentum an den darauf befindlichen Stücken erwerben und könntest damit anderen untersagen, sich diese Musik-CD noch anzuhören.


    Wenn eine Musik-CD aufgrund eines Kopierschutzes auf einem dafür vorgesehenen Wiedergabegerät (also Walkman, CD-Player) nicht abspielbar ist, dürfte m.E. ein Mangel vorliegen, der tatsächlich zur Wandlung berechtigt. Problematisch kann sein, wenn Du rügen willst, dass sich die Musik-CD nicht im Rechner abspielen lässt. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Sollte sich ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung befinden, wird die Wandlung nicht ganz unproblematisch sein.


    Abschließend auch noch mal der Hinweis: In absehbarer Zeit wird m.E. die Diskussion um die Privatkopie ein Streit um Kaisers Bart werden. Die Musikindustrie wird zukünftig wohl jede auch nur einigermaßen interessante CD mit einem Kopierschutz versehen. Und den zu umgehen ist bekanntlich nicht erlaubt. Da es mich nicht weiter betrifft, kann ich damit leben. Aber dann ist seitens des Gesetzgebers die Urheberrechtsabgabe auf Medien und Hardware zu überdenken.


    Ich glaube, wir haben hier letztlich schon viel zu viel Zeit auf dieses Thema verschwendet. Lasst uns doch wieder zu den wirklich wichtigen Dingen des Lebens zurückkehren. :bia:


    Viele Grüße
    Thomas

    Hallo Joe,


    ich gebe zu, dass ich wohl falsch gelegen habe. Wie gesagt, ich habe das Produkt von Canopus nicht.


    Flor, um wenigstens noch ein wenig Produktives beizusteuern:


    Zitat

    3: wie kann ich einen anderen Decoder verwenden in Magix 2004?


    Direkt kann man in Magix 2004 keinen anderen Encoder einbinden (dies geht wohl bei Adobe Premiere über Plugins). Das ist aber kein Beinbruch. Speicher einfach den fertig bearbeiteten Film als DV-AVI auf der Festplatten und wandel diesen dann mit einem Encoder Deinen Wahl nach MPEG2 um. Mich hat damals übrigens der eingebaute Ligos Encoder auch nicht so recht überzeugt. Mir gefiel nach mehreren Versuchen der Cinemacraft Basic am besten. Aber das ist letztlich Geschmackssache. Es gibt eine ganze Menge Leute hier im Forum, die auf andere Encoder schwören. Hiermit will ich auch keineswegs ein Fass mit dem Motto aufmachen: Was ist der beste Encoder. Hier solltest Du einfach die "Suchen"-Funktion bemühen. Und dann kannst Du Dir ja mal Demo-Versionen der verschiedenen Encoder ziehen und damit ein wenig herumspielen.


    Ach ja, zwei Nachteile sehe ich in der Verwendung eines extenen Encoders schon: Erstens kostet dieser zusätzliches Geld und dann wird auch zusätzlicher Platz auf der Festplatte verbraucht.


    Viele Grüße
    Thomas

    Hallo Tom, hallo Ike,


    ich denke, der Gesetzgeber hat gerade an dem Recht auf Privatkopie festgehalten, um bei vereinzelten Kopien geschützer Werke nicht in jedem Fall mit der Keule des Gesetzes zuschlagen zu müssen. Wie gesagt, da auch nur einzelne Kopien erlaubt sind, sind hier enge Grenzen gesetzt. Der Interessenausgleich für die Rechteinhaber findet über die Urheberrechtsabgabe statt. Unter Geltung des alten Urheberrechts ging die Rechtsprechung davon aus, dass ein Verleihen von solchen Werken allenfalls im engsten Familien- und Freundeskreis erfolgt und dass max. etwa 7 Kopien gezogen werden. In dem Beispiel der Schulklasse könnte man nämlich schon überlegen, ob der Lehrer nicht gewerbsmäßig handelt. Dabei würde nicht einmal eine Rolle spielen, ob für die Leihe eine Vergütung bezahlt wird oder nicht.


    Die aus einer Tauschbörse gezogene Kopie steht allerdings nicht unter dem Privileg des Rechts auf Privatkopie und das ist in der Tat richtig so. Hier wird nämlich wirklich nur eine CD gekauft und es werden zehntausende Kopien gezogen. Hier findet dann wirklich auch kein Interessenausgleich mehr statt. Und die Tauschbörsen haben letztlich auch zu Novellierung des Urheberrechts geführt.


    Nun zu Deiner Frage Tom:


    Zitat

    Es gibt aber noch weitere Fragen zu diesem Themankomplex. E.Z. vertrat die Meinung, eine Sicherungskopie bedinge das Vorhandensein eines Kaufbeleges. Was ist mit der Audio-CD ohne Kopierschutz, die ich zum Geburtstag (o.ä.) geschenkt bekam? Was ist, wenn die Original-CD zerstört wurde? Muss ich dann die Einzelteile aufbewahren? Müsste ich in diesem Fall die Kopie ebenfalls zerstören?


    Bei der rechtmäßig angefertigten Audio-CD benötigst Du keinen Kaufbeleg. Außerdem kann Dich niemand zwingen, Kaufbelege aufzubewahren. Unerheblich ist auch, wenn die Original-CD in dieser Fallgestaltung zerstört wird. Du darfst Deine CD behalten.


    Problematische ist der Fall indes bei CD's, die Software enthalten. Hier gibt es kein Recht auf eine Privatkopie. Du darfst Dir zwar ein Backup ziehen, musst aber im Besitz der Lizenz sein. Microsoft hat z.B. bei Windows 2000 solch ein nettes Heftchen mit dem Lizenznachweis beigefügt. Teilweise gelten auch die Original-CD's als Lizenz. Dann sollte man im Falle der Zerstörung des Datenträgers - soweit möglich - die Einzelteile aufbewahren (bei mir hat sich in der Tat schon einmal eine CD im CD-Laufwerk zerlegt. Ist nicht nur der CD nicht bekommen, sondern auch das Laufwerk wurde irreparabel zerstört). Einen Kaufbeleg musst Du aber nicht zwingend haben. Es ist in Deutschland nämlich durchaus legal, Software auch von Privatleuten zu erstehen. Der Verkäufer muss allerdings nach Verkauf alle Kopien mit übergeben oder vernichten und darf dann das Programm auch nicht mehr benutzen.


    Ich wollte zwar eigentlich nichts mehr zu diesem Thema schreiben, aber es juckte mich halt in den Fingern. Aber trotzdem mein Vorschlag: Lasst uns zum Abschluss kommen, damit wir uns den wirklich wichtigen Dingen des Lebens wieder zuwenden können, z.B. dem Filmen. :bia:


    In diesem Sinne:


    Viele Grüße
    Thomas

    @All:


    also hier nun wirklich meine letzte Stellungnahme dazu, da ich mich mit der Sache nicht mehr weiter beschäftigen mag (der letzte Urlaubsfilm wartet noch auf die Weiterbearbeitung und da Gutachten viel Arbeit machen und ich diese daher im Regelfall nur gegen angemessene Bezahlung anfertige):


    Zunächst nocheinma § 53 I 1 UrhG:


    1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.


    Zum gesetzlichen Tatbestand:


    Ich halte eine Original-CD in der Hand. Es ist somit keine rechtswidrig hergestellte Vorlage, da sie mit Willen des Rechteinhabers in Verkehr gebracht wurde. Von dieser CD ziehe ich nun eine Kopie zum privaten Gebrauch. Ich werde die Kopie weder versteigern, veräußern oder sonst wie wirtschaftlich verwerten. Dies ist genau der Tatbestand, der durch § 53 I 1. Halbsatz UrhG beschrieben wurde. Dass die CD nicht rechtswidrig hergestellt wurde wird auch nicht durch die Tatsache verändert, dass ich mir das Teil in einer Videothek ausgeliehen habe (eine Verletzung der Interessen des Rechteinhabers ist bei dieser Fallgestaltung indes nicht zu besorgen, da der Betreiber der Videothek hierfür an die GEMA Gebühren bezahlen muss). Weiterhin: Die CD ist nicht durch einen Kopierschutz geschützt. Somit umgehe ich auch keinen Kopierschutz und halte nach Brennvorgang eine im Sinne von § 53 I 1 UrhG rechtmäßige Privatkopie in den Händen.


    Das Einstellen von CD's in Tauschbörsen dürfte indes durch § 53 I 1 UrhG nicht gedeckt sein. Ich bitte den Gesetzestext genau zu lesen (eine Übung, zu der man nicht häufig genug anregen kann, da der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein erleichtert): Zulässig ist die einzelne Vervielfältigung. Hier würde sicher ein Blick in die amtliche Begründung weiterhelfen. M.E. wollte der Gesetzgeber durchaus einzelne Kopien zulassen. Es sollte mit der Urheberrechtsnovelle insbesondere der massenhaften Verbreitung in Tauschbörsen entgegengewirkt werden. Und noch einmal: Die Privatkopie ist die einzige Rechtfertigung für die Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf Rohlinge und Brenner.


    Und ich persönlich könnte auch ohne dieses Recht leben, wenn dafür im Gegenzug die Urheberrechtsabgaben aufgehoben würden und Rohlinge und Brenner günstiger werden.


    Ich hatte durch den einen oder anderen Beitrag hier im Verlauf der Diskussion den Eindruck, dass man mir nicht so recht glaubt, dass ich von dem Recht auf Privatkopie keinen Gebrauch mache: Nur die Sache verhält sich ganz einfach; ich höre praktisch ausschließlich klassische Musik und kaufe mir die CD's besonderer Ausgaben im Original, da ich auch Wert auf die Original-Cover lege.


    Ich sehe nun aber für mich keinen Sinn mehr darin, die Sache weiter zu diskutieren. Ich akzeptiere, dass es hier Forumsmitglieder gibt, die nicht meiner Meinung sind. Ich bin mir meiner Rechtsauffassung allerdings ziemlich sicher. Das gestehe ich auch den anderen Beteiligten zu. Ich gehe aber mal davon aus, dass keiner von uns seine Auffassung aufgeben wird. Eine Weiterführung ist m.E. nur ein Disput um des Disputes Willen und dafür ist mir meine im Regelfall recht knapp bemessene Freizeit zu schade -sorry dafür-.


    Grüße
    Thomas

    Joe,


    ich kenne Magix ein wenig, aber nicht das Canopus Produkt. Ich weiß aber, dass bei Hi8 beim Capturen nicht automatisch DV-AVI dabei rauskommt. Bei meiner Karte (Miro DC 30plus {ich weiß, die Karte ist von Vorvorgestern; aber sie funktioniert noch} wandelt der auf der Karte befindliche Chipsatz das Hi8-Signal in MJPEG um, das dann als AVI auf der Festplatte gespeichert wird. MJPEG ist aber kein DV-AVI und man muss zur Weiterverarbeitung einen entsprechenden Codec haben. Nach meiner Kenntnis muss das Hi8-Signal beim Capturen umgewandelt werden, damit man es weiterverarbeiten kann. Neben MJPEG ist wohl auch eine Umwandlung in MPEG2 nicht unüblich; ich denke, dass auch eine Umwandlung in das DV-AVI-Format möglich ist. Aber beim Capturen wird ein entsprechender Encoder benötigt, der teilweis in Hardware realisiert ist. Ich weiß auch, dass Canopus ein eigenes AVI-Format definiert hat, dass mit anderen Programmen nicht weiterverarbeitet werden kann. Deshalb die Frage: Ist es völlig ausgeschlossen, dass beim Capturen dieses AVI-Format dabei herauskommt?


    Grüße
    Thomas

    Hallo Peter,


    mit Deiner Einschätzung liegst Du völlig richtig. Leider ist es im Regelfall nicht möglich, eine genügend große Anzahl Verbraucher unter einen Hut zu bekommen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn ich mich richtig entsinne, wollt Shell vor ein paar Jahren eine Bohrplattform im Meer versenken. Greenpeace hat die Sache publik gemacht. Shell hatte damals erheblich Umsatzeinbußen zu verzeichnen und ist schließlich unter dem öffentlichen Druck eingeknick. Aber ich denke, dass dies ein Einzelfall bleiben wird. Dazu kommt, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Urheberrecht wohl eher nicht versteht und sich deshalb auch keine Sorgen über die Frage nach einer legalen Privatkopie macht.


    Grüße
    Thomas

    @all:


    Lest bitte auch einmal diesen Artikel durch: Hier.


    Hier sind die Grenzen des Urheberrechts recht gut erklärt. Und bitte nicht vergessen: Für das Recht auf Privatkopie zahlen wir alle bei Kauf von CD-/DVD-Brennern und auch Rohlingen eine entsprechende Abgabe, die schon im Kaufpreis erhalten ist. Ärgerlich ist aus meiner Sicht dabei allerdings, dass in den nächsten Jahren dies grundsätzlich bestehende Recht durch Verwendung von Kopierschutz leerlaufen wird, da es nicht legal ist, einen vorhandenen Kopierschutz zu umgehen.


    Für meinen Teil möchte ich an dieser Stelle die Diskussion beenden. Ich stelle fest, dass ich euch wohl nicht überzeugen werde. Das ist auch nicht weiter tragisch, da ich die geltende Rechtslage richtig einschätze. Ein juristisches Gutachten werde ich ganz sicher nicht anfertigen. Das ist mir einfach zuviel Arbeit. Und eure Auslegung richtet keinen Schaden an. Daher solls das gewesen sein.


    Gruß
    Thomas

    E.Z.,


    glaube mir bitte, dass ich aufgrund meiner Ausbildung ein ganz klein wenig von juristischer Methodenlehre verstehe, da dies die Grundlage aller Rechtsanwendung ist.


    Du legst den Begriff rechtswidrig hergestellte Vorlage nicht richtig aus. Der von Dir zitierte Artikel der Kanzlei Siebert legt das in zutreffender Weise dar. Rechtswidrig hergestellt ist eine Vorlage jedenfalls dann, wenn sich zum allgemeinen Download in einer Tauschbörse eingestellt ist und der Rechteinhaber nicht zugestimmt hat. Anders sieht die Sache aus, wenn ich mir für den privaten Gebrauch eine Kopie von dem Originaldatenträger (Original-Musik-CD) ziehe. Hier greift - wie im Artikel dargestellt - das Privileg des § 53 I UrhG. Und es ist dabei sehr wohl ein Unterschied, ob es sich um Software oder sonstig urheberrechtlich geschützte Dateien - z.B. Musikstücke - handelt.


    Unterstellt, ich würde vom Recht der Privatkopie bei Musik-CD's Gebrauch machen, kann ich Dir jetzt schon sagen, wie ein etwaiges Verfahren ausgeht. Der Tenor dürfte lauten: Die Klage wird abgewiesen. Dann wird die Kostenlastenscheidung zu Lasten des Klägers ergehen. Denn ich halte mich schließlich an das Urheberrecht. Abgesehen davon, dass ich bislang von diesem Recht noch keinen Gebrauch gemacht habe, da ich meine Musik-CD's bislang noch immer in einem Fachgeschäft käuflich erworben habe und mir der Kopieraufwand schlicht zu hoch ist; abgesehen davon, dass ich dann immer noch nicht das original cover hätte.


    An dieser Stelle vielleicht auch der Hinweis, dass es das Urheberrecht auch nicht zulässt, ein geschütztes Werk ohne Zustimmung des Rechteinhabers in einem Film z.B. als Hintergrundmusik einzubauen, jedenfalls dann nicht, wenn der Film dann öffentlich vorgeführt wird. Und dieser Tatbestand ist nach meiner Kenntnis bereits erfüllt, wenn jemand den Film z.B. in einem Videoclub vorführt. Legalisieren kann man das im Regelfall durch die Zahlung einer GEMA-Gebühr.


    Abgesehen davon, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, auf das Recht auf Privatkopie zu verzichten. Rein praktisch wird dies in den nächsten Jahren allein schon dadurch leerlaufen, dass fast alle neuen CD's mit einem Kopierschutz versehen werden. Und der darf nicht umgangen werden, ansonsten wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Ich hoffe allerdings, dass der Gesetzgeber im Gegenzug dann die Urheberrechtsabgaben auf Datenträger und betroffene IT-Geräte senkt bzw. streicht.


    Grüße
    Thomas

    @ E.Z.


    Damit Du mir glaubst, anbei § 53 I UrhG in der z.Zt. geltenden Fassung:


    Zitat aus dem Gesetz:
    § 53
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


    Ende Zitat.


    Gestatte mir bitte ein Bemerkung: Du hast meine Fallgestaltung abgewandelt, indem Du davon ausgingst, dass ich praktisch eine illegale Kopie eingekauft habe. Um noch einmal meine Fallgestaltung klar zu machen: Du kauft eine Musik-CD und ich leihe mir diese aus. Dann mache ich mir zu meinem persönlichen Gebrauch eine Kopie und gebe Dir das Original zurück. Soweit alles legal (s. § 53 I UrhG). Ein Hinweis noch: Auch bei mir war der Blick ins Gesetz förderlich für die Rechtsfindung. Das habe ich bereits im Studium gelernt. Selbst wenn Du mir die Kopie der Musik-CD unentgeltlich angefertigt hättest, wäre es noch legal. Und jetzt die illegale Variante: Ich verkaufe die Kopie von Deiner Musik-CD bei E-Bay. Oder ich weiß, dass Du bereits eine nicht legale Kopie erworben hast. Dann darf ich davon keine Kopie mehr herstellen.


    Übrigens noch einmal zur Klarstellung: § 53 I UrhG gilt nicht bei Software. Hier gibt es keine Privatkopie.


    Viele Grüße
    Thomas

    E.Z.


    Zitat

    Meinst Du, der wäre begeistert, wenn sich jeder eine aus der Videothek geliehene DVD oder CD für den privatgebrauch kopiert ? Ich denke eher, dass das Urheberrecht sog. Multiplikatoren ausschalten will, und der Verleiher einer CD fiele darunter.


    Begeistert wird der Hersteller sicher nicht sein. Aber soweit ich die Urheberrechtsnovelle verstanden habe, spricht nichts dagegen, dass Du Dir die CD für den Eigengebrauch kopierst. Den Interessen des Künstlers und des Verlages wird allerdings über einen anderen Mechanismus Rechnung getragen. Jedesmal, wenn Du Dir einen Datenträger kaufst, ist im Kaufpreis eine Urheberrechtsabgabe enthalten, die an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt wird. Die Urheberrechtsinhaber erhalten am Jahresende dann einen Anteil daran. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies auch bei Zeitschriftenartikeln Funktioniert. Man muss seine Ansprüche dabei bei der VG Wort anmelden. Abgesehen davon, der Videothek-Betreiber muss für die Tatsache, dass er CD's verleiht ebenfalls eine besondere Gebühr (ich meine an die GEMA, bin mir aber bei der Organisation nicht ganz sicher) zahlen. Allerdings können die Hersteller der Privatkopie einen Riegel vorschieben: Indem sie die CD kopierschützen. Dann müsstest Du zum Anfertigen der Kopie einen Kopierschutz umgehen, was nach dem neuen Urheberrecht nicht mehr zulässig ist. Auf diesem Weg kann das Recht auf Privatkopie ziemlich leer laufen. Anmerkung hier: Ich könnte auch mit der Abschaffung des Rechts auf Privatkopie leben, wenn dafür die Urheberrechtsabgabe auf Datenträger entfällte, was dann in dem Bereich zu Preissenkungen führen dürften.


    Grüße
    Thomas

    Hallo E.Z.,


    ich merke, ich habe mich mal wieder nicht präzise ausgedrückt. Eine Sicherungskopie, wie Du sie anlegst geht bei Software natürlich in Ordnung. Diese Kopie ist völlig legal, sofern Du auch eine Lizenz für das Programm hast. Bei der Software kommt es vielmehr darauf an, dass die Benutzung nur innerhalb der Lizenz erfolgt. Ach ja, was die Mehrfachverwendung einer Lizenz angeht, hängt dies auch von den Lizenzbestimmungen ab. Früher gestattete es Borland bei seinen Programmiersprachen z.B. dass die zu einer Lizenz gehörende Version auf mehreren Rechnern installiert werden durfte, wenn sichergestellt wird, dass immer nur eine Version gleichzeitig benutzt wird (wie bei einem Buch, das zur gleichen Zeit im Regelfall auch nur eine Peson lesen kann).


    Bei sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, beispielsweise einer Musik-CD ist es nach dem Urheberrecht zulässig, sich zum privaten Gebrauch eine Kopie zu ziehen. Also wir kennen uns gut, Du hast Dir eine CD gekauft und mir geliehen und ich darf mir zum Eigengebrauch eine Kopie ziehen, sofern ich dabei keinen Kopierschutz umgehe. Diese Kopie ist dann insoweit auch legal. Dies trifft aber nicht auf Software zu. Ich habe dort kein Recht auf eine solche Privatkopie, da ich keine Lizenz habe, die mir den Einsatz der Software erlaubt.


    Grüße
    Thomas

    Murdoc:


    Aufzeichnen für den eigenen Gebrauch ist in der von Dir beschriebenen Weise in Ordnung. Dafür werden schließlich für jeden Datenträger, den Du kaufst eine Pauschalgebühr erhoben und an eine Verwertungsgesellschaft abgeführt. Auch das neue Urheberrecht lässt noch die Privatkopie zu. Voraussetzung ist, dass dabei kein Kopierschutz umgangen wird, was regelmäßig dazu führt, dass insbesondere bei Musik-CDs das Recht auf die Privatkopie leerläuft. Soweit ich weiß, ist aber auch das Kopieren einer geschützten CD möglich - nur nicht auf direktem Wege und mit mehr Aufwand. Dazu CD in den CD-Player legen und dann Audio-out der Stereoanlage mit Audio-in der Soundkarte verbinden. Soll funktionieren, habe ich aber selber noch nicht ausprobiert.


    M.E. nicht vom Recht auf Privatkopie erfasst ist die Veräußerung solcher Kopien. Auch das Einstellen in Tauschbörsen ist nicht erlaubt, da der Rechteinhaber hierzu keine Genehmigung erteilt hat.


    :richter: Ach ja, bevor ich es vergesse: Bei Software gibt es kein Recht auf Privatkopie. Solche Kopien sind immer illegal.


    Grüße
    Thomas