Beiträge von Hoefo

    Tach


    Zitat

    Wäre es nicht besser, wir schreiben unter den Brief von Liane, unter Unterschrieben von:, oder dieses Schreiben wird unterstützt von:, oder ähnlich, den Vornamen/Namen und z.B. den Wohnort und das Land jedes einzelnen Mitgliedes dazu, das dieses Schreiben unterstützt.


    dem würde ich mich anschliesen wollen - eine Unterschrift per Scan halte ich persönlich für nicht gut (ich lehne z.B. auch immer die elektronische Unterschrift des Paketdienstes ab).


    Grüße Hoefo


    der ansonsten aus
    Nürnberg kommt
    was in der BRD/Franken liegt
    und dessen Namen laut Pass Helmut Köhler lautet.



    Den Kids und Hans von den SFKler´n wünsche ich alles gute, lasst Euch nicht unterkriegen und setzt Eure grossartige Arbeit weiterhin so fort wie bisher.

    Hey Fred


    Du schreibst ja das es evtl. vom Stadtsender ausgestrahlt werden soll, da müssen die sich um die Gema kümmern. Ich kenn dies von einem Film den wir mit einem Fernsehsender in Bayern gemacht haben, da haben wir einen Film mit Musik unterlegt und die Fernsehanstalt hat sich um die Gema gekümmert. Die haben da einen speziellen Vertrag mit denen. Wir haben mal einen Blick in das Tonstudio werfen können mit der Musikauswahl die da zur Verfügung steht - das war absolut beeindruckend und ich hätte da wohl Tagelang Musikstücke probeweise anhören können.

    Na ich denke auch bei Euch in der gegend wirds doch wohl Anhänger zum mieten geben - bei uns gibts die schon ab 15,- € pro Tag (2 Tonner).


    Und noch etwas zum Arbeiten mit der Motorsäge ganz allgemein:

    Ein lesen der Bedienungsanleitung kann nicht schaden
    Motorsäge immer mit beiden Händen festhalten.
    Am Hang immer oberhalb oder seitlich vom liegenden Baum stehen.
    Wichtig ist ein sicherer Stand des Bedieners .
    Niemals ohne Krallenanschlag arbeiten - zumindest als Anfänger.

    Zitat

    da man die Hintergründe frei wählen kann und nicht auf mitgeliefertes Kartenmatrial zurückgreifen muss


    Also ich kann eigene Karten für den Hintergrund mit einfügen, ist allerdings eine Demo die ich vor ca. 1,5 Jahren bekommen hab.

    Hallo Marwin


    ich kann Dir zwar keine Bezugsadresse in Deinem Gebiet nennen, aber da Du un Deinem ersten Beitrag auf die Schutzausrüstung hingewiesen hast möchte ich dazu ein paar Worte schreiben.


    Solltest Du Dir irgendwann eine Kettensäge zulegen, dann kauf Dir bitte unbedingt zumindest eine sog. Schnittschutzhose und SChuhe sowie einen Helm mit Gesichtsschutz dazu. Ich habe selber über Jahre beruflich mit solchen Geräten zu tun gehabt und kenne einige schlimme Fälle von weglassen der Schutzkleidung und daraus resultierenden Schäden bei Unfällen.


    ohne jetzt Werbung für eine firma zu machen ist hier mal ein Link zu solcher Schutzausrüstung, und wie man sieht kann man sich so etwas schon leisten. Kranksein ist in der Regel teuerer.


    Schutzausrüstung


    Ach ja und z.B. Buche benötigt in der Regel 2 Jahre zum Trocknen, Fichte kann auch schon nach einem Jahr trocken genug sein hat aber wie schon beschrieben einen kleineren Heizwert.



    Gruß Hoefo

    Es ist tatsächlich nicht so einfach Deine Frage zu beantworten - da hängt es sehr davon ab wieviel Geld die dortige Redaktion zur Verfügung hat. Ich kenne folgende Preise - Freie Sender (Sat - RTL usw) zahlen ca. 160,- € pro sendefähige Minute. Öffentlich rechtliche zahlen u.U. mehr je nachdem wie interesant das Material ist. Ich/Wir (Verein) haben auch schon 500,- € pro Minute gesendetes Material erhalten, obwohl unser Material nur von einer "normalen Digicam" stammte und noch im Fernsehsender umgearbeitet werden mußte. Das Copyright haben wir uns nicht nehmen lassen (geht aber nur mit einem vernünftigen Redakteur) das heißt der Sender darf zwar das Material ungekürzt als Beitrag wiederholen, aber nicht anderen Sendern zur Verfügung stellen. Desweiteren haben wir zusätzlich alles ungeschnitte Material das wir dem Sender zur Ansicht und Suche zur Verfügung stellten auf Digital Betacam Cassetten (etwa 10 Stunden) zuzätzlich zurückerhalten.
    Da es sich bei uns um ein sensibles Thema (Höhlen) handelte, haben wir sogar ein Mitspracherecht bei der Textvertonung und der Bildgestaltung erhalten, wir konnten uns das geschnitte Material beim Sender ansehen und bekammen die Texte dazu zur Korrektur vorgelegt. Aber wie gesagt, dies geht nur wenn die Redaktion da auch mitspielt.


    Gruß Hoefo

    Ich denke das es zumindest stimmen kann, das die DVD nicht im Presswerk hergestellt werden muss.
    Ich würde die DVD mal einfach in anderen Playern ausprobieren, vieleicht will ja tatsächlich Dein Player diese DVD nicht lesen.


    Übrigends würde ich zumindest den Namen K...D... entfernen, denn ich glaube nicht das Sie damit einverstanden ist Ihre mail an Dich hier öffentlich zu lesen. :wink:

    @ Marc


    Hier einmal ein gekürzter Auszug aus den Sportinfos des BLSV (für Bayern zuständig):


    Ab dem 1. Juli 1999 ist zwischen dem Deutschen Sportbund und der GEMA eine neue Pauschalvereinbarung geschlossen worden,
    durch die folgende Musiknutzungen im Bereich der Amateursportvereine abgegolten sind:

    i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei
    Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1000 Besuchern.

    Mir ist nicht bekannt, das bei dieser Regelung eine Aufstellung nach Musikern-Urhebern gemacht werden muss. Daraus ergibt sich für mich das es hier auch für Deinen Fall eine Sonderregelung geben muss, da Du ja gar nicht die Möglichkeit hast alle Urheber der Musikstücke herauszusuchen.


    Aber ein Fachmann bin ich in diesem Thema auch nicht - ich weiss nur das bei der Gema hin und wieder unterschiedliche Aussagen getroffen werden und ich bisher z.B. bei Tanzveranstaltungen mit Musikern z.B. auch nie die geforderte Titelangabe abgegeben habe - und dies wurde bis jetzt auch noch nie beanstandet, obwohl es in der Rechnung jedesmal extra angefordert wurde.

    Nun da stellt sich ersteinmal die Frage was für eine DVD Produktion nun gemacht werden soll.
    Wenn es sich hierbei um eine Reportage der Sportveranstaltung handelt, so benötigt man sicher keine Freigabe des Musikinhaberrechte und Personen.


    Aber wenn die Produktion z.B. eher in Richtung Sportartvorstellung, Werbung dafür oder sogar als Unterhaltungsfilm oder Lehrfilm geht, dann bleibt es dabei was ich weiter oben schrieb.

    Zitat

    Es handelt sich dabei um die Sportart Voltigieren, bei der grundsätzlich Musik verwendet wird für die Wettkämpfe.....


    Muss neu angemeldet werden - allerdings müßtest Du auch die gefilmten Sportler um deren Erlaubniss fragen, wenn Du die DVD verkaufen willst - die haben ein Recht am eigenem Bild.


    Außerdem reicht eine alleinige Gema Anmeldung für Dein Projekt nicht aus, denn Du brauchst dafür erst einmal die Freigabe des Musikinhaberrechte.


    Hier findest Du Infos dazu


    Bildtonträger bei denen Musik im Hintergrund.....

    Hallo Marwin


    schau doch einmal unter gmx.de nach, da wird der DSL Anschluss mit 1024 kbit/s für 16,99 p.M. angeboten, dazu ne "echte" Flatrate für 9,99 und ein kostenloses Modem (entweder per Kabel oder per SL WLan )


    Gruß

    Hey


    Also wie so etwas rauskommen kann ist natürlich sehr unterschiedlich - da gibt es zig Möglichkeiten. Ich denke einmal bei einer kleinen Auflage (100 -200 St.) wird dies kaum passieren - aber wenn z.B. die DVD öffentlich verkauft wird .......


    Allerdings muss man beachten das die Strafe dann beträchtlich sein kann - ich denke ein Vorsatz wird dann sicherlich unterstellt.

    Hallo


    Zitat

    Ja aber muss echt jedes Kopierwerk jeden Datenträger, der vervielfältigt wird, an die GEMA schicken und sitzen....


    Also das werden die Kopierwerke sicher nicht machen, denn dies wäre rechtlich gesehen sehr bedenklich, aber eine Auskunftpflicht haben sie:


    Werden in einem Kopierwerk, in dem im Auftrag Dritter Kopien von Videofilmen hergestellt werden, Werke aus dem GEMA-Repertoire vervielfältigt, steht der GEMA gegenüber dem Betreiber ein Anspruch auf Erteilung einer Grundauskunft zu; eine rechtsverletzende Nutzung ist nicht Voraussetzung des Auskunftanspruchs. (Fundstellen: BB 88,1353; CR 88,661; GRUR 88,604; NJW 89,389)


    Die Auskunft wird mittels eines Formulares der Gema erhoben, und da der Auftraggeber des Kopierwerkes dieses Formular unterschreibt ist er dann für den Inhalt verantwortlich. Allerdings wird auch bei Verwendung Gemafreier Musik eine Auskunft verlangt und hierbei ist dann die Freigabebescheinigung des Uhrhebers dieser Musik mit beizulegen.