Hallo, Videofreunde!
Es grüßt Euch alle aus Dakhla in der marokkanischen Westsahara Euer sporadischer, immer seltener in Erscheinung tretender, Admin Peter.
Heute habe ich mal ein paar Fragen an Euch die ich hier vor Ort nicht so einfach herausfinden kann:
1. Wer kennt sich aus mit der Gründung einer Firma in der Westsahara und kann mir ein paar Tips geben?
Folgende Prämissen:
-Es soll eine S.A.R.L. werden mit mir (oder einer noch zu gründenden Gesellschaft) als einzigem Gesellschafter.
-Das notwendige Gesellschaftskapital beträgt 20.000 DH (~1950 €)
-Der Zweck der Firma soll Assistenz (Acknowledgement), Sicherheit, Information und Scouting sein.
Und jetzt was ich alles nicht weiß:
- Gibt es hier so etwas wie eine Industrie- und Handelskammer?
- Bei welcher Behörde muß eine S.A.R.L gemeldet sein, bzw. gegründet werden.
- Wie und auf welche Weise werden Lohn-, Einkommens- und Gewerbesteuer angemeldet und eingetrieben.
- Gibt es so etwas wie eine Steuer- und Krankenversicherungspflicht für die Arbeitnehmer? (Hier scheint niemand was außer Bachschisch zu bezahlen...)
- Was sind die wichtigsten Persönlichkeiten in einer Stadt wie Dakhla oder Essaouira , die alle mit einem Bachschisch bedacht werden wollen?
- Welche Besonderheiten hat das arabische Recht, die auf eine solche Firma Einfluß nehmen könnten.
- Wie kann ich den arabischen Advokaten kontrollieren? Z. Zt. tendiert mein Kenntnisstand der arabischen Sprache in Wort und Schrift gegen Null, wird aber pro Tag um ein paar Flüche besser.
- Gibt es irgendwelche behördlichen Aufsichten zu beachten? Ich denke da an Brandschutz, Gesundheitsamt, etc. pp.
Und nun zum nächsten Fragenkomplex:
-Was ist bei einer Lebensgemeinschaft mit einer Saharaoui zu beachten?
-Gibt es irgendwelche Todsünden die man nicht begehen darf (dem Vater den Stinkefinger zeigen, etc.)
-Welche Gesetze sprechen für bzw. gegen eine Verbindung oder ist sie vielleicht sogar verboten? (Koran, etc.)
-Sollte man vielleicht sogar generell von einem solchen Unsinn abraten?
Und die letzte Frage:
Als Tourist darf man 3 Monate, mit verlängerung 6 Monate in Marokko bleiben. Eine Einbürgerung ist offensichtlich nicht möglich.
-Wie kann ein mir Bekannter Schweizer, der aus diesem Grunde alle drei Monate das Land verlassen und wieder einreisen muß, obwohl er mit einer Marokkanerin verheiratet ist und hier ein Haus besitzt, dieses unsinnige Zeremoniell verhindern?
Vielleicht weiß jemand unter Euch 3200 (und noch ein paar mehr) Usern was über einen oder mehrere der o.g. Punkte und kann mit Tips oder Tricks dienen. Natürlich möglichst ohne ein Bachschisch zu erwarten.
...... und bitte keine unsittlichen, sprich kommerziellen Angebbote .......
Mit im Voraus besten Dank grüßt Euch alle bei 28 Grad im Schatten
Euer Peter Ben Nemsi (Peter, Sohn der Deutschen)