Na, das war mal eine Überraschung!
GEMA wäre beim Vertonen nun kein Problem mehr:
Zitat"Upload von Musikwerken auf YouTube: Soweit die von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechte betroffen sind, können Nutzer Musikwerke auf YouTube hochladen oder ihre Uploads mit Musik untermalen. Die GEMA-Vereinbarung umfasst das Repertoire der von ihr vertretenen Mitglieder aus dem In- und Ausland, also die Kompositionen und Liedtexte." Quelle: https://www.gema.de/uploads/me…uss_YouTube_011116_01.pdf
Aber nach der ersten Euphorie, sieht es so aus, als bleibt die Sache trotzdem kompliziert, meint zumindest die Welt. SCHADE!
Viele Grüße
Liane