Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    schon gehört?


    Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, kurz DNBG , wurde am 28.06.2006 veröffentlicht und verpflichtet jeden Webseitenbetreiber bei 10.000 Euro Strafe, eine stets aktuelle Kopie seiner Webseite unentgeltlich bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.


    PDF gibt es hier (auf Landtag NRW klicken):
    http://www.rechtliches.de/info…e_Nationalbibliothek.html


    oder ein bischen verdaulicher:
    http://blog.koehntopp.de/archi…e-Nationalbibliothek.html


    Aus obiger Quelle mal ein Zitat:


    Zitat

    In §14 definiert dieses Gesetz eines Ablieferungspflicht für Medienwerke, die nach §14 (3) auch Webseiten ("Medienwerke in unkörperlicher Form") erfaßt. §14 (4) legt fest, daß die Ablieferung binnen einer Woche zu erfolgen hat. §15 legt fest, daß der Ablieferungspflichtige derjenige ist, der berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, für dieses Blog also ich. §16 definiert, daß die Ablieferung unentgeltlich und auf eigene Kosten bei der Deutschen Nationalbibliothek zu erfolgen habe, wobei Medienwerke in unkörperlicher Form auch zur Abholung bereitgestellt werden können. Dann hat die Bereitstellung allerdings nach den Maßgaben der Bibliothek zu erfolgen.


    §19 legt fest, daß es eine Ordnungswidrigkeit ist, das Medienwerk nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abzuliefern - bewehrt mit einer Geldbuße von bis zu €10000


    In obigen Link findet sich auch ein Link auf einen netten ct Artikel!
    Daraus ein treffender Auszug:


    Zitat

    Welches Echo würde jemand finden, der öffentlich die Absicht bekundete, sämtliche Webzines, Wikis, Diskussionsforen, Newsticker, Ratgeber- und Nachschlage-Angebote des deutschen Internet komplett zu archivieren, und zwar mit all ihren wechselnden Inhalten? Wenn derjenige dann auch noch ernsthaft betonte, er lege es darauf an, dass all dies auf eine Zeitspanne von mindestens einhundert Jahren verfügbar sein solle, würden selbst Freunde verrückter Ideen ein Lachen kaum noch unterdrücken können.



    Gruß


    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    damit es nicht als Aprilscherz verkommt:

    Zitat

    Aus dem SZ-Artikel:
    "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek. "Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren."


    oder anders aus selben Artikel

    Zitat

    Die Nationalbibliothek hat bereits angekündigt, die Suche in drei Schritten anzugehen. Zuerst sollen alle Publikationen gesammelt werden, die eine Entsprechung im Printbereich haben - Monografien, Dissertationen, Online-Ableger von Zeitungen etwa. Dann folgen webspezifische Veröffentlichungen wie Forenbeiträge und Weblogs. Im dritten Stadium soll dann das gesamte deutsche Netz archiviert werden. Inklusive jener Homepages, die nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt sind .


    Gruß
    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    Wunderbar, zum :kotz::kotz::kotz:
    Was geht die meine private Homepage an? Keinen feuchten Schleim!!
    Übrigens, wenn die sooo erhaltenswert erscheint, können die sie sich ja aus dem Netz herunterladen, ich habe nichts dagegen.


    Meint
    Edi

  • Tja lieber Edi, als Schweizer mit ebensolcher Hompage bist Du erst einmal nicht betroffen :feixen:
    Wo will das Archiv eigentlich die "Fantastilliarden" an Spericherplatz hernehmen, um den ganzen Mist, sorry, unser schützenswertes Kulturgut zu archivieren ? Wo sollen die Sachen dauerhaft gelagert werden ?


    Wäre es nicht sinnvoll, einfach die großen Privider anzuweisen, regelmäßige Backups bei der Stelle abzuliefern ? Wer soll das Ganze verwalten ?


    Vielleicht sollte die Deutsche Nationalbibliothek ja ins Web-Servergeschäft einsteigen, um seine Arbeit besser verrichten zu können. :haarezuberge:


    Hat eigentlich hier schon jemand bei seinem Provider nach der Handhabung befragt ? Vielleicht haben die ja schon Maßnahmen ergriffen...


    Bei der Gelegenheit: Sammeln die eigentlich auch Programmhefte von Sportveranstaltungen und Schulaufführungen (OK Sport ist vielleicht keine Kultur, aber die Schulaufführungen ! - Jedenfalls mehr, als meine privaten Homepages.)

  • Hi,


    langsam wird die Richtung erkennbar. Betrachtet man sich das Urteil, nachdem der Forenbetreiber für Äußerungen der Forummitglieder haftbar gemacht werden kann und dieses Gesetz so ergibt sich, das Internet soll den Deutschen vergällt werden.
    :bgdev: Tja was braucht man auch Foren in denen nur dummes Zeug diskutiert wird - die sogar Bürgermeister in die Knie zwingen (Ich hätte das niemals für möglich gehalten). Was benötigt man auch Homepages, privat oder kommerziell, in denen Gesetze und Handlungsweisen einer Regierung nur unnötig kommentiert und diskutiert werden. :bgdev:
    Nun verbieten kann man so einen Internetauftritt nicht, würde man sich doch auf die gleiche Stufe stellen wie ander Staaten die dies tun und auf die man so gerne mit den Finger zeigt. Man kann aber die Hemmschwelle sehr hoch ansetzen, so z.B. mit hohen Bußgeldern und Strafen.
    Noch wird kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
    http://blog.koehntopp.de/archi…bibliothek-antwortet.html
    Noch hat man keine Ahnung wie und wo man dies alles speichert. Aber wenn sich das Gesetz erst einmal herumgesprochen hat, wird es viele geben die Ihr Forum oder Ihre Homepage vorsichtshalber abschalten.


    Don't worry be happy
    Georg

  • Es ist natürlich wieder einmal klasse, daß per Gesetz etwas eingeführt wird, das überhaupt nicht durchführbar ist. Dabei darauf hinzuweisen, daß daß der Verstoß solange nicht verfolgt und geahndet wird, ist nett. Hoffentlich ist/wird diese "Lücke" keine Einnahmequelle für professionelle Abmahner....

  • Hi,


    das ist ja alles gar nicht durcjhführbar.


    Stellt euch doch bloß mal eine Seite vor, auf der minütlich die Aktienkurse aktualisiert werden oder auf denen Newsticker laufen. Da müssten die Betreiber ja minütlich die Seite per e-Mail an die Bibliothek versenden.
    Das sollten mal ein paar Leute machen, dann sehen die sehr schnell, wohin sich das ganze entwickelt.
    Zunächst ist deren Postfach verstopft, dann bricht das I-Net zusammen und dann die Mitarbeiter der Bibliothek, die vor der Datenflut reißaus nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    und eigentlich gibt es sowas im Ansatz schon:
    www.archive.org


    Beispiel


    Hat mir mal sehr geholfen um zu belegen wie eine Seite zum Zeitpunkt meiner Buchung aussah. So kam ich zu meiner Privat-Yacht für drei Wochen. :feixen:
    Gruß
    Ulrich

  • Und der Aufwand ist immens, wenn man sich nur mal die Portalseiten von online-Magazinen oder Zeitungen vorstellt, die ja stündlich aktualisiert werden.


    Was machen die eigentlich mit den Werbezusendungen oder dem Quatsch, mit dem einen der Briefkasten vollgemüllt wird. Das sind ja nach §3, Satz 2, Medienwerke (Medienwerke in körperlicher Form sind alle Darstellungen auf Papier ....).


    Kann ich das jetzt sammeln und gebündelt an die Deutsche Nationalbibliothek senden? Am besten noch unfrei :bgdev::bgdev::bgdev:

  • Hi,


    versucht bitte einmal das Ganze etwas positiver zu sehen. Das Gesetz stellt den Versuch dar, ein generelles Problem zu lösen. Vielleicht ist der Gesetzgeber an einigen Stellen etwas weit gegangen. Aber zum besseren Verständnis: Schon zu analogen Zeiten hat man versucht, Wissen für spätere Generationen zu konservieren. Dieser Aufgabe hat sich einerseits die Nationalbibliothek verschrieben, indem dort mehr oder minder wichtige Publikationen gesammelt werden. Dabei handelt es sich neben Büchern auch um Zeitungen und Zeitschriften und andere Publikationen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten hat man festgestellt, dass solche Informationen zunehmend nur in digitaler Form im Netz verfügbar sind. Das wäre als solches noch hinnehmbar, allerdings sind diese Informationen oft auch flüchtig. Wenn der Server, auf dem solche Informationen abgespeichert werden, abgeschaltet wird, dann war es das. Nun versucht man, eben auch diese flüchtigen Informationen für die Nachwelt zu erhalten. Wäre doch schade, wenn Historiker im Jahre 3000 (wenn die Erde bis dahin nicht flüchtig geworden ist - aber das ist ein anderes Thema) keinerlei Informationen mehr darüber finden könnten, wie man auf der Erde im Jahre 2030 gelebt hat. Ob das Gesetz nun wirklich in allen Teilen ganz glücklich formuliert ist und ob das Ganze wirklich so praktikabel ist, da kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Vielleicht wird da auch noch eine Novellierung notwendig werden. Ich denke auch mal, dass die Nationalbibliothek eine Auswahl des Materials hinsichtlich der dauerhaften Archivierung treffen werden muss.


    Auch auf die Gefahr, dass ich mich hier völlig unbeliebt mache: Vom Grundgedanken her halte ich das Ganze schon für sinnvoll.


    Auf die Schläge wartend:


    Viele Grüße aus Detmold
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    sammeln können die meinetwegen alles, was sie wollen, aber dritte mit Strafandrohung zum Sammeln zu annemieren? Nicht wirklich.
    Ich glaube ich mach jetzt mal eine Webseite mit derben gewissen Örtchen Kritezeleien auf, dann ist mir jedes Webseitenupdate eine wahre Freude.
    Gruß
    Ulrich