Gema- Frage

  • Hallo,


    wie verhält es sich mit der Gema in folgendem Fall:
    Bin dabei einen kleinen Sportfilm zu erstellen und möchte in diesem Film die Musik einer Band einsetzen, die ich kenne. Die Band selber würde mir zu diesem Zweck die Freigabe für ihre Musik geben. Wie ist es aber mit der Gema? Reicht die Freigabe der Band für mich aus? (sie ist bei der Gema gemeldet)


    Gruß Fred

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Fred
    Reicht die Freigabe der Band für mich aus? (sie ist bei der Gema gemeldet)


    Klare und eindeutige Antwort: Nein!


    Einmal Gema, immer Gema. :heul:
    Wer bei der Gema registriert ist, hat nicht mal mehr die Möglichkeit, nebenbei Stücke an der Gema vorbei zu lizensieren.
    Gemamitglieder treten die Wahrung sämtlicher Urheberrechte an die Verwertungsgesellschaft ab. Keine Ausnahmen möglich.
    Die Produktion muss der Gema gemeldet werden.


    Sorry, ist leider so.


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von its-magic
    Die Produktion muss der Gema gemeldet werden.


    Moin,
    ist aber kleines Geld(ca.5% vom VK anteilig der Spieldauer). Das teure sind die zusätzlichen Verwertungsrechte der Künstler, die man trotz GEMA obendrein zahlen muß, und die hast Du ja schon.
    Gruß
    Ulrich

  • Hinzu kommen ggf. auch Lizenzgebühren für den Musikverlag oder für den Inhaber der Rechte an der Komposition - falls der Komponist nicht schon 70 Jahre tot ist.


    fp

  • Danke für die schnellen Antworten. Also verkaufen will ich das Video nicht. Es ist evtl. aber angedacht, dass es im Stadtsender ausgestrahlt wird, deshalb meine Frage.
    Da ich erst beim Rohmaterial capturen und sortieren bin, ist noch nichts zu spät. Habe es sowieso einfacher, wenn ich die Musik nach meinen Vorstellungen auswählen und einsetzen kann. Daher ist die Sache -in diesem Fall- eher eine Erleichterung. Aber gut zu wissen für die Zukunft.


    Danke.
    Gruß Fred

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    Zitat

    Hinzu kommen ggf. auch Lizenzgebühren für den Musikverlag oder für den Inhaber der Rechte an der Komposition


    Letztere sind eben die Rechte, die von der Gema verwaltet und an sie abgegolten werden.
    Der Komponist besitzt die Urheberrechte (die übrigens nicht übertragbar sind).
    Diese Rechte werden von der Gema verwaltet und somit nicht nochmal fällig.


    Genaugenommen sind für einen Bildtonträger die Herstellungsrechte und Leistungsschutzrechte einzuholen, bevor das Stück überhaupt bei der Gema angemeldet werden kann.
    Da wir das hier schon mal hatten, bin ich da nicht weiter drauf eingegangen.


    Wenn die Band das evl. sogar Live spielt und dabei aufgenommen wird, sind keine Leistungsschutzrechte fällig, die fallen nur an, wenn Musik von einem Tonträger genommen wird und gehen an die Plattenfirma, die den Tonträger hergestellt hat.


    Die Herstellungsrechte gehen an den Verlag


    Die 5,25% Gemagebühr pro DVD sind wirklich Peanuts.


    Anders wäre es übrigens bei Vorführung oder Broadcasting oder Veröffentlichung im Internet.
    Da gelten widerum andere Tarife.


    BTW:
    Das mit den 70 Jahren kann auch schnell nach hinten los gehen.
    Aber das ist wieder eine andere Geschichte.


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


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    .
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    Einmal editiert, zuletzt von its-magic ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von WeiZen


    so ist es. Manchmal ist länger doch mehr, Marcus.


    Ahem,...
    :engel::engel::rolleyes::rolleyes:
    verlegengrins... ;)

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


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  • ...das ist wirklich ne`komplizierte Kiste.
    Naja zumindest bei dem jetzigen Video brauch ich mich diesem Stress nicht auszusetzen, zu durchleuchten ob und was ich darf, oder nicht.


    Gemafreie Grüße von
    Fred

    • Offizieller Beitrag

    Hi Fred,
    ja, ganz einfach ist das wirklich nicht. Aber da steigt man irgendwann schon durch :D


    Bei Fernsehsendern ist das Ganze übrigens wieder eine andere Kiste. Da hast Du's evl. einfacher.
    Sender zahlen Pauschalen an die Gema, da bist Du womöglich raus aus der Nummer, wenn die das Band übernommen haben.
    Einfach mal nachfragen.


    Viele Grüße
    Marcus

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  • Zitat

    Original von its-magic
    Wenn die Band das evl. sogar Live spielt und dabei aufgenommen wird, sind keine Leistungsschutzrechte fällig


    Da haben wir aneinander vorbeigeredet. Genau das hatte ich gemeint. Ich bin davon ausgegangen, dass Fred eine fertige Aufnahme verwendet. Dann würden im Prinzip Urheber- und Leistungsschutzrechte anfallen.


    Zitat

    Original von its-magic
    Das mit den 70 Jahren kann auch schnell nach hinten los gehen.
    Aber das ist wieder eine andere Geschichte.


    Würde mich als Fan alter Musik aber doch bei Gelegenheit interessieren...


    Viele Grüße
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Hi Frank,


    Zitat


    Würde mich als Fan alter Musik aber doch bei Gelegenheit interessieren...


    Ist ganz einfach:
    Wenn ein altes Musikstück z.B. von einem Orchester gespielt wird, hat der Dirigent einen großen Anteil an der Interpretation des Stückes.
    Das aber bedeutet, dass daraus, sobald auch nur eine einzige Note geändert wurde und das Stück nicht exakt so wie ursprünglich geschrieben gespielt wird, rechtlich wieder ein neues Werk entsteht.
    Als z.B. Karajan seine Wagnerstücke aufgenommen hat, wude er so zum Urheber, denn seine Interpretation ist unverkennbar und somit sind schon wieder Gebühren fällig.
    Das kann einen zur Verzweiflung treiben.
    Gerade bei klassischer Musik, denn die lebt ja nun mal davon, interpretiert zu werden.
    Wenn man also z.B. ein Stück in einer Produktion verwendet, weil man meint, Mozart ist ja schon lange genug tot,,... leider gefehlt. .
    .....Ich mein, Morzart ist ja schon über 70 Jahre tot,... aber ob das auch für den Interpreten des Stückes gilt?



    Viele Grüße
    Marcus

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    :pilot:

    Einmal editiert, zuletzt von its-magic ()

  • Hey Fred


    Du schreibst ja das es evtl. vom Stadtsender ausgestrahlt werden soll, da müssen die sich um die Gema kümmern. Ich kenn dies von einem Film den wir mit einem Fernsehsender in Bayern gemacht haben, da haben wir einen Film mit Musik unterlegt und die Fernsehanstalt hat sich um die Gema gekümmert. Die haben da einen speziellen Vertrag mit denen. Wir haben mal einen Blick in das Tonstudio werfen können mit der Musikauswahl die da zur Verfügung steht - das war absolut beeindruckend und ich hätte da wohl Tagelang Musikstücke probeweise anhören können.

    Wer aufräumt ist nur zu faul zum suchen.

  • Zitat

    Original von its-magic
    .....Ich mein, Morzart ist ja schon über 70 Jahre tot,... aber ob das auch für den Interpreten des Stückes gilt?


    Hallo,
    Hier hilft vielleicht § 82 UrhG:


    "Ist die Darbietung des ausübenden Künstlers auf einen Bild- oder Tonträger aufgenommen worden, so erlöschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden Künstlers 50 Jahre, die in § 81 bezeichneten Rechte des Veranstalters 25Jahre nach dem Erscheinen des Bild- oder Tonträgers oder, wenn dessen erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Rechte des ausübenden Künstlers erlöschen jedoch bereits 50 Jahre, diejenigen des Veranstalters 25 Jahre nach der Darbietung, wenn der Bild- oder Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist. (...)"


    Bei alten Karajan-Platten aus seiner frühen Zeit (die nach Meinung vieler Kritiker sogar die Besseren sein sollen) dürfte es da kaum noch Probleme geben.


    Viele Grüße
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Moin Frank,


    das ist richtig.
    Man muss sich halt nur die Mühe machen, dass alles entsprechend zu recherchieren.


    Viele Grüße
    Marcus

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


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    .
    :pilot:

  • Hallo zusammen!
    Wenn ich die Diskussion um Gema-Gebühren also richtig verstanden habe, kann ich Musik von meinen vor 1956 erworbenen Platten ausnahmslos ohne Bedenken z. B. als Hintergrungmusik für meine Videos einsetzen. Wegen der Musikqualität müsste man nur evtl. auf ein "Verbesserungstool" zurückgreifen?
    Gruß
    Seniorvifre

  • Hab mich auch schon intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.
    Folgendes habe ich mal in einem meiner Fortbildungen aufgenommen, Quelle ist mir leider nicht mehr bekannt, stand irgendwo im Netz:



    Soweit, so gut. Ich habe jetzt in einem Film zwei Lieder, die ich einsetzen möchte:
    1. John Denver - Leaving on a jet plane
    2. Vangelis - Conquest of paradise


    Habe bereits die angeblich rechteinhabenden Verlage angeschrieben, die schicken nur als Antwort:


    Da steht aber wieder Warner, erneute email, ähnliche Antwort wie oben...Wie soll ich hier weiterverfahren?


    Kennt jemand die tatsächlichen Rechteinhaber obiger Songs?



    Anderer Punkt:
    Musik ist GEMA-frei, wenn der Komponist bereits seit 70 Jahren tot ist, allerdings braucht man die Rechteerteilung des jeweiligen Interpreten, den man benutzen möchte, Antwort der Gema auf eine Anfrage bez. "Amazing Grace" (schottisches Volkslied).

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

    Einmal editiert, zuletzt von Topper Harley ()

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    allein an diesem Satz

    Zitat


    Darstellung fremder Personen
    Zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts (Selbstbestimmungsrecht über die Darstellung des eigenen Bildes) ist vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe von diesen Personen einzuholen.


    ist zu erkennen, wie schwer dieses Thema in allgemeingültigen Formeln und in Kurzform darzustellen ist.
    Denn das ist so schon mal falsch.
    Das Persönlichkeitsrecht entstammt dem Grundgesetz und hier liegt die Bringschuld beim Gefilmten, der seinerseits gegenüber dem Filmer zum Ausdruck bringen muss, dass er eine Veröffentlichung nicht wünscht.
    Das Recht am eigenen Bild ist im Kunsturhebergesetz (und zwar im §22) verankert und hier liegt die Bringschuld beim Filmenden, der verpflichtet ist, die Erlaubnis des Gefilmten einzuholen,....... sofern die Person nicht zu den zahlreichen Ausnahmen gehört, die gleich darauf in den §§ 23 und 24 aufgezählt werden.


    Fällt eine Person unter die Ausnahmen, so darf sie gefilmt und ihr Abbild veröffentlicht werden (immer vorausgesetzt, dass dabei niemand diffamiert, diskreminiert oder sonstwie bloßgestellt wird).
    Will sie dies jedoch nicht, so hat sie nun die Möglichkeit aufgrund des im Grundgesetz, das höchste Priorität hat ("Ober" schlägt "Unter"), sich auf ihr Persönlichkeitsrecht zu berufen und die Veröffentlichung zu untersagen.


    Solche doch recht komplexen Zusammenhänge in einem Satz komprimiert, erzeugen häufig Missverständnisse.


    Zu den Musikstücken:
    Es gibt zum einen über die Gemahomepage eine Suchseite für Urheberrechtsinhaber (musst mal suchen, hab sie gerade nicht parat)
    Ansonsten sind, auch wenn die Urheberrechte erloschen sind, immer noch auch die Herstellungs- und Leistungsschutzrechte zu klären.
    Hierbei hilft Dir evl. die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) weiter.
    Das ist der Verband der Phonoverbände.


    Bitte auch immer trennen zwischen Urheberrechten, Leistungsschutzrechten und Herstellungsrechten.
    Die GEMA verwaltet nur die Urheberrechte.


    Die Antworten der Verlage sind mir wohlbekannt.
    Kein Wunder, die haben ihre Rechtsabteilungen und wenn Du nicht direkt bei denen landest findest Du kaum jemanden, der sich damit auskennt. Die haben all nur 'n Fragezeichen im Gesicht.
    Besser ist es, die IFPI anzuschreiben.


    Viele Grüße
    Marcus


    Auch für dieses Posting gilt wieder: Dies ist keine Rechtsberatung (bin ja kein Anwalt).
    Der Inhalt meines Postings spiegelt meinen aktuellen Kenntnisstand wider. Irrtümer nicht ausgeschlossen (sollte mich aber doch sehr wundern :D )

    Kalorien sind die kleinen Tierchen, die im Kleiderschrank die Hosen enger machen. .


    Der Propeller eines Flugzeuges ist nichts weiter, als ein überdimensionaler Ventilator, der den Piloten im Fluge kühlt.
    Der Beweis: Hört der Prop auf zu drehen, fängt der Pilot an zu schwitzen
    .
    :pilot: