Moin,
ZitatOriginal von thos
Was die rückwirkende Vertragsänderung durch den späteren GEMA-Beitritt abgeht, kann ich mir nicht vorstzellen, daß rückwirkend die Stücke GEMA-relevant werden.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte ist, dass alle Stücke, auch die, die vor dem Eintritt des Urhebers in die Gema erstellt wurden, ab dessen Eintritt in die Gema mit unter die Gemakontrolle fallen, wenn sie nach dessen Eintritt eingesetzt werden.
Aber dass Diejenigen, die diese Stücke schon vor dessen Eintritt in ihre Werke eingebunden haben, rückwirkend zur Kasse gebeten werden,... das geht mir ebenfalls über mein Rechtsverständnis.
Soll heißen: Tritt ein Komponist in die Gema ein, so sind ab dann ALLE seine Stücke gemapflichtig, auch die, die er vor diesem Eintritt komponiert hat.
Das könnte ich mir schon vorstellen.
Wurden diese Stücke aber vor seinem Eintritt verwertet, kann ich mir einfach nicht denken, dass darauf nun Gebühren erhoben werden dürfen.
Muss demnächst ohnehin mal wieder mit der Gema Kontakt aufnehmen. Werde das gerne hinterfragen. Kann aber dauern.
BTW: Was die Preise angeht: Klar sind 1800€ viel Geld (kommt mir für diesen Einsatz aber auch etwas zu viel vor), aber wenn ich bedenke, dass die Plattenfirmen und Verlage jeweils und pro Musiktitel 3- bis 5-stellige Eurosummen nehmen, ist das wirklich ein Klacks.
Für DVD's z.B. liegt die Gemagebühr bei etwas über 5% vom Verkaufspreis. Finde ich human und fair.
Viele Grüße
Marcus