Bravo, Ulrich,
Dein Beitrag war bisher der einzig Substanzielle zu dieser Thematik. Die verlinkten Beiträge bestätigen aber meine Ansicht, daß man nix Genaues nach wie vor nicht weiß. Es müssen m.E. schon schwere persönliche Schmähungen in Beiträgen vorliegen, bzw. massive offensichtliche Urheberrechts- und Markenverletzungen, um überhaupt eine potentielle Abmahnung zu riskieren. Ein lächerliches Avatarbildchen oder ein Banner, welches eine Meinungsäußerung transportiert, die niemanden verletzt, sollten definitiv nicht ausreichen. Zumal ich mir keine noch so unbeschäftigte Kanzlei vorstellen kann, die es schafft, sich Michael Moore zwecks Interessenvertretung anzudienen :D.
Rechtsfreie Grüße von
ike