Frage --> Legal?

    • Offizieller Beitrag

    Hi Peter


    Zitat

    Auf "den Konsumenten" kannst Du nicht zählen.

    Ja, leider, deshalb wird ja auch solcher Mist wie Micro MV, DVD-Cams, etc, gekauft. :heul:
    Übrigens schrieb ich ja gerade deshalb, " die Konsumenten hätten es in den eigenen Händen."


    Mit desillusionierten Grüssen
    Edi

  • Zitat

    Nach wie vor ist es aber definitiv nicht verboten, von einer von mir selbst ordnungsgemäß erworbenen AudioCD eine oder mehrere digitale Kopien zu ziehen.


    Ich habe die Diskussion oben aber so verstanden das die Audio CD eben nicht im Besitz von thobie ist. Sondern der Besitzer (Käufer) z.b. der Nachbar ist.
    Nun kann thobie aber nicht, auch nicht der private thobie, von der AudioCD des Nachbarn für seine private Zwecke eine Kopie ziehen und nutzen.
    thobie muß sich zu diesem Zweck seine eigene originale CD kaufen.


    Mir ist es übrigens auch egal ob obige Sache gesetzlich niedergelegt ist (ist sie in diesem Fall zwar), obige vorgehensweise sollte eigendlich Normal sein da auch Musik vom Komponisten nicht nur aus Spaß an der Freude gemacht wurde sondern um Geld an dem Produkt zu verdienen. Übrigens, MP3's von eine Tauschbörse alla Esel werden ja auch nicht kommerziell angeboten. Warum sollte dort ein Unterschied sein zwischen Nutzung dieser Daten oder das private Kopieren einer CD vom Nachbarn?


    Wenn diese Sachverhalt nicht so wäre ist der Verkauf von AudioCD's nicht im Sinne des Erfinders und E.Z. hätte recht mit dem Beispiel der Kleinstadt.


    Es ist richtig das der Besitzer selbst eine Kopie für sich selbst ziehen darf, wenn das Medium keinen Kopierschutz besitzt.
    Er darf sich keine Kopie ziehen wenn das Medium eine Kopierschutz hat auch wenn dieser Kopierschutz trivial ist und auch sehr einfach zu umgehen wäre. Allein das umgehen dieses existierenden Schutzes erfüllt diesen Tatbestand.


    Unabhänging von dem ganzen ist die Tatsache ob es sich um eine AudioCD oder DatenCD handelt sowie ob es sich um ein Tonband oder gar um ein Videoband handelt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel

    Einmal editiert, zuletzt von CanopusSK ()

  • @All:


    also hier nun wirklich meine letzte Stellungnahme dazu, da ich mich mit der Sache nicht mehr weiter beschäftigen mag (der letzte Urlaubsfilm wartet noch auf die Weiterbearbeitung und da Gutachten viel Arbeit machen und ich diese daher im Regelfall nur gegen angemessene Bezahlung anfertige):


    Zunächst nocheinma § 53 I 1 UrhG:


    1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.


    Zum gesetzlichen Tatbestand:


    Ich halte eine Original-CD in der Hand. Es ist somit keine rechtswidrig hergestellte Vorlage, da sie mit Willen des Rechteinhabers in Verkehr gebracht wurde. Von dieser CD ziehe ich nun eine Kopie zum privaten Gebrauch. Ich werde die Kopie weder versteigern, veräußern oder sonst wie wirtschaftlich verwerten. Dies ist genau der Tatbestand, der durch § 53 I 1. Halbsatz UrhG beschrieben wurde. Dass die CD nicht rechtswidrig hergestellt wurde wird auch nicht durch die Tatsache verändert, dass ich mir das Teil in einer Videothek ausgeliehen habe (eine Verletzung der Interessen des Rechteinhabers ist bei dieser Fallgestaltung indes nicht zu besorgen, da der Betreiber der Videothek hierfür an die GEMA Gebühren bezahlen muss). Weiterhin: Die CD ist nicht durch einen Kopierschutz geschützt. Somit umgehe ich auch keinen Kopierschutz und halte nach Brennvorgang eine im Sinne von § 53 I 1 UrhG rechtmäßige Privatkopie in den Händen.


    Das Einstellen von CD's in Tauschbörsen dürfte indes durch § 53 I 1 UrhG nicht gedeckt sein. Ich bitte den Gesetzestext genau zu lesen (eine Übung, zu der man nicht häufig genug anregen kann, da der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein erleichtert): Zulässig ist die einzelne Vervielfältigung. Hier würde sicher ein Blick in die amtliche Begründung weiterhelfen. M.E. wollte der Gesetzgeber durchaus einzelne Kopien zulassen. Es sollte mit der Urheberrechtsnovelle insbesondere der massenhaften Verbreitung in Tauschbörsen entgegengewirkt werden. Und noch einmal: Die Privatkopie ist die einzige Rechtfertigung für die Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf Rohlinge und Brenner.


    Und ich persönlich könnte auch ohne dieses Recht leben, wenn dafür im Gegenzug die Urheberrechtsabgaben aufgehoben würden und Rohlinge und Brenner günstiger werden.


    Ich hatte durch den einen oder anderen Beitrag hier im Verlauf der Diskussion den Eindruck, dass man mir nicht so recht glaubt, dass ich von dem Recht auf Privatkopie keinen Gebrauch mache: Nur die Sache verhält sich ganz einfach; ich höre praktisch ausschließlich klassische Musik und kaufe mir die CD's besonderer Ausgaben im Original, da ich auch Wert auf die Original-Cover lege.


    Ich sehe nun aber für mich keinen Sinn mehr darin, die Sache weiter zu diskutieren. Ich akzeptiere, dass es hier Forumsmitglieder gibt, die nicht meiner Meinung sind. Ich bin mir meiner Rechtsauffassung allerdings ziemlich sicher. Das gestehe ich auch den anderen Beteiligten zu. Ich gehe aber mal davon aus, dass keiner von uns seine Auffassung aufgeben wird. Eine Weiterführung ist m.E. nur ein Disput um des Disputes Willen und dafür ist mir meine im Regelfall recht knapp bemessene Freizeit zu schade -sorry dafür-.


    Grüße
    Thomas

  • Hi,


    @ thobie: diese letzte Darstellung von Dir teile ich uneingeschränkt.


    Du hattest aber weiter oben ausgeführt:

    Zitat

    Also wir kennen uns gut, Du hast Dir eine CD gekauft und mir geliehen und ich darf mir zum Eigengebrauch eine Kopie ziehen, sofern ich dabei keinen Kopierschutz umgehe.


    Und das ist nun mal nicht gleichbedeutend mit der Ausleihe in einer Videothek.


    Wäre es denn Deiner Meinung nach erlaubt, dass eine Schulklasse von einer einzigen CD, die z.B. der Lehrer gekauft hat, Kopien anfertigen darf? Man kennt sich schließlich sehr gut.


    Es gibt aber noch weitere Fragen zu diesem Themankomplex.
    E.Z. vertrat die Meinung, eine Sicherungskopie bedinge das Vorhandensein eines Kaufbeleges.
    Was ist mit der Audio-CD ohne Kopierschutz, die ich zum Geburtstag (o.ä.) geschenkt bekam?
    Was ist, wenn die Original-CD zerstört wurde? Muss ich dann die Einzelteile aufbewahren? Müsste ich in diesem Fall die Kopie ebenfalls zerstören?


    Gruß vom
    Tom

  • Tom, mal ganz ehrlich,


    meinst Du nicht, daß dies allmählich alles in Haarspalterei ausartet? Was soll die Konstruktion aller möglichen und unmöglichen Präzedenzfälle? Wen interessiert das überhaupt?


    Hat irgendjemand schon von irgendeinem Fall gehört, bei dem eine beliebige Privatperson wegen irgendeiner Kopie von welchem Datenträger auch immer vor den Kadi gezerrt und in Folge zu irgendwas verurteilt worden wäre??? Na also!


    Diese ganze Diskussion ist doch ein rein akademischer Streit um des Kaisers Bart. Niemand hat ein Interesse daran, den kleinen Privatkopierer wegen einer kopierten CD oder DVD zu belangen (noch nicht einmal, wenn er dabei irgendeinen Kopierschutz 'umgangen' hat!). Wenn der Betreffende sich nicht gerade auf dem Markplatz hinstellt, seine 'Untaten' unablässig hinausposaunt und womöglich seine gerade gefertigten Raubkopien in den Handel bringt, wird ihm allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach in diesem Leben nichts passieren.


    Wie denn auch? Wenn der Gesetzgeber solche Verstöße wirklich ahnden wollte, müßte er das halbe Volk sistieren und die Gerichte wären für die nächsten 5000 Jahre beschäftigt. Du mußt schon 'ne ganze Menge anstellen und mit einer gehörigen Portion Chuzpe den Staat an der Nase herumführen, bevor die Strafverfolger initiativ werden. Und selbst das werden sie in der Regel nicht mal von alleine, sondern erst dann, wenn Rechteinhaber ihm zwengs Wahrnehmung ihrer Interessen ausgiebig auf die Füße gestiegen sind.


    Wer's nicht glaubt, sollte sich in der aktuellen c't mal die Story über die Verfolgung der 'FTPWelt.com'-Serverbetreiber durchlesen. Da mußten die staatlichen Ermittler trotz einer erdrückenden Beweislast und Gigabyte belastender Daten förmlich über einen Zeitraum von über einem Jahr zum Jagen getragen werden :rolleyes:.


    Wie gesagt: Auf der einen Seite gibt's ein Gesetz, welches so kryptisch abgefaßt wurde, daß es einschließlich beruflich damit befaßter Juristen niemand wirklich eindeutig zu interpretieren versteht; auf der anderen Seite gibt's die Praxis, an der sich - Gesetz hin oder her - eh nichts Substanzielles ändert.


    Also - who cares?


    ike

  • Hi,


    :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:


    wundert es Dich bei dieser Ausgangsfrage????


    Zitat

    Ist es legal, Filme auf VHS aufzuzeichnen die im Fernsehen kommen?...... Oder ist es trotzdem illegal da was mitzuschneiden?


    Hier wollte uns doch jemand "filmen".


    Und wie war das mit der Ironie?


    Akademisch haargespaltene kaiserbarthaarige Grüße vom
    Tom

  • Hallo Tom, hallo Ike,


    ich denke, der Gesetzgeber hat gerade an dem Recht auf Privatkopie festgehalten, um bei vereinzelten Kopien geschützer Werke nicht in jedem Fall mit der Keule des Gesetzes zuschlagen zu müssen. Wie gesagt, da auch nur einzelne Kopien erlaubt sind, sind hier enge Grenzen gesetzt. Der Interessenausgleich für die Rechteinhaber findet über die Urheberrechtsabgabe statt. Unter Geltung des alten Urheberrechts ging die Rechtsprechung davon aus, dass ein Verleihen von solchen Werken allenfalls im engsten Familien- und Freundeskreis erfolgt und dass max. etwa 7 Kopien gezogen werden. In dem Beispiel der Schulklasse könnte man nämlich schon überlegen, ob der Lehrer nicht gewerbsmäßig handelt. Dabei würde nicht einmal eine Rolle spielen, ob für die Leihe eine Vergütung bezahlt wird oder nicht.


    Die aus einer Tauschbörse gezogene Kopie steht allerdings nicht unter dem Privileg des Rechts auf Privatkopie und das ist in der Tat richtig so. Hier wird nämlich wirklich nur eine CD gekauft und es werden zehntausende Kopien gezogen. Hier findet dann wirklich auch kein Interessenausgleich mehr statt. Und die Tauschbörsen haben letztlich auch zu Novellierung des Urheberrechts geführt.


    Nun zu Deiner Frage Tom:


    Zitat

    Es gibt aber noch weitere Fragen zu diesem Themankomplex. E.Z. vertrat die Meinung, eine Sicherungskopie bedinge das Vorhandensein eines Kaufbeleges. Was ist mit der Audio-CD ohne Kopierschutz, die ich zum Geburtstag (o.ä.) geschenkt bekam? Was ist, wenn die Original-CD zerstört wurde? Muss ich dann die Einzelteile aufbewahren? Müsste ich in diesem Fall die Kopie ebenfalls zerstören?


    Bei der rechtmäßig angefertigten Audio-CD benötigst Du keinen Kaufbeleg. Außerdem kann Dich niemand zwingen, Kaufbelege aufzubewahren. Unerheblich ist auch, wenn die Original-CD in dieser Fallgestaltung zerstört wird. Du darfst Deine CD behalten.


    Problematische ist der Fall indes bei CD's, die Software enthalten. Hier gibt es kein Recht auf eine Privatkopie. Du darfst Dir zwar ein Backup ziehen, musst aber im Besitz der Lizenz sein. Microsoft hat z.B. bei Windows 2000 solch ein nettes Heftchen mit dem Lizenznachweis beigefügt. Teilweise gelten auch die Original-CD's als Lizenz. Dann sollte man im Falle der Zerstörung des Datenträgers - soweit möglich - die Einzelteile aufbewahren (bei mir hat sich in der Tat schon einmal eine CD im CD-Laufwerk zerlegt. Ist nicht nur der CD nicht bekommen, sondern auch das Laufwerk wurde irreparabel zerstört). Einen Kaufbeleg musst Du aber nicht zwingend haben. Es ist in Deutschland nämlich durchaus legal, Software auch von Privatleuten zu erstehen. Der Verkäufer muss allerdings nach Verkauf alle Kopien mit übergeben oder vernichten und darf dann das Programm auch nicht mehr benutzen.


    Ich wollte zwar eigentlich nichts mehr zu diesem Thema schreiben, aber es juckte mich halt in den Fingern. Aber trotzdem mein Vorschlag: Lasst uns zum Abschluss kommen, damit wir uns den wirklich wichtigen Dingen des Lebens wieder zuwenden können, z.B. dem Filmen. :bia:


    In diesem Sinne:


    Viele Grüße
    Thomas

  • Hm,
    wenn ich das richtig sehe, werden hier einfach wichtige Bestandteile der Gesetzestexte weggelassen, um die eigene Meinung zu bestärken. Ich habe für diese Auslegung ja auch bereits ein Beispiel gebracht ( Dorf ).
    Ich muss unumwunden zugeben, dass sich ausser Herrn Kexel wohl niemand die Mühe gemacht hat, den vollständiegen Text zu lesen.
    Hier in der Diskussion wird einfach der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum unterschlagen bzw. ignoriert.
    Deshalb nochmals der Hinweis : Wenn jemand angeklagt wird, bitte nicht auf diese Diskussion referenzieren. Das käme einem Schuldeingeständnis gleich !
    So, und jetzt, wie ich es mache :


    Wenn ich auf eine geschützte CD ( insbesondere eine DatenCD ) stosse, lasse ich mir vom Verkäufer versichern ( schriftlich ), dass er im Falle der Beschädigung der CD kostenlos Ersatz leistet. Die Begründung ist einfach : Eine Lizenz ermächtigt mich dazu, das Programm zu nutzen, nicht das Vorhandensein einer Original-CD. Das hat bisher auch gut geklappt.


    Bei Musik-CD's ist die Lizenz die CD selbst. Solange ich die Original - CD dinglich besitze ( Eigentum ), kann ich sie kopieren. Ist sie mit einem Schutz versehen, muss ein Umtausch möglich sein. Das ist allerdings noch nicht bis in die Entscheidungsfähigen Etagen der Musikkonzerne vorgedrungen. Wie ich gehört habe, wird in einschlägig bekannten Ländern aber schon an entsprechend fehlerhaften Original-CD's gearbeitet.


    MfG E.Z.

  • E.Z.:


    Was die Daten-CD, also insbesondere Software, angeht, habe ich niemals etwas anderes behauptet. Hier gibt es schlichtweg kein Recht auf die Privatkopie.


    Hinsichtlich der Musik-CD macht Weiterdiskutieren keinen Sinn, da wir nicht auf einen Nenner kommen. Ein Hinweis noch: Dass eine Musik-CD selbst die Lizenz ist, ist jedenfalls aus dem Gesetz nicht ableitbar. Und weiterhin trete ich dem Vorwurf entgegen, ich hätte das Gesetz zerrissen. Ich habe es in den relevanten Teilen nur ausgelegt. Und die Methodik der Auslegung habe ich im ersten und zweiten Semester meines Studiums als Handwerkszeug gelernt. Ich schlage vor, wir warten einfach ab, was die Rechtsprechung in den nächsten Jahren ergeben wird. Lass mich bitte auch noch an dieser Stelle mit einem Irrtum aufräumen: Das Urheberrecht geht im Regelfall gerade nicht von einem Eigentumsübergang aus. Wäre das nämlich so, so würdest Du mit dem Erwerb einer Musik-CD das Eigentum an den darauf befindlichen Stücken erwerben und könntest damit anderen untersagen, sich diese Musik-CD noch anzuhören.


    Wenn eine Musik-CD aufgrund eines Kopierschutzes auf einem dafür vorgesehenen Wiedergabegerät (also Walkman, CD-Player) nicht abspielbar ist, dürfte m.E. ein Mangel vorliegen, der tatsächlich zur Wandlung berechtigt. Problematisch kann sein, wenn Du rügen willst, dass sich die Musik-CD nicht im Rechner abspielen lässt. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Sollte sich ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung befinden, wird die Wandlung nicht ganz unproblematisch sein.


    Abschließend auch noch mal der Hinweis: In absehbarer Zeit wird m.E. die Diskussion um die Privatkopie ein Streit um Kaisers Bart werden. Die Musikindustrie wird zukünftig wohl jede auch nur einigermaßen interessante CD mit einem Kopierschutz versehen. Und den zu umgehen ist bekanntlich nicht erlaubt. Da es mich nicht weiter betrifft, kann ich damit leben. Aber dann ist seitens des Gesetzgebers die Urheberrechtsabgabe auf Medien und Hardware zu überdenken.


    Ich glaube, wir haben hier letztlich schon viel zu viel Zeit auf dieses Thema verschwendet. Lasst uns doch wieder zu den wirklich wichtigen Dingen des Lebens zurückkehren. :bia:


    Viele Grüße
    Thomas

  • thobie


    Zitat

    Hinsichtlich der Musik-CD macht Weiterdiskutieren keinen Sinn, da wir nicht auf einen Nenner kommen.


    Das sieht so aus. Dann möchte ich es mal anders versuchen.


    Findest Du es richtig das einer sich die Arbeit macht und ein tollen Sound auf eine CD bringst. Millionen hören sich diese CD an, aber nur jeder 7 bezahlt dafür?


    Ich finde das nicht richtig und unser Gesetzgeber auch nicht.. und du?

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von CanopusSK
    Ich finde das nicht richtig und unser Gesetzgeber auch nicht.. und du?


    Moin,
    ähh, Thobie schreibt doch, das er kauft!
    Das mit dem klauen, ist die eine Seite, das Benutzen des Originals eine andere. Mein Autoradio mit CD-Player verweigert den Dienst bei einigen kopiergeschützten CD's. Zum anderen habe ich was dagegen die CD's im Auto zu lassen, wenn es Originale sind. Noch nie ein aufgebrochenes Auto gehabt? Oder die Hitze im Sommer?
    Es gibt alleine schon durch den Kopierschutz sehr praktische Gründe für einem persönlich Kopien zu Erstellen. Es ist nicht immer unendgeltlicher Erwerb. :D
    Somit stellt sich schon die Diskussion, was nun erlaubt ist und was nicht.


    Nur die Eingangsfrage war: Ist es legal Fernsehübertragungen auf VHS aufzunehmen. Von Datenträgen Kopieren war überhaupt nicht die Rede.
    Gruß
    Ulrich

  • CanopusSK:


    Die Privatkopie war bislang für die Phonoindustrie kein großes Problem, auch wenn darum Krokodilstränen vergossen werden. Ein Ausgleich der Interessen findet über die Urheberabgabe auf Rohlinge und Geräte, die zum Kopieren eingesetzt werden können, statt. Ich glaube auch nicht, dass vor der Urheberrechtsnovelle und vor der Etablierung von Tauschbörsen auf jede gekaufte CD 7 Kopien kamen. Selbst im Freundes- und Verwandtenkreis kenne ich kaum jemanden, der nicht seine CD's kauft.


    Im übrigen bitte ich eines zu bedenken: Wenn ich mir von einer CD, die meiner Mutter gehört, eine Kopie zum eigenen Gebrauch ziehe, dann kann das keiner kontrollieren. Selbst wenn der Vorgang als solcher verboten und damit unter Strafe gestellt ist, würde der Staat einen Strafverfolgungsanspruch wohl kaum durchsetzen können. Es sei denn, man unterstellt, das bei jedem Käufer von Rohlingen ein hinreichender Tatverdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Dann könnte die objektivste Behörde der Welt - die Staatsanwaltschaft - einen Durchsuchungsbefehl erwirken. Ich denke mal, dass hier die Grenzen des Strafrechts offenkundig werden. Eben dafür gibt es auch die Urheberrechtsabgabe, die ohne Recht auf Privatkopie keinerlei Berechtigung hätte und abgeschafft gehörte.


    Problematisch sind allerdings die Tauschbörsen. Und hier greift die Urheberrechtsnovelle, da es sich eben nicht um einzelne Kopien handelt. Und hier entsteht der Unterhaltungsindustrie richtig Schaden.


    @Ulrich:


    Ich kann Deine Aversion verstehen, Original-CD's im Auto mitzuführen, insbesondere, nachdem ich mir meine CD fürs Navi ruiniert habe. Gut ich habe einen neuen Satz gekauft, da alle 2 Jahre ein Update schon ratsam ist, allerdings benutze ich dort nunmehr auch eine Kopie. Musik-CD's höre ich im Auto eher selten.


    Problematisch sind allerdings die CD's, die kopiergeschützt sind und in Deinem Autoradio nicht laufen. Das Umgehen des Kopierschutzes ist nicht legal. Ob es in einem Fall wie Deinem eine Art Selbsthilferecht gibt, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifel bleibt nichts anderes übrig, als die CD zurückzugeben und Wandlung zu erklären. Das ganze mag zwar nicht sonderlich logisch erscheinen, ist aber wohl Folge der gesetzlichen Regelung.


    Ich möcht aber abschließend noch einmal betonen, dass wir uns um Kaisers Bart streiten. Ich denke, die Industrie wird zukünftig nur noch kopiergeschützte CD's auf den Markt bringen. Dann wird das Recht auf Privatkopie infolge des Verbotes den Kopierschutz zu umgehen, leerlaufen.


    Was mich allerdings in der Tat immer wieder ärgert: Ich habe z.B. beim Kauf eines CD/DVD-Brenners die Urheberrechtsabgabe mitzuzahlen, obwohl ich vom Recht auf Privatkopie keinen Gebrauch mache.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Bisher sind alle Versuche der Industrie, einen Kopierschutz zu etablieren, in's Leere gegangen. Die CD's wurden ( und werden ) einfach nicht gekauft.
    Saturn hat z.B. zum Anhören extra für diesen Zweck eine Bar mit CD-Playern und PC-Laufwerken aufgebaut, sodass jeder abschätzen kann, ob die CD auch zuhause zu hören ist. Trotzden findet man ein Schild, das besagt, das die Nachtabspielbarkeit einer kopiergeschützten CD kein Rückgabegrund ist. Der Mitarbeiter sagte mir, dass diese Bar nahezu unbenutzt ist, weil die geschützten CD's einfach wie Blei im Regal liegenbleiben.
    Ich stimme thobie zu: Wenn man Urheberrechtsabgaben auf Tonträger erhebt, muss man die Möglichkeit bieten, urheberrechtlich geschütztes Material darauf zu bannen. Sonst wär' das ja so, als ob Zwangsabgaben für Staubsaugerbeutel erhoben würden, aber gleichzeitig das Staubsaugen verboten würde. ( nich' hau'n ).
    E.Z.

  • E.Z.,


    Deinen Vergleich mit dem Staubsauger finde ich gut. :headbanger: Leider fallen mir solchen Vergleiche meistens nicht oder viel zu spät ein.


    Was den Kopierschutz angeht: Nun ich denke einmal, wenn man die Tauschbörsen austrocknet - und da ist man im Moment durch entsprechende rechtliche Maßnahmen dabei - und nur noch kopiergeschützte CD's anbietet, dann reguliert sich der Markt von selbst. Die Leute werden dann auch die kopiergeschützten CD's kaufen. Und ob die Nichtabspielbarkeit einer CD einen Sachmangel, der zur Wandlung berechtigt, darstellt, wird die Rechtsprechung klären müssen. Ich persönlich würde vom Verkäufer in dieser Hinsicht Kulanz erwarten. Ist er dazu nicht bereit, würde ich wohl nicht klagen, sondern die CD über ebay mit erheblichen Verlust verkaufen und zukünftig meine CD's dort kaufen, wo man sich kulant zeigt. Allerdings gebe ich Dir auch in soweit recht, dass bei großen Anbietern nur selten mit Kulanz zu rechnen ist. Eine solche Bar ist sicherlich ein guter Anfang, aber auch ein Kaufhaus wie Saturn wird nicht alle CD-Player, die es am Markt gibt, vorrätig haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass gerade die teuren Geräte eher Probleme haben (anlog mit den Problemen bei VCD und SVCD; hier "fressen" die preiswerten Geräte fast alles, während zumindest in der Vergangenheit teurere Geräte oft Probleme hatten).


    Viele Grüße
    Thomas

  • @ Herrn Kexel


    Zitat

    Findest Du es richtig das einer sich die Arbeit macht und ein tollen Sound auf eine CD bringst. Millionen hören sich diese CD an, aber nur jeder 7 bezahlt dafür?


    Nein, selbstverständlich finde ich das nicht richtig. Allerdings ist die Frage selber schon wieder obsolet! Wo findest Du bitte heute noch CDs, die einen "tollen Sound" konservieren?? Du willst doch nicht im Ernst behaupten, daß die vieltausendfach von jedem Radio- und Fernsehsender abgedudelte Chartkacke auch nur noch die Bezeichnung "Musik" verdient?


    Wenn jemand für irgendetwas Bezahlung begehrt, hat er verdammt noch mal dafür auch etwas zu leisten! Für das, was heute im 'musikalischen' Mainstream verbrochen wird, hätte ich als allerorten (Kaufhaus, Kino, Schwimmbad, Arbeitsplatz, öffentliches Verkehrsmittel usw., usf.) unfreiwillig Belästigter eigentlich Schmerzensgeld verdient!


    Und - welche "Millionen hören diese CD"? Es hört sie eben keiner mehr! Weil kaum noch jemand (selbst der tumbeste, hörgeschädigte Musiklegastheniker nicht) bereit ist, sich neben dem schon vielfach durch die Medien vergewaltigten Charthit auch noch den Rest des dilettantischen Murkses einer künstlich hochgepuschten Eintagsfliege anzutun. Für die normalem Musikgenuß (von 'anspruchsvollem' gar nicht mehr zu reden) völlig entwöhnten Hitkonsumenten reichts dann gerade noch, sich den 'Lieblingshit' mit katastrophalen 128 Kbit aus dem Netz zu ziehen, sich diesen über den 20 Stücke fassenden MP3 Player von Tchibo (15,95 aus dem Sonderangebot) im Endlosloop mittels mikroskopisch kleiner Ohrstöpsel im Schulbus in Hirn zu dröhnen und alles 'geil' zu finden, was ihnen von einer wildgewordenen Kommerzindustrie untergejubelt wird. Der klägliche Rest des Eintagsfliegenmachwerks in Form einer einmaligen CD würde sowieso nicht auf dem 128 MB Speicher des MP3 Players Platz finden und wird daher auch nicht mehr benötigt.


    Wer so einen Schrott produziert, gehört bestraft! Und wenn's nur durch Ignoranz und Nichtkonsum ist. Genau das hat die Phonoindustrie durch das 'Angebot' immer niveauloseren Flachsinns mittlerweile geschafft. Sich dann aber ob stark sinkender Umsätze und Einnahmen laut jammend und lamentierend hinzustellen und den verweigernden Konsumenten auch noch für den letzten Rest an kritischem Konsumverhalten aggressiv anzugehen und krimineller Kopier-Machenschaften zu zeihen, ist der Gipfel der Frechheit.


    Insofern ist's eben nicht nur der bei aktuellen CD-'Produktionen' immer häufiger anzutreffende (und von Eckis Saturn-'Fachverkäufer' verantwortlich gemachte) Kopierschutz , der die Massen vom Konsum abhält, sondern der selbst für den unkritischsten Zuhörer immer unerträglicher werdende Tonmüll, der diesen verweigern läßt. Wenn für diesen Mist auch nur noch jeder 7te tatsächlich bezahlt, sollte die Industrie froh und dankbar sein.


    Mich selber betrifft dieses übrigens nicht. Dank meines sehr speziellen Musikgeschmacks treffe ich leider nur sehr selten Gleichgesinnte, die als Originalspender für zu kopierende AudioCDs überhaupt in Frage kämen. Die paar wenigen musikalischen Perlen, die heutzutage überhaupt noch erscheinen, sind mit Gold kaum aufzuwiegen und werden von mir mit Andacht gekauft und wie kostbare Juwelen behandelt. Dafür ist mir dann auch kein Kaufpreis zu hoch, ja - wenn es sich um eine nur über den individuellen Japanimport erhältliche Wiederveröffentlichung einer Rarität handelt, zahle ich auch ohne mit der Wimper zu zucken 50-60 Euronen.


    Zusätzlich habe ich das Glück, von der Industrie als eine so kleine und unbedeutende Randgruppe betrachtet zu werden, daß man mich noch nicht einmal der Anbringung eines Kopierschutzes für würdig erachtet - keine einzige der in den letzten Jahren von mir käuflich erworbenen CDs (nicht einmal die wirklichen Neuerscheinungen!) wurde durch diese strafwürdige Konsumentenverarschung beeinträchtigt! Realistischerweise gehen die Damen und Herren des Phonogewerbes wohl davon aus, daß die Wahrscheinlichkeit, mir würden Freunde und Bekannte Kopien meiner Perlen aus den Händen reißen, als eher marginal einzuschätzen ist.


    Manchmal hat's doch Vorteile, einer kleinen Minderheit musikbegeisterter Sonderlinge anzugehören.


    Mit elitärem Gruß :D


    ikarus

  • Hi,


    kann mich dem nur anschließen.


    Wer, außer der 68-er-Verweigerungsgeneration, hat noch solche Schätze wie Patti Smith, Procul Harum, Colosseum (hier besonders die Valentine Suite) , Ian Anderson (Jethro Tull), Hardin and Yorck, John McLaughlin, New Violin Summit oder King Crimson auf Vinyl in seinem Schrank?


    Ich vermute, wenn es die auf CD gäbe, dann ohne Kopierschutz.


    Nostalgische ProgRock Grüße vom
    Tom

  • @Tom & Ike:


    Obwohl ich Euch in einerseits Recht gebe, muß ich andererseits auch sagen daß eben unsere "68er Verweigerungsgeneration" maßgeblich die Weichen gestellt hat, den heutigen Jugendlichen all diesen Mist anzudrehen und sie zu konsumgeilen Weicheiern zu erziehen!


    Nicht daß ich damit die Kritiklosigkeit der jetzigen Jugend verharmlosen will. Man muß aber auch sehen daß sich die Protestgeneration recht schnell mit dem Establishment arrangiert und die Methoden sogar erheblich verfeinert hat. Vielleicht nicht zuletzt deshalb, weil man aus eigener Erfahrung wußte wo man anzusetzen hatte?


    Fragen wir uns doch mal ehrlich: Was ist heute besser, freier oder liberaler?


    Viele Grüße
    vom Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hi,


    @ Peter: wenn wir uns nicht persönlich kennen würden, wäre ich jetzt echt sauer.


    Glaubst Du wirklich, ich hätte mich mit dem Establishment "recht schnell" arrangiert.


    Neee!!!


    Zugegeben, ich musste auch meinen Weg finden, die Ideen und Ideale umzusetzten. Aber ich bin wirklich keinem "in den A.... gekrochen".


    Berührungsangst ist für mich ein Fremdwort.


    Wenn ich aber die verklemmten Schleimer im Fernsehen betrachte, die mal einen Händedruck von irgendeiner "Prominenz" erheischen können, die beseeligten Gesichtsausdrücke dabei studieren "darf", kann ich gar nicht so schnell kotzen, wie ich möchte.


    Es ist aber nun mal systemimmanent, dass sich aus Ereignissen Konsequenzen ergeben, Kurz: "Aktion" führt zu "Reaktion". Daher bin ich Deiner Meinung, daß unsere "68er Verweigerungsgeneration" maßgeblich die Weichen gestellt hat, den heutigen Jugendlichen all diesen Mist anzudrehen und sie zu konsumgeilen Weicheiern zu erziehen!


    Aber nur als "Katalysator", weil wir etwas angestoßen haben.


    Wenn dann die Botschaft nicht verstanden wird, weil andere Interessen kräftigere Wirkmechanismen einsetzen, muss ich persönlich konstatieren:
    wir haben die Macht der multinationalen Konzerne unterschätzt und die intellektuelle Kompetenz unserer Nachfolgergenerationen überschätzt.


    Frustrierte Grüße vom
    Tom

  • @ Tom


    Die Liste ließe sich beliebig erweitern: Gentle Giant, PFM, Brand X (ja genau, mit Phil Collins Drums), Colosseum II, Kansas, Zappa, U.K., Van der Graaf Generator, Yes, ELP, Greenslade, und, und, und....


    Und das Beste: Es gibt sie alle auf CD - ohne Kopierschutz! :D


    Im Übrigen kann ich, zumindest was meine eigene Person angeht, Dir zustimmen: Auch ich habe mich um den Preis manches Vorteils nicht 'geradebiegen' lassen. Das läßt Dich aber immer Individualist und Eigenbrötler bleiben, unter dem heutigen Anpassungsdruck eine gesellschaftlich nahezu selbstmörderische Selbstbehauptung. Deswegen sind auch nur so wenige von uns übriggeblieben!


    In gewisser Weise hat aber auch Peter recht. Die Freiheit der Individualentwicklung, die wir gepredigt (und teilweise auch konsequent gelebt) haben, ist zu einem 'Laisser faire' verkommen, zu einer allgemeinen Beliebigkeit, die alle moralischen Maßstäbe und Werte gleich mit den Bach runtergespült hat. Leider haben viele vergessen, das diese Freiheiten auch ein erheblich stärkeres Maß an persönlicher Verantwortung bedeuten (sollten).


    Nonkonformistische Grüße von


    ike


    BTW: Tull, King Crimson, Yes, Kansas und sogar Colosseum (Reunion) blühen immer noch im Verborgenen.

  • Zitat

    Wenn jemand für irgendetwas Bezahlung begehrt, hat er verdammt noch mal dafür auch etwas zu leisten! Für das, was heute im 'musikalischen' Mainstream verbrochen wird, hätte ich als allerorten (Kaufhaus, Kino, Schwimmbad, Arbeitsplatz, öffentliches Verkehrsmittel usw., usf.) unfreiwillig Belästigter eigentlich Schmerzensgeld verdient!


    Ich muß Dir Recht geben. Schrott gibt es da auch zu Hauf. Aber das ist ja Schrott und die kopiert ja keiner. Den Schrott sollten wir aus dieser Diskussion herausnehmen. Es geht ja hier nur im die begehrten Stücke.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel