3 Filmchen . . .

  • Moin,


    endlich hab ich es geschaft meine Filme online zu stellen :)
    Das erste Video nennt sich Snow Party und ist ein Spontanwerk gewesen. Gedreht und geschnitten innerhalb von 12 std :)
    Das Video ist in 2 Teile aufgeteilt, einmal Teil 1 und Teil 2 :idee:
    Das zweite Video habe ich für meine Schule gebastelt, es soll ein Video über die verschiedenen Sportmöglichkeiten bei uns an der Schule sein.
    Ok, dan warte ich mal auf die ersten Bewertungen :)


    Hier sind die Videos


    Gruß, andi

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    von ein paar Unsauberheiten z.B. Teil2 2:24 - oder liegt es am Web, finde ich es schon sehr nett. :dafür:
    Schlecht ist aber im Titel den Namen abzukürzen(Sporthalle irgendwo, habs vergessen). Einmal waren Wortfetzen des Kameramanns drauf, die sollten weg. War mir ein Vergnügen es Anzusehen.
    Gruß
    Ulrich

  • Andi:


    So, jetzt habe ich die Filme auch. Ich habe sie mir direkt über Deinen FTP-Zugang vom Server abgesaugt.


    Du hast eine PN !!! Sehr dringend !!! :richter:


    Viele Grüße
    vom Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Weiss schon, was Pete geschrieben hat.


    Was mich interessiert : Wo hast Du die Röntgenaufnahmen ( ich meine eine spezielle ) her.?


    MfG E.Z.

  • Hi there,


    ...finde die Videos ganz witzig und auch gut geschnitten.....aber - wo ich immer Bauchschmerzen hätte: die Musik!!!


    Soll heißen, in dem Moment, wo Ihr die Filme hier ins Forum bringt, macht ihr sie öffentlich! Und das ruft normalerweise die GEMA auf den Plan.....


    Ich selbst produziere gewerblich Image- und Lehrvideos und bin in diesem Punkt sehr vorsichtig geworden (verwende nur GEMA.freie Mucke) - sonst wirds richtig teuer!


    All the best


    Tomi

  • danke für das Lob :headbanger:
    aber eine Frage zu den Gema rechten, ich hab mir da wen ich erlich bin noch keine Gedanken zu gemacht . . . ich glaub das werd ich für die Zukunft mal mehr beachten :) Wo finde ich den genau eine Liste der SOngs die ich benutzen darf ?
    Würde es denn nicht reichen wen ich in den Abspann schreibe von welchem Interpreten die Musik ist ?


    Gruß, andi

  • Nein, der Erwähnung reicht nicht, denn die GEMA, respektive die "Künstler" wollen ja etwas dran verdienen.


    Eine Liste? Guck einfach auf Deinen Tonträger, da steht dann was von drauf, in der Art "öffentliche Vorführung braucht die Genemigung der Blabla" (Grade keine Lust nachzusehen, wie es im Wortlaut heisst ;o))


    Und wenn es sich um GEMA-freie Musik handelt ist es fast immer auch erwähnt.


    Für meinen in Planung befindlichen Film habe ich schon 2 an der Hand, die gerne die Musik dazu machen würden. Und das für Lau (Erwähnung im Abspann).


    Manchmal muss man nur fragen.

  • Hallo zusammen,


    ...da scheint mir doch einiges an basics zu fehlen. Für tiefergehende Infos empfehle ich unbedingt die Homepage der GEMA direkt...


    Nur soviel: Es ist quasi alles was an käuflicher Mucke (Rock, Pop, Jazz, Klassik.....) zu bekommen ist, urheberrechtlich geschützt und darf somit nicht öffentlich aufgeführt werden (im Übrigen gibt es zu dieser Thematik schon einige sehr ausführliche Threads in diesem Forum - Suchmaschine benutzen).


    Es ist auch ein Irrtum, dass bei Zustimmung der Künstler die Songs z.B. als Hintergrundmucke verwendet werden dürfen. Selbst die Zustimmung der Künstler entbindet nicht von der GEMA-pflicht - das ist ein völlig anderes Ding. Ich habe es selbst jetzt mehrmals persönlich erfahren und habe dann die Finger davongelassen.


    By the way: Die GEMA rechnet in Sekunden ab und das wird fast unbezahlbar teuer - ich hätte bsplw. für einen ca. 20-Sekunden dauerenden Songausschnitt und einer 200er Auflage fast 2500,- € bezahlen müssen. Das habe ich dann ganz schnell sein lassen.


    ......und ich rate weiter dazu es nicht darauf ankommen zu lassen! Weitere Vertragsstrafen werden fällig und...und...und....


    Also kein Grund zur Beruhigung ;) und schnell die Finger davon lassen!


    All the best


    Tomi

  • Da hätte ich mal einen Vorschag, eigentlich nur eine Idee.
    Also wenn mir einer den Zahn ziehen will : Bitte.
    Ich war jetzt desöfteren Gast in einem Film- und Videoclub, der dem Verband der Film-und Videoamateure angehört. Auch dort kann man sich Filme ansehen, die z.T. mit GEMA-pflichtiger Musik untermalt wurden.
    Eine Rückfrage ergab, dass der Beitrag zu diesem Club auch eine Pauschalgebühr für die GEMA enthält, der Vorführungen innerhalb des Clubs abdeckt.
    Das nun weitergesponnen : Wenn man einen gesicherten Zugang in einem Forum machte, den nur Clubmitglieder betreten können. Wäre dann nicht auch solch ein Club im Internet mit den Clubgebühren vor den Nachstellungen der GEMA sicher ?.
    Und wenn ja : Warum machen wir das denn nicht ?


    E.Z.

  • Hi,


    interessante Idee.


    Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Wiro mal geschrieben, dass im Videoclub die Filme mit GEMA-pflichtiger Musik auch Gästen sogar im größeren Rahmen orgeführt werden dürfen.
    Das würde dann ganz neue Perspektiven eröffnen.


    Kann das jemand mal recherchieren?


    Immerhin zeigen wir hier unsere FIlme, die wir für private Zwecke geschnitten haben (meistens, jedenfalls) und stellen sie Online, um sie von Mitgliedern des Forums begutachten zu lassen. Man möchte ja aus den konstruktiven Kritiken lernen, ohne GEMA-Gebühren zu bezahlen.


    Aber solange das nicht geklärt ist, bleibe ich auch vorsichtig.


    Zurückhaltende Grüße vom
    Tom

  • Zitat

    Original von cybertom
    Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Wiro mal geschrieben, dass im Videoclub Filme mit GEMA-pflichtiger Musik auch von Gästen im größeren Rahmen vorgeführt werden dürfen


    Hallo,
    die Lage ist meines Wissens so: der BDFA (Bundesverband Deutscher Film Autoren) hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen und bezahlt dafür jährlich eine erkleckliche Summe.


    Bei Vorführung eigener Filme im Rahmen von BDFA-Veranstaltungen ist Musik damit abgedeckt. Zu BDFA-Veranstaltungen zählen sowohl Clubabende als auch öffentliche Wettbewerbe bis hin zu den jährlich stattfindenden internationalen Filmfestspielen. Wenn BDFA-Mitglieder außerhalb von BDFA-Veranstaltungen Filme öfftl. vorführen, müssen sie sich jedoch selbst um die GEMA kümmern.


    Das Schlagwort heißt also im Rahmen von BDFA-Veranstaltungen.
    Gruss Wiro

  • Nach meinen Informationen handelt es sich beim BDFA um den Bund Deutscher Film Amateure.
    Somit könnte ein Unterforum so aussehen : BDFA-Fime / eingeschränkter Zugang. Wäre dann natürlich mit einer Anmeldung beim BDFA verbunden, was zusätzlich Kosten verursacht.
    Für uns wäre dann zu überlegen, wie wir die Berchtigung zum Zugang überprüfen können. Sobald ich zeit habe, frage ich beim BDFA mal nach.


    E.Z.

  • kurze frage noch zum thema gema:
    wenn mir das label, in meinem fall warner, sowie der künstler die erlaubnis der benutzung umsonst gibt, muss ich dann trotzdem noch an die gema zahlen?
    vielen dank und gruß
    sören

  • Wenn Du dich im Netz umschaust, kannst Du feststellen, dass Warner auch zu den eher eifrigen Abmahnern gehört. An anderer Stelle wurde das ja hier schon mal durchgekaut. Die Firmen machen sich das in diesem Fall recht einfach : Sie geben einem oder mehreren Anwälten eine Handlungsvollmacht und die werden alles daran setzen, soviel wie möglich an Abmahnungen 'rauszuschicken. Immerhin hängt ihr Einkommen direkt damit zusammen.
    Beliebte Orte zum Adressensammeln sind u.A. eBay & Co. Dort wurde auch ein Fall bekannt, in dem jemand eine CD verkauft hatte, die er in den USA gekauft hatte - nicht wissend, dass sie in Europa noch nicht veröffentlicht worden war.
    Ich glaube, das Gerichtsverfahren läuft noch.
    Was deine Frage direkt angeht : Da würde ich die Genehmigenden bitten, Ihre Zusagen auch an die GEMA weiterzuleiten, sonst bleibst Du zumindest auf den Bearbeitungsgebühren sitzen.
    Du bist Meldplichtig, insofern ist das Warten, ob man erwischt wird ( auch wenn man im Recht ist ) hier nicht so angesagt.


    MfG E.Z.


    Übrigens : Auch ich hatte die Erlaubnis des Interpreten und des Plattenherstellers ( in diesem Fall ein und dieselbe Person ) für ein oder zwei Stücke, die ich unterlegt habe. Es hat nichts genutzt.