3 Filmchen . . .

  • Hallo zusammen,


    jau - die Ausführungen von E.Z. sind völlig korrekt. Auch ich hatte die Zustimmung des Künstlers auf Veröffentlichung.....aber das sind eben zwei unterschiedliche Parr Schuhe. Die GEMA hält trotzdem die Hand auf; und das nicht zu knapp


    All the best


    Tomi

  • Wie sagte einmal ein Kollege :

    Die GEMA nutzt kraft Gesetz die herrschende Rechtsprechung, befindet sich selbst aber in jeder Beziehung unerreich- ( und blang- ) bar ausserhalb dieser.
    Das das Ganze ein zweischneidiges Schwert ist, wird einem allerdings recht schnell klar, wenn man selbst etwas verfasst hat.
    Was mich am Meisten stört ist die mangelnde Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der transfereierten Einnahmen und den daraus entnommenen Verwaltungsanteilen. Bei einem derart grossen Anteil an Mitarbeitern sollte nicht allzu viel für die Künstler übrig bleiben. Das sieht man ja auch daran, dass letztere immer häufiger die wahrung ihrer Interessen selbst in die Hand nehmen und die GEMA nur noch als Dogge vor dem Tor stehen lassen, resp. quasi als Trüffelschwein vor sich hertreiben.


    E.Z.

  • ok und vielen dank.
    da ich mit den leuten von warner sowieso einen vertrag abschliessen muß, werde ich den punkt mit der gema erwähnen.


    meine beste erfahrung, ist sowieso, ich suche mir bands die unbekannt sind, pusche diese durch meine filme und bekomme von denen die musi.


    vielen dank für die hilfreichen antworten.
    gruß sören