DVRaptor - analoge Wiedergabe aus Premiere 6.5

  • Hallo,
    ich habe eine DVRaptor aus Übersee ersteigert. Damit möchte ich gerne aus Premiere 6.5 die Vorschau auf meinen Fernseher ausgeben (so wie die DV-Vorschau über den D/A-Wandler der Cam).


    Also, die neuesten Treiber von canopus.de heruntergeladen (v 2.01) und mit PAL-Unterstützung installiert -> im Gerätemanager ist sie nun korrekt unter "Audio- Video- Gamecontroller" eingetragen.
    Nun noch die Unterstützung für Premiere installiert.
    In Premiere selber kann ich nun auch die DVRaptor zum Aufnehmen und zur Wiedergabe konfigurieren. Bei allen noch nicht gerenderten Szenen erscheint im Vorschaufenster nun ein schönes Canopus-Logo, und das gerenderte Video sieht im Vorschaufenster recht unscharf aus und läuft nicht flüssig sondern stockend.


    Theoretisch müsste doch jetzt mein Vorschaufenster auch groß auf dem TV angezeigt werden, oder?! Das tut es aber nicht :(


    Ich benutze ein VIA KT133A (nicht auf der Canopus Negativliste), Athlon 1200, 512MB RAM, Elsa Erazor III, Win2000/SP3, DirectX9.



    Kann sich jemand vorstellen was ich falsch mache?


    :help:

  • Hi Muskel


    Warnung von Canopus


    Herr Kexel warnt dich vor solchen Dingen....


    [SIZE=3]DAS sollst du nicht TUN [/SIZE]


    nicht in Deutschland gekauft.... ich weis ist ein Witz aber so sind sie ...


    GünterN :shake:

  • > Theoretisch müsste doch jetzt mein Vorschaufenster auch groß auf dem TV angezeigt werden, oder?!


    Ja, wenn durch die Kamera geschliffen, wo sonst soll das Signal herkommen?


    > Ich benutze ein VIA KT133A


    ging bei mir erst nach der Installation der 4in1 Treiber.



    Glückauf aus Essen
    hannes

  • >> Theoretisch müsste doch jetzt mein Vorschaufenster auch groß auf dem TV angezeigt werden, oder?!


    >Ja, wenn durch die Kamera geschliffen, wo sonst soll das Signal herkommen?


    Die Karte hat doch einen analogen Ausgang, das Signal des Premiere Vorschaufensters müsste doch dort anliegen?! Wozu würde es denn sonst überhaupt den analogen Ausgang geben?



    >> Ich benutze ein VIA KT133A


    > ging bei mir erst nach der Installation der 4in1 Treiber.


    Die werde ich auch mal installieren!

  • Hi muskelprotz


    Die Karte hat doch einen analogen Ausgang, das Signal des Premiere Vorschaufensters müsste doch dort anliegen?! Wozu würde es denn sonst überhaupt den analogen Ausgang geben?


    Die DV Raptor hatte noch nie einen analogen Videoausgang. Was du für einen solchen hälst, ist der durchgeschleifte analoge Videoeingang.


    Das durchgeschliffene Signal kann man von dort aus auf andere Geräte geben, wenn man unbedingt will. Ich mache das nicht.


    Mit der Treiber-Version solltest Du auch genauer nachsehen. V2.01 ist es wahrscheinlich nicht. Aktuell sind die 2.11 Treiber mit Hardware-Overlay oder die 2.12 Treiber nur mit Software-Overlay.


    @ GünterN


    nicht in Deutschland gekauft.... ich weiss ist ein Witz aber so sind sie ...


    Jemand schlachtet alte Rechner aus oder hat ein Lager mit Konkursmasse aufgekauft und verhöckert dann massenweise auf EBay.


    Würdest Du für den, der mit dem Verkauf defekter und unvollständiger Karten dein Produkt übel dastehen lässt, Garantiereparaturen machen?


    Ich kann verstehen, dass Canopus das nicht macht und eine Warnung herausgibt.


    Gruss
    Stefan

  • Hi Stefan,


    Zitat

    Original von Stefan
    Die DV Raptor hatte noch nie einen analogen Videoausgang. Was du für einen solchen hälst, ist der durchgeschleifte analoge Videoeingang.


    Guter Hinweis, nun ist mir klar warum das nicht geht *ähem*. Ist also mein eigener Fehler dass ich eine nicht vorhandene Funktionalität erwartet habe.
    Da hab ich wohl gepennt.. :schnarch:

  • @all:


    Zitat

    Würdest Du für den, der mit dem Verkauf defekter und unvollständiger Karten dein Produkt übel dastehen lässt, Garantiereparaturen machen?


    Da macht es sich die Firma Canopus wohl etwas zu einfach! Canopus ist Canopus, egal ob aus einer Konkursmasse oder direkt von der Müllhalde! Die Herstellergarantie ist an das Produkt gebunden, egal wo es herkommt. Wenn auf das Produkt dreißig Jahre Herstellergarantie versprochen werden dann müssen die auch eingehalten werden! Sonst redet sich demnächst Canopus noch raus wenn mir jemand eine Canopus Karte schenkt: "Ja, wer weiß wo die her ist! Da verschenkt einer defekte oder unvollständige Karten! Würden Sie dafür Garantie übernehmen!"


    Da muß der Herr Kexel wohl oder übel, wenn die Karte noch mit einer Herstellergarantie behaftet ist, die Versprechungen seiner Firma einlösen! Bei Video7 hat man mir auch nach zwei Jahren, ohne Murren, meinen 22-Zöller vor Ort kostenlos ausgetauscht, vollkommen unabhängig vom Verkäufer und ohne Nachweis irgend einer Rechnung. Was zählte, war nur das Typenschild auf dem Monitor!


    Also, Verbraucher! Stellt Euch auf die Hinterfüße! Laßt Euch durch solch ein Ablenkungsmanöver keinen Sand in die Augen streuen und schließt Euch mit Eurer Rechtsschutzversicherung kurz! Wenn ich Versprechungen nicht halten kann, dann darf ich vorher das Maul nicht so weit aufreißen!


    Viele Grüße
    Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Peter


    ich (*) sehe das auch etwas anders. Ich muss zugeben, dass ich mir die Garantie bei meiner DV Raptor nie angekuckt habe, deshalb wird es jetzt theoretisch...


    Ich behaupte, dass eine Garantie nicht für alle Karten gelten muss und nicht in allen Fällen von XYZ DE eingelöst werden muss.


    Wenn ein defektes Produkt verkauft wird, hat bei uns EU-lern zunächst einmal der Verkäufer die gesetzlichen Pflicht einer Gewährleistung. Deshalb verstehe ich die Aufforderung von XYZ DE, sich zuerst an den Verkäufer zu wenden.


    Angenommen XYZ gibt darüber hinaus eine freiwillige Garantie auf... ja auf was?


    Ich meine auf irgendwann "ordentlich" ver-/gekaufte Karten. Karten bei denen ein ggf. auszufüllender, zu registrierender ... Garantievertrag oder Garantiekarte beiliegt, in der die Bedingungen drin stehen.


    Die fraglichen Karten scheinen ja aus einem OEM Deal mit Firma ABC stammen. Ist es da nicht möglich, dass Firma ABC ihrerseits eine Garantie auf das Bundle gibt und die Karte solo in dem Sinn nicht existiert?


    Würden die Karten aus einer Recycling-Aktion oder von der Müllkippe stammen, ist meiner Meinung nach auch nicht der Originalhersteller sondern der Recycler KLM der "Hersteller". Die normale Verwendung war abgelaufen, jetzt geht es neu los. Spart KLM sich den Aufwand sprich Kosten einer "Endkontrolle", muss er halt die Rückläufer ersetzen. Das kann ihm doch XYZ nicht bezahlen.


    OK angenommen es wäre trotzdem ein Garantiefall. Wer muss jetzt konkret die Garantie leisten?


    Du kaufst die Karte in DE, US, CAN oder AUS über die ordentliche Vertriebsschiene, dann geht es über den Generalvertrieb von XYZ in DE, US, CAN oder AUS an die Fabrik zurück. Aber es kann doch nicht DE für aus CAN nach DE vertriebene Produkte sein.


    So ein Generalvertrieb verdient was an den über ihn laufenden Produkte und hat dafür das Risiko, bei Garantieleistungen nochmal was vom Gewinn ausgeben zu müssen. Irgendwer in CAN verkauft nur und XYZ DE leistet nur Garantie. Prima Trick, klar, wieso die Karten aus CAN so billig sind.


    Und deshalb verstehe ich die Aufforderung doppelt, sich zuerst an den Verkäufer zu wenden. Soll er die Garantie über seine Vertriebsschiene einlösen.


    Aber Karte ist doch Karte, wie will man das prüfen? Ganz einfach: Über die Seriennummer. Und so hat Video7 es bei deinem Monitor wahrscheinlich auch gemacht, als sie aufs Typenschild gekuckt haben.



    Gruss
    Stefan


    (*) nicht mit Canopus verwandt oder verschwägert oder sonstwie verbandelt

  • Hallo, Stefan!


    Schön für Canopus, was Du da erzählst aber - mit Verlaub - blühender Unsinn. Der Endverkäufer ist im Falle einer Werksgarantie nur der Ansprechpartner für den Kunden um ihm, dem Kunden, das Leben zu erleichtern. Er ist also nur der Frontend, denn reparieren kann er nichts. Die Garantie muß der Produzent leisten, so oder so! Sie wird ja auch über den Verkäufer nur eingefordert, nicht geleistet.


    Da ist es auch egal ob die Karte für Honululu, Berlin oder Peking produziert wurde. Die Karte wurde produziert, und zwar von Canopus - das ist der Punkt! Es kann mir auch egal sein wie und auf welchem Weg das Produkt seinen Weg zu mir gefunden hat. Das geht den Hersteller überhaupt nichts an! Wir haben keine Planwirtschaft!!


    Wenn ein Hersteller das nicht leisten will, dann darf er nicht mehr versprechen als er halten kann. Ich (*) als Endkunde bin auf jeden Fall nicht zuständig für die Wehwehchen des Herstellers - soll er doch die halbseidenen Vertriebswege nicht beliefern! Den gleichen Trick mit der Garantieverweigerung haben die Autohersteller auch schon mal probiert und haben sich am europäischen Gerichtshof blutige Nasen geholt!


    Wenn ich mir eine Canopus mit 6 Jahren Garantie beim Händler um die Ecke kaufe und dieser geht pleite, dann haftet der Hersteller - Punktum! Ich als Endkunde bin überhaupt nicht in der Lage irgendwelche Vertriebswege nachzuvollziehen! Und brauche es auch nicht, solange es noch ein paar normal denkende, verbraucherfreundliche Richter gibt!


    Wer Garantien nicht leisten will, darf sie nicht versprechen - oder er darf nichts mehr produzieren!


    Viele radikale Grüße
    vom Peter


    (*) auch nicht mit Canopus verwandt oder verschwägert oder sonstwie verbandelt

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Peter,


    Deine radikalen Grüsse nehme ich gerne auf. Man kann sich ruhig einmal etwas "zoffen", und solange sich keiner beschwert, dass ich im Forum zuviel Platz verbrauche ;)


    Ich meine, Du solltest Dich dann auch an den Hersteller wenden. Selbst bei Deiner Argumentation halte ich in diesem Fall die deutsche Canopus GmbH (*) für den falschen Kontakt. Ich halte die für - sehr vereinfacht ausgedrückt - für einen anderen Verkäufer. Wegen mir auch noch Grosshandel oder Importeur.


    Beim Importieren kann es eventuell weitere Pflichten geben, aber auch nur für die importierten, einzelnen Produkte (dann ggf. über Seriennummer nachvollziehbar). Konformität mit EU Normen z.B. CE Zeichen wäre so ein Punkt.


    Du schreibst selbst, dass der Verkäufer die Garantieleistung beim Produzenten einfordert bzw. durchreicht. Genau das sollen die betroffenen Käufer machen: Ihre Ansprüche nicht bei Canopus GmbH stellen, sondern beim Verkäufer (und der kann auf den Hersteller zurückgreifen, so er denn kann).


    Der Absatz mit der Planwirtschaft ist daneben. Wenn Du ein z.B. OEM Produkt hast, bei dem kein Garantievertrag mit Canopus dabei ist, schaust Du in die Röhre. Auch wenn das gleiche Produkt millionenfach mit Garantievertrag verkauft wird.


    Zu den blutigen Nasen unten ein Text von www.geizkragen.de (**).


    Der Verkäufer kommt in unserem Fall nicht aus der EU sondern aus Kanada. Den Satz "wichtige Voraussetzung..." kannst Du selbst auf gefundene, rezyklierte, vom-Wagen-gefallene, OEM, Bulkware... Karten anwenden.


    Gruss
    Stefan


    (*)
    Die Canopus GMBH (Niederlassung) wurde am 1. Oktober 2000 eröffnet und hat ihren Firmensitz in Ruppach-Goldhausen (Deutschland). Die Canopus GmbH ist hauptsächlich für die Öffentlichkeitsarbeit, die Betreuung der Kunden und für die Erschließung neuer Märkte zuständig. Geschäftsführer der Canopus GmbH sind Hiro Yamada und Stephan H. Kexel. Die Canopus GmbH betreut Mittel- und Osteuropa, die GUS-Staaten, den Nahen und Mittleren Osten.


    (**)
    Hat man auf EU-Autos in Deutschland eine Garantie?
    Glaubt nicht an das Märchen von fehlender Garantie Eures EU-Untersatzes. Bereits seit einigen Jahren sind die Garantiebedingungen europaweit identisch. Die Folge: Im Falle eine Reklamation oder Serviceleistung könnt Ihr ganz frech bei jeder deutschen Vertragswerkstatt vorfahren. Durch EU-Normen sind nämlich alle Vertragswerkstätten eines Herstellers dazu verpflichtet, auch Garantieleistungen an Fahrzeugen zu erbringen, die im EU-Ausland gekauft wurden. Wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf Garantieleistungen ist hierbei der Besitz des korrekt ausgefüllten Serviceheftes mit Fahrzeugnummer, Übergabedatum, Händlerstempel und Unterschrift des ausländischen Vertragshändlers, welches Euch der Importeur gemeinsam mit dem Wagen übergeben muss.

  • Hallo, Stefan!


    Alles nett, was Du da erzählst. Alles läuft aber im Endenffekt auf eine Riesen-Kundenver..schung hinaus.


    Nein, nein, und nochmals nein! Dem Kunden ist nicht zuzumuten die billigen Steuerspar- und Geldwäsche-Tricks der Konzerne zu durchblicken! Canopus ist Canopus - und der Nächste, den ich von der Bande in die Finger bekomme, ist mir gerade recht!


    Wenn der Händler nicht mehr greifbar, weil pleite ist, werde ich meine Ansprüche beim Nächsten aus dem ganzen Konglomerat einklagen. Ergo werde ich meinen Rechtsanwalt samt Rechtsschutzversicherung auf Canopus Deutschland hetzen - basta! Von wem der Herr Canopus-Deutschland im Konzern seine Kohle wiederbekommt ist mir sch..ßegal! Hauptsache, Canopus löst seine Garantiepflichten ein!


    Ganz abgesehen von der rechtlichen Lage würde solch ein Verhalten ein unrühmliches Licht auf die Kundenfreundlichkeit werfen! Ich kaufe einen Mercedes, bekomme Garantieleistungen wie bei Rolls Royce versprochen, wenn aber wirklich was passiert, bin ich schlechter dran als mit einem Trabbi!


    In den meisten bisherigen Fällen war das sich Drücken vor Garantieleistungen, das Verscherbeln der Lagerbestände über graue Kanäle der Anfang vom Ende. Hoffen wir, daß bei Canopus nicht der gleiche Grund für diese "Sparmaßnahmen" um geht!


    Viele Grüße
    Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Peter


    ich denke, unsere beide Meinungen sind inzwischen klar geworden. Ich führe das Thema aber nicht öffentlich weiter.


    Viele Grüsse
    Stefan

  • Ganz abgesehen von der Gewährleistungs-Diskussion (ich bin zwischen beiden Meinungen hin- und hergerissen..) habe ich inzwischen eingesehen, dass die Analog-out-Vorschaufunktion grundsätzlich nicht auf der DVRaptor vorhanden ist. Ich habe mich also einfach zu schlecht im vornherein informiert..


    Aber die Karte selbst ist funktionstüchtig. Ich kann über Firewire capturen und die Vorschau (über den Umweg Camcorder) wiedergeben. Und ich kann ein analoges Videosignal bis zur halben PAL-Auflösung (wie angegeben) capturen. Die analoge "Durchschleif-Funktion" habe ich nun nicht getestet, aber ich weiß auch nicht wozu diese überhaupt gut sein soll.


    Fazit: Die DVRaptor, per ebay aus Kanada ersteigert, ist in meinem Fall nicht defekt.

  • muskelprotz:


    Da muß ich mich jetzt noch einmal vergewissern:


    Zitat

    Und ich kann ein analoges Videosignal bis zur halben PAL-Auflösung (wie angegeben) capturen.


    Willst Du damit sagen daß man mit der Raptor analog nicht in voller PAL-Auflösung (768*576 oder 720*576) und beliebigem Codec (z. B. DV) capturen kann?


    Fragt Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Garantie nicht Gewährleistung, ist ein kleiner aber feiner Unterschied!


    Und ich kann ein analoges Videosignal bis zur halben PAL-Auflösung (wie angegeben) capturen.


    Mit VirtualDub statt dem Canopus Aufnahmeprogramm und einer CPU mit entsprechend Power fürs Komprimieren geht es sogar bis zur vollen PAL-Auflösung.


    Die analoge "Durchschleif-Funktion" habe ich nun nicht getestet, aber ich weiß auch nicht wozu diese überhaupt gut sein soll.


    Sie gibt Dir mehr Optionen wie Du weitere Geräte anschliessen kannst, z. B. kannst dort so einen Fernseher oder einen Videorekorder dranhängen, wenn diese einen S-Video-Eingang haben.


    Ich habe allerdings den Videorekorder in die Leitung Kamera - PC eingeschleift, weil ich gelegentlich Aufnahmen vom Videorekorder wie oben digitalisiere.


    Gruss
    Stefan

  • Stefan:


    Zitat

    Mit VirtualDub statt dem Canopus Aufnahmeprogramm und einer CPU mit entsprechend Power fürs Komprimieren geht es sogar bis zur vollen PAL-Auflösung.


    Freut mich zu hören, daß die Raptor wenigstens (mit Einschränkungen) die Leistung einer OHCI-Karte und einer TV-Karte mit BT-878 bringt. Freut mich weniger zu hören, daß man dazu auf VirtualDub ausweichen muß. Wenn ich den analogen Ausgang nicht mal für den Kontrollmonitor nutzen kann dann frage ich mich doch langsam:


    Für was, um alles in der Welt, sollte man sich heute noch so eine Karte kaufen?


    Jetzt wird mir auch so langsam klar weshalb die Dinger in Kanada Containerweise verscherbelt werden:


    Als Elektronik-Schrott wäre die Entsorgung zu teuer !!


    Viele lästernde Grüße
    vom Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Peter


    Für was, um alles in der Welt, sollte man sich heute noch so eine Karte kaufen?


    Gute Frage.


    Canopus hat das eigentlich schon beantwortet, indem die DV Raptor aus dem Verkaufsprogramm rausgenommen wurde und sie durch andere, leistungsfähigere Produkte ersetzt hat. Viele Umsteiger haben zur analogfähigen DV Storm aufgerüstet bzw. einige benutzen die DV Raptor RT und haben zusätzlich einen AD-Wandler im Einsatz. Ich kenne auch eine handvoll, die auf OHCI-Karten umgeschwenkt sind.


    "Historisch" war die DV Raptor eine der ersten DV Karten, mit denen ein JustEdit möglich war (und heute noch ist). Man sollte im Auge behalten zu welcher Zeit die Karte auf den Markt gekommen ist. OHCI? Gab es nicht. Windows mit eingebauter DV Unterstützung? Gab es nicht. GHz CPUs? Gab es nicht. NLE-Programme mit Software-Overlay? Gab es nicht. DV Codecs? Gab es, gruselige!


    Umgekehrt zieht diese Historie aber auch einen Rattenschwanz an Begrenzungen hinterher. Eine davon ist z. B. die proprietäre Ansteuerung. Eine OHCI Karte kannst Du mit vielen NLE Programmen und ausserhalb vom Videoschnitt z. B. mit Firewire-Netzwerken oder -Festplatten nutzen. Eine DV Raptor mag RaptorEdit und AP, kommt mit MSP zurecht und das war's im Prinzip.


    Würde ich mir heute eine DV Raptor kaufen?


    Vielleicht, weil ich hauptsächlich DV Material schneide und das wenige analoge Material über meine Analog-In Kamera digitalisiere, AP benutze, Wert auf problemloses Ein- und Ausspielen lege, einen schnellen, guten Codec fürs Renderen möchte und last-but-not-least wenn ich die Karte für einen genehmen Preis aus einem seriösen Verkäufer bekommen kann.


    Würde ich mir heute eine OHCI/TV-Karten Kombination kaufen?


    Vielleicht aus Neugier und Basteltrieb, nicht um ein Videoprojekt am Tag X abzuliefern. Dafür bin ich inzwischen zu verwöhnt vom "JustEdit" ;)


    Gruss
    Stefan

  • Stefan:


    Du bist ganz sicher daß Du nicht von Canopus gesponsort wirst oder auf deren Gehaltsliste stehst ??


    Zitat

    ....einige benutzen die DV Raptor RT und haben zusätzlich einen AD-Wandler im Einsatz....


    Dann muß es wohl Liebe sein, denn echte Liebe verzeiht bekanntlich alles (außer fremd gehen)! :herz:


    Viele skeptische Grüße
    vom Peter

    Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Sehr geehrte Forumteilnehmer,


    ich würde mich gerne in diesem Thread beteiligen da zum einen mein Name hier fällt und zum anderen Canopus zu unrecht hier an den Pranger gestellt wird.


    1.) Zur Diskussion über Garantieleistungen
    Canopus ist einer der wenigen Hersteller die über die gesetzliche Garantie hinaus
    ein weiteres Jahr Gewährleistung bietet. D.h. Canopus bietet auf alle Produkte 3 Jahre Garantie.


    Hier wird aber, rechtlich gesehen, nicht von einem Canopus Produkt gesprochen.
    Hier wird eigentlich von einem Avid/IBM Produkt geredet. Zum einen gibt es einen Vertrag zwischen Canopus und Avid/IBM der die Garantie regelt. Zum anderen sind im „normalen“ Verkauf diese Produkte eindeutig als AVID/IBM Produkte gekennzeichnet. Die Produkte haben auch eine Avid Seriennummer und keine Canopus Seriennummer. Rechtlich gesehen sind diese Produkte also keine Canopus Produkte. Man muss dies eher so sehen das Canopus dieses Produkt für Avid/IBM hergestellt hat.
    Ich hoffe das damit die Diskussion darüber erledigt ist. Bei dieser Sache gibt es 2 Übeltäter. Zum einen Avid/IBM die eigentlich diese Produkte so nicht weitergeben durften. Zum einen der Kanadier der behauptet das diese Produkte Canopus DVRaptoren sind. Was rechtlich nicht stimmt. Canopus ist hier nicht der Buhmann sondern wird hier durch solche haltlosen Diskussionen zum Buhmann gemacht.


    2.) Diskussion DVRaptor
    DVRaptor, wie der Name schon sagt, ist eine DV Karte die DV Auflösung verarbeiten kann.
    Wir auch schon hier erwähnt ist der DVRaptor ein sehr altes Produkt.
    Als der DVRaptor auf den Markt kam war normalerweise folgende Situation:
    OHCI als Videobearbeitung war fackto nicht nutzbar. Man konnte höchstens 30 Sek. Video am Stück bearbeiten ohne auf Probleme zu stoßen. Des weiteren war der PC zur dieser Zeit für Video Editing sehr schwach auf der Brust.
    Mit dem DVRaptor konnte man günstig, im Gegensatz zu einem DVRex oder gar einem DVMaster, wirklich professionell und problemlos Video produzieren. Auch wenn es sein musste mal 2h am Stück. Die Overlay Loop Funktion mit analogem Ausgang war zu diesem Zeitpunkt bahnbrechend und hat den PC während der Videobearbeitung enorm entlastet.


    Heute, OHCI hat sich gemausert. Man kann nun auch mit OHCI auf renderbasis Video schneiden. Firmen die auch noch den OHCI Standart in Ihren Editing-Programmen verfeinern und verbessern (siehe Avid Express) können sogar professionell auf OHCI Basis Lösungen anbieten. Der DVRaptor kann nun seine Vorteile nicht mehr so ausspielen ist aber dennoch beliebt.


    Ein Vergleich des DVRaptor mit dem heute aktuellen Standard ist nicht nur unfähr sondern auch eher negative Stimmungsmache.


    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel

    2 Mal editiert, zuletzt von Stephan Kexel ()