Welche gema-freie Musik?

  • So ist es - auch der Dirigent und das Orchester melden Rechte an der Interpretation des Stückes an, die ebenfalls über die GEMA geschützt sein können.

  • Hallöchen


    pittie
    Ja, das ist OK. Ich bin für jede Werbung dankbar.


    CLM
    Wie Avalon richtig sagt, sind auch diese Neu-Interpretationen oder -Aufnahmen geschützt. Soviel ich weiss, ist das zwar nicht mehr URHEBER- sondern sonst ein Recht. GEMA- oder sonstwie-pflichtig auf jeden Fall. Es sei denn, Du hättest, eine Originalaufnahme von Beethoven, die wäre wahrscheinlich nicht mehr geschützt ;)


    Gruss, Paddy

  • Wenn Du aber zB. mit Synthesizer und eigenen Instrumentalaufnahmen die Sache aufbereitest und Herrn Beethoven so Ehre angedeihen läßt, dann sollte die Sache doch GEMA-los einzustufen sein?


    Der-Sache-auf-den-Grund-gehen-wollende Grüße

  • Hi Alex


    Genau das ging mir bei meinem Posting auch durch den Kopf. Das gälte natürlich nur, wenn der Urheber schon mind. 70 Jahre tot ist. Im Fall von Beethoven dürfte das hinhauen.


    Hm, ich schreib' mir das in meinen Fragekatalog. Hab' noch einiges, zu dem ich von GEMA / SUISA / AKM etc. ein Statement wünsche.


    Gruss, Paddy

  • :headbanger: Halloooooooo, ich glaub ich kann auch mal etwas beitragen: Letztes Jahr habe ich für ein Referat in meinem FilmClub alles über die GEMA zusammengetragen was nur zu finden war
    Allerdings weiß ich nicht, wie das mit ´nem Link o.ä. geht, deshalb hier ein Auszug.
    ..."Will ich meinen Film mit Musik nachvertonen und öffentlich vorführen, so muss ich aus rechtlicher Sicht vorher unbedingt abklären:
    Wer hat das Recht an der Musik? Meist sind es Musikverlag, dieses ist auf dem Tonträger vermerkt.
    Diese Frage betrifft gemafreie wie gemapflichtige Musik!!! Auf jeden Fall müssen die Vorführrechte käuflich erworben werden, entweder
    a) bei gemafreier Musik bei den Produzenten oder
    b) b) bei gemapflichtiger Musik bei der GEMA.
    Die GEMA ist die deutsche „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ und verwaltet die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
    Sie ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins.


    Eine andere Möglichkeit wäre, um hier Kosten zu sparen, nur die eigene und persönliche Musik- und Tongestaltung per Instrument – wer es kann – oder mit Hilfe eines PC-Programm vorzunehmen. Wobei keine erkennbare Ähnlichkeit zu bereits vorhandenen gemapflichtigen Stücken erkennbar sein darf (Prozesse!).


    Zu a) gemafreier Musik:
    Der Kauf der CDs – einzeln oder als Pack – beinhaltet eine sogen. „Freigabe“
    Diese Anbieter unterscheiden bei Vertragsabschluss zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Nutzung. Für Filmamateure wird wohl hauptsächlich letzteres in Frage kommen.


    Wichtig ist für den Benutzer zu wissen, dass unter „nichtgewerblich“ auch folgende Beispiele fallen:


    - Öffentliche Aufführungen ohne das primäre Ziel, Gewinn zu erwirtschaften....Eine Hobby-Finanzierung ist aber erlaubt!
    - Aufführungen in Altersheimen, Clubs, etc-
    - Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch – bis zu 30 Stück!!
    - Alle Projekte mit anderen Filmern (Gruppenarbeiten usw.), wenn der Kunde selbst daran beteiligt ist! Also auch Gemeinschaftsprojekte unseres Vereines!



    Zu b) GEMApflichtige Musik:


    - Sobald Sie in irgendeiner Form -ob von CD oder selbst vorgetragen- urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich nutzen wollen, sind Sie verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden, d.h. einen Lizenzvertrag abzuschließen und eine entsprechende Lizenzgebühr zu entrichten.
    - Die Arbeit der GEMA unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justizsenator und die Mitgliederversammlung der GEMA.
    - Die Hauptaufgaben der GEMA bestehen darin, einem Verein zu helfen, die Musiknutzungsrechte zu erwerben und die dafür gezahlten Lizenzgebühren an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiterzuleiten.


    - Vorteile durch einen Lizenzabschluss:
    o Zugriff auf das gesamte musikalische Weltrepertoire.
    o Kein Verwaltungsaufwand mit den Inhabern der Nutzungsrechte in aller Welt.
    o Der Nutzern kann die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen und die ausgewiesene Mwst. im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen.


    - Es gibt verschiedene Gebühren-Tarife, die auf die Art der Aufführung zugeschnitten sind, z.B.
    - Aufführungen (Live-Musik)
    - Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern
    - „ „ Funksendungen
    - Filmvorführungen
    - Vervielfältigungen auf Bildtonträgern etc. sowie deren
    - Vermietung etc.


    Die Erfahrungen zeigen, dass die GEMA überall Personen zu Kontrollzwecken einsetzt. Meist sind es Personen aus dem öffentlichen Leben innerhalb der eigenen Stadt. Das dann fällige Bußgeld ist wesentlich höher als die bei nicht Anmeldung erhoffte Einsparung. Aus meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Beispiele (Schulaufführungen etc.).


    Über Zeitungsmeldungen u.ä. gelangen Informationen über die Vereinsveranstaltungen an die GEMA. Die hat auch die Möglichkeit, nachträglich zu überprüfen.


    Entscheidend für eine Anmeldepflicht und damit einer Zahlungspflicht ist die Tatsache, dass eine wie auch immer praktizierte Musikwiedergabe öffentlich vorgenommen wird.


    Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird im Urheberrechtsgesetz folgendermaßen definiert:
    „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind“.
    Die Berechnung der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptzweck, wie Raum/Ort, Eintrittsgeld, Dauer und Zeitraum spielen auch eine Rolle."


    Liebe Leute, ich weiß, die Länge dieses Artikels ist eine Zumutung, aber ... siehe oben!


    Hoffe, dass ich mich mal ein wenig damit für Euer Mutmachen mich revanchieren konnte - aber wahrscheinlich sind das kaum Neuigkeiten für Euch, oder?
    :herz: Gruß
    Petra

  • Die Urheberrechte erlöschen 7O Jahre nach dem Tod.
    Danach können andere Rechte eintreten.


    Wer z. B. ein Stück von Beethoven selbst bearbeitet und einspielt, hat damit eine eigene Interpretation geschaffen und daran dann auch die Rechte.


    Wer eine Aufnahme von Beethoven eines anderen Orchesters benutzt, verletzt die Rechte des Orchesters.


    Wer ein Stück von Beethoven mit geliehenen oder gekauften Noten dieses Stücks benutzt, kann damit die Rechte des Notenverlages verletzen, wenn nicht der Kaufvertrag die Nutzung zulässt.


    Wer sich jedoch die Noten des Stücks mit einem Notenprogramm selbst erstellt, evtl. noch ändert, ist Schöpfer einer eigenen Interpretation. Diese muss er natürlich auch selbst einspielen oder von einem Orchester unter dessen Verzicht auf eigene Rechte einspielen lassen, wenn er auf Nummer sicher gehen will.


    Und immer daran denken: die GEMA-Gangster lauern überall!


    Gruß
    KDS

  • KD Schmidt


    Aber die Noten von Beethoven dürften doch heute nicht mehr unter das Urheberrecht fallen und müssten demnach frei zugänglich sein, oder? Oder muss man dafür etwa auch zahlen?


    Also eins is klar: Ich muss selber ein Orchester beauftragen und leiten... :feixen: Mmmh.. glaub, die Rechte wären billiger! ;)



    gruss
    CLM

  • Hallooooo, denkt denn keiner von Euch an die bösen bösen ERBEN?
    :huahua:
    böse Grüße von Petra

  • Hallo pittie!
    Zunächst mal danke für die Ausführungen. Link findest Du beim Antwort erstellen hinter dem Icon mit Weltkugel+2 Kettengliedern, öffnet sich ein Fensterl, wo Du zunächst einen Texthinweis und nach dem ersten "OK" die URL eingeben kannst.
    Die bösen Erben dürften im Falle Beethoven auch nicht mehr allzu frisch sein. Ansonsten, wie wir schon anderswo geschrieben haben, wenns wenigstens die richtigen bekämen, wärs ja gut, aber.....
    Lieben Gruß

  • ÁlexB Richtig so? Wenn ja, DANKE! Macht richtig Spaß!!!!
    Bis morgen oder so, gut´s nächtle
    Petra

    • Offizieller Beitrag

    Hi Petra


    Vielen Dank für Deine Auführungen, so genau wurde ich noch nie informiert. :wink:
    Ich nehme stark an, dass das im Grossen Ganzen auch für die Schweizer SUISA gilt.


    Dein Link AlexB führt allerdings ins Leere, aber prinzipiell ist's wohl richtig.


    Auch Dir eine gute Nacht.


    Mit freundlichen Grüssen
    Edi

  • pittie: Ich bin Dir sehr dankbar, daß Dein Link ins Leere führt, für den Weg auf meine 2.Homepage muß man sich das bißchen Arbeit für die Registrierung hier schon antun. Wenn man sich nicht für Vegas interessiert, kann man sich die auch sparen. Du siehst aber, daß der Umgang mit dem PC so schlimm nicht ist. Und die Bedienoberfläche dieser Forumssoftware ist recht userfreundlich.
    Lieben Gruß und auch gute Nacht

  • Zitat

    Original von WiroWer neben "Musik-Teppichen" von CD auch mal kurze Musikstücke im 10- bis 60-Sekundenbereich benötigt, wird allerdings auf spezielle Musik-Programme wie SmartSound zurückgreifen müssen, die auf kurze Opener, Intros, Endings usw. spezialisiert sind.


    Ist zwar schon was älter der Thread, ich klink mich aber trotzdem mal ein. Für die von Wiro angesprochenen Zwecke (s.o.) kann ich sehr die CD "99 Sharp Cuts" von http://www.selectedsound.de/ empfehlen (Seite 20 im Main Katalog). Wie der Name sagt, sind das knapp 100 sehr kurze Titel verschiedenster Stilrichtungen. Sowas kann man immer mal gebrauchen.


    Ich habe einige CDs aus dem Programm der o.g. Firma und bin damit sehr zufrieden. Die Titel sind zwar nicht GEMA-frei, kommen qualitativ m.E. aber an die Produktionen von Highland heran. Dafür sind sie deutlich billiger; im Gegensatz zu Highland nur rund 15-20 Teuro. Wer also nicht auf GEMA-freie Musik angewiesen ist, sollte sich mal bei selectedsound umsehen.

  • Aber Tom,
    Du wirst doch nicht plötzlich von kleinen OTs verwirrt werden, wo das doch unsere Hauptbeschäftigung ist. :bgdev:

  • @ CLM

    Zitat

    Aber die Noten von Beethoven dürften doch heute nicht mehr unter das Urheberrecht fallen und müssten demnach frei zugänglich sein, oder? Oder muss man dafür etwa auch zahlen?


    Die Noten sind frei. Wenn du sie aber von Verlagen (Schott o.ä.) benutzt, wollen die wieder Geld sehen und haben eigene Rechte. Die Musikverlage sind eine gar mächtige Truppe!


    Wenn du die (Original-)Noten jedoch selbst notierst (aufschreiben oder mit einem entsprechenden Programm aufzeichnen), gibt es keine Probleme.


    Orchester sind, wie Sänger, Solisten, Rockmusiker o. ä., Künstler, die für ihre DARBIETUNG / INTERPRETATION entlohnt werden wollen, weil sie ja nun dem Stück (egal ob Beethoven oder McCartney) eine eigene künstlerische Note geben.


    Na, und von den schrappigen Erben war ja schon die Rede.


    Gruß
    KDS

  • Das verdient wieder genaues Hinterfragen:
    Wenn ich Noten kaufe, (sinnvollerweise jetzt mal Beethoven, weil da haben wir den Rest schon geklärt) darf ich doch wohl nach ihnen spielen, ohne wieder wem was zahlen zu müssen? (Wozu kauf ich sie sonst?). Ob ich jetzt danach spiele oder sie zB. in MIDI oder sonstwie codiere, müßte doch gleich sein, oder nicht?
    Das ganze scheint mir ein übertrieben durchtriebener Nepp zu sein. :bgdev:

    Einmal editiert, zuletzt von AlexB ()

  • Was ich dabei vor allem nicht verstehe: Irgendwie sind die Noten doch wohl bekannt, also der Firma, die sie abdruckt. Die haben die doch auch irgendwoher, oder nicht?


    Oder muss ich dann ein so genaues Gehör haben, dass ich das allein rauskriege? ;)


    Nee, das is ne Wirtschaft hier.... :D

  • Hallo Alex,


    ich bin kein Jurist und kann daher nur nach bestem Wissen und Gewissen antworten, d.h., ich kann mit meinen Antworten auch falsch liegen.


    Wenn du Noten kaufts, darfst du natürlich nach ihnen spielen und dein eigenes Spiel auch verwenden.


    Es kann aber Probleme mit dem Kauf geben, denn die großen Musikverlage verleihen z.T. nur die Noten oder verlangen einen ziemlich hohen Preis dafür. Was anderes ist es natürlich, wenn du Noten für den Anfängerunterricht Gitarre kaufst, die sind billiger. Ist aber auch selten Beethoven dabei.


    Aber sogenannte Hits kann man ja auch in Bearbeitungen für Gitarre, Klavier oder Keyboard kaufen und danach spielen. Wenn du dieses Spiel in Filmen verwendest, die öffentlich aufgeführt werden, wirst du wohl wieder die GEMA beachten müssen, denn das wäre ja vergleichbar mit einer öffentlichen Musikdarbietung eines Einzelnen oder einer Band, die aktuelle Hits nachspielt. Und dafür möchten die Komponisten, Textschreiber, Sänger etc. wieder Tantiemen sehen.


    Aber nochmals: meine Ausführungen sind ohne Gewähr!


    Gruß
    KDS