Hallo,
jeder kennt es bestimmt, der Einkauf bei einem Online Shop ist meistens am günstigsten und wenn dieser Shop auch noch ***** hat, dann kann eigentlich nix mehr passieren.
Das mag auch in den meisten Fällen zutreffen, aber wehe, es gibt Mängel.
Zu meinen Fall.
Ich habe online einen TV bestellt und der kam auch wohlbehalten bei uns an. Gerät aufgebaut und es lief einwandfrei. Nach ca. 3 Tagen wollte ich den Ton des TV via Toslink an meinem Surround Receiver wiedergeben und stellte fest, daß sich das opt. Lichleiterkabel am TV nicht arretieren bzw. einrasten ließ. Der Toslink Anschluß am TV war defekt.
Ich habe sofort bei der Fa. reklamiert und machte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.
Jetzt möchte der Verkäufer von mir eine Eidesstattliche Erklärung haben, daß dieser TV bei uns mit diesem Fehler angekommen ist und schickt auch gleich das entspr. Formular mit.
Könnte ich ja ohne Bedenken unterschreiben, aber ich laß mich nicht gerne zu soetwas zwingen.
Ich teilte das dem Verkäufer mit nur ging dieser nicht groß darauf ein und meinte, er könne es auch so machen, mir die Hälfte des Kaufpreises zurückzuerstatten und abwarten, ob der Hersteller des TV die Reparatur übernimmt, wenn ja, dann würde ich die andere Hälfte des Geldes bekommen. Wird die Reparatur jedoch vom Hersteller nicht übernommen, so werden diese Kosten von der zweiten Hälfte des Kaufpreises abgezogen.
Was meint ihr, Fall für den Anwalt, der was kann halt ?