Online Shop will E. V.

  • Hallo,
    jeder kennt es bestimmt, der Einkauf bei einem Online Shop ist meistens am günstigsten und wenn dieser Shop auch noch ***** hat, dann kann eigentlich nix mehr passieren.


    Das mag auch in den meisten Fällen zutreffen, aber wehe, es gibt Mängel.


    Zu meinen Fall.


    Ich habe online einen TV bestellt und der kam auch wohlbehalten bei uns an. Gerät aufgebaut und es lief einwandfrei. Nach ca. 3 Tagen wollte ich den Ton des TV via Toslink an meinem Surround Receiver wiedergeben und stellte fest, daß sich das opt. Lichleiterkabel am TV nicht arretieren bzw. einrasten ließ. Der Toslink Anschluß am TV war defekt.


    Ich habe sofort bei der Fa. reklamiert und machte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.


    Jetzt möchte der Verkäufer von mir eine Eidesstattliche Erklärung haben, daß dieser TV bei uns mit diesem Fehler angekommen ist und schickt auch gleich das entspr. Formular mit.
    Könnte ich ja ohne Bedenken unterschreiben, aber ich laß mich nicht gerne zu soetwas zwingen.


    Ich teilte das dem Verkäufer mit nur ging dieser nicht groß darauf ein und meinte, er könne es auch so machen, mir die Hälfte des Kaufpreises zurückzuerstatten und abwarten, ob der Hersteller des TV die Reparatur übernimmt, wenn ja, dann würde ich die andere Hälfte des Geldes bekommen. Wird die Reparatur jedoch vom Hersteller nicht übernommen, so werden diese Kosten von der zweiten Hälfte des Kaufpreises abgezogen.


    Was meint ihr, Fall für den Anwalt, der was kann halt ?

  • Hallo Herbie,


    Du hast doch gesetzliche Garantie auf das Gerät. So kurz nach dem Kauf gibt es da keine Diskussionen, der Händler muß es Dir ohne irgendwelche Versicherungen Deinerseits reparieren(lassen).


    Erwin

  • Hallo Erwin,


    das würde er auch bestimmt und er würde mir auch ein Neugerät liefern, aber ich habe da kein Vertrauen mehr, ist ja auch wurscht, er schreibt ja in seinen AGB, innrrhalb der Widerspruchsfrist (14 Tage) ohne wenn und aber.
    Ich vermute, daß er die Frist, den Fehler dem Hersteller anzuzeigen, verschlafen hat und deshalb dort keine Kohle mehr erwarten kann. Jetzt macht er es sich einfach und will mich mit der Abgabe einer E. V. unter Druck setzen. Es könnte natürlich gut sein, daß der Hersteller das von ihm verlangt, aber das ist sein Problem und nicht meines.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herbie


    Warum schickst Du dem Verkäufer diese Eidesstattliche Erklärung denn nicht einfach?
    Der TV kam ja tatsächlich mit diesem Mangel bei Dir an.


    Lieben Gruss
    Edi

    Freundlichkeit ist ansteckend


    Wenn die Trümmer des Flugzeuges in der Pistenachse liegen und der Pilot aus eigener Kraft im Restaurant ein Bier bestellen kann, ist die Landung als gelungen zu betrachten. :feixen:

  • Hallo Edi,


    danke, daß Du mir wieder mal mit Rat und Tat zur Seite stehst,

    Warum schickst Du dem Verkäufer diese Eidesstattliche Erklärung denn nicht einfach?

    ja könnte ich, aber wie gesagt, ich sehe keine Grund dafür, diesem Verkäufer irgendetwas an Eides statt zu erklären, das entbehrt außerdem jeder Rechtsgrundlage.


    Der hat mit mein Geld zurüchzuerstatten und sonst gornischt.


    Umgekehrt könnte er mir ja genauso an Eides statt erklären, daß er den TV vorher auf Herz und Nieren auf Fehler geprüft hat und das unter Zeugen, bevor er das Gerät an mich gesandt hat ! Das kann er nämlich nicht, weil er es nicht tat. In meinen Augen ist das ein Schei..laden.


    Er steht in der Beweispflicht und nicht ich.


    Der einfachste Weg wäre es natürlich, den Wisch zu unterschreiben aber ich sehe es überhaupt nicht ein, das auch noch zu unterstützen, denn das würde ich ja damit tun. Wahrscheinlich werden es die meisten Kunden so machen, deshalb habe ich ja mit dieses Problem.


    LG zurück


    Herbie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herbie


    Dann geht's Dir also um's Prinzip. Aber was ist, wenn der Verkäufer diese Erklärung braucht, um gegenüber dem Hersteller Garantieansprüche geltend zu machen?
    Naja, Grundsätzlich sollte er einfach seiner Pflicht nachkommen, den TV zurückzunehmen und feddich.
    Ich wäre da aber wohl etwas nachsichtiger. ;)
    Deshalb kaufe ich in der Regel lieber in einem Laden, auch wenn's etwas mehr kostet.


    Meint
    Edi

  • Hallo Edi,

    Deshalb kaufe ich in der Regel lieber in einem Laden, auch wenn's etwas mehr kostet

    einerseits gebe ich Dir vollkommen Recht, andererseits war der Preisunterschied ca. 300 Euronen, da überlegt man schon und bis jetzt hatte ich auch mit Onlinekäufen noch keinen Stress oder vielleicht auch nur Glück ?
    Wer weiss.


    Eidesstattliche ;) , nein besser


    Herzliche Grüsse


    vom Herbie

    • Offizieller Beitrag

    Naja, Herbie, ich geb's ja zu, ich habe auch schon über's Netz gekauft, hatte aber zum Glück keinen Garantiefall.
    Wenn ich über's Netz 50 oder 100 € sparen kann, kaufe ich im Laden, wenn ich aber 300 € oder sogar mehr sparen kann, kaufe ich im Netz, beim Lieferanten meines Vertrauens (z.B. Digitec.ch).


    Zum Glück haben wir hier einen Händler(Net-change) quasi gleich neben der Haustür, da kann ich in seinem Internetshop bestellen, und dann die Ware gleich im Laden abholen.
    Wenn dann ein Garantiefall eintreten sollte, bringe ich das Teil einfach in den Laden. Praktisch, was! ;)


    Herzliches Grüsschen retour
    Edi

  • Hallo Herbie,





    das mit der eidesstattlichen Erklärung geht schon in
    Ordnung. Damit gibt es nur Rechtssicherheit für den Händler und Dir passiert
    nichts. Deine Erklärung dient dem Händler zur Absicherung gegenüber dem
    Hersteller, daran ist nichts Ehrenrühriges.



    Mach Dir doch jetzt nicht zusätzlichen Stress. Unterschreib
    und gut ist. Wenn Du das nicht tust, dann bleibt eventuell für den Händler ein „Geschmäckle“
    und das kannst Du sicher verstehen. Versetze Dich mal in seine Lage.



    Übrigens, die Erklärung berührt nicht Dein Recht auf
    Rückgabe, Wandlung o. ä.





    Viele Grüße



    Detlev

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  • Hallo Edi,

    Wenn dann ein Garantiefall eintreten sollte, bringe ich das Teil einfach in den Laden. Praktisch, was

    das ist natürlich ideal, Klasse.


    ich werde jetzt doch unterschreiben, ihr habt mich überzeugt. Das spricht doch wieder mal für unser Forum, odrrr ?

  • Zitat

    Wenn ich über's Netz 50 oder 100 € sparen kann, kaufe ich im Laden, wenn ich aber 300 € oder sogar mehr sparen kann, kaufe ich im Netz, beim Lieferanten meines Vertrauens (z.B. Digitec.ch).


    Bei mir ist es grnau umgekehrt. :bounce:
    wenn ich das Teil im Netz für 50 € bekomme und im Laden 100 € zahlen muss, dann kauf ich im Netz und wenn ich einTeil im Netz für 2000 € bekomme und im Laden 2300 € zahlen muss, dann kauf im Laden, dem Händler meines Vertrauens. : feixen :
    Meine Videokameras, Sony HD, usw. mit Ausnahme der HF100 hab ich bei meinem Händler gekauft und würde das immer wieder machen.

    Gruß
    Udo :hallo:
    __________________________________________________________________________
    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
    (Hermann Hesse)
    https://youtube.com/c/udoheinl

    • Offizieller Beitrag

    Klar kommt's auch auf das Verhältnis an. :P


    Zum Glück habe ich ja in dieser Beziehung quasi "den Fünfer, das Brötchen und den Kuss der Bäckersfrau!" :D

    Freundlichkeit ist ansteckend


    Wenn die Trümmer des Flugzeuges in der Pistenachse liegen und der Pilot aus eigener Kraft im Restaurant ein Bier bestellen kann, ist die Landung als gelungen zu betrachten. :feixen: